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Drei Prinzipien der Gerechtigkeit und wie sie
verletzt werden
(in Anlehnung an Dr. Clemens Christmann
Teil1 und
Teil2).
- Das Prinzip der Leistungsfähigkeit, das aus dem
Gleichheitsgrundsatz in
Artikel 3 des
Grundgesetzes folgt: Wirtschaftlich gleich leistungsfähige Personen
sollen gleich viel zur Finanzierung von staatlichen Aufgaben und von
Solidarsystemen beitragen. Das gewährleistet horizontale Gerechtigkeit. Wer
hingegen wirtschaftlich leistungsfähiger ist als andere, der soll auch mehr
zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen. Das gewährleistet
vertikale Gerechtigkeit. (siehe dazu
BVerfGE 1990 zum steuerfreien Existenzminimum)
- Das zweite Prinzip ist die Leistungsgerechtigkeit, also die
Vorstellung, dass derjenige, der eine Leistung (für das Solidarsystem)
erbringt, Anspruch auf eine Gegenleistung (aus dem Solidarsystem) hat.
- Das dritte Prinzip ist die Wahlfreiheit. Es ist das Recht eines
Individuums, sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu führen, solange es
nicht die Freiheit Dritter beschädigt. Die Wahlfreiheit und der Schutz
Dritter gelten sowohl innerhalb der heute lebenden Generation wie auch
gegenüber kommenden Generationen. Die staatlichen und kommunalen
Rahmenbedingungen müssen dem einzelnen eine möglichst freie Wahl der
Lebensform erlauben, d.h. keine Lebensform darf diskriminiert werden.
Zur Zeit werden alle drei Prinzipien in Bezug auf Familien massiv verletzt
und Familien unerträglich benachteiligt.
Das Prinzip der
Leistungsfähigkeit ist verletzt
- Das frei
verfügbare Einkommen ist bei Familien erheblich niedriger als bei
Kinderlosen. Sie sind also wirtschaftlich deutlich weniger leistungsfähig.
Trotzdem müssen beide gleich viel an Sozialversicherungsbeiträgen bezahlen
(Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung).
Das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit ist verletzt
- Die Sozialversicherungen ruhen auf zwei Säulen:
- Die erste Säule ist das Geld, das eingezahlt wird.
- Die zweite Säule wird leicht vergessen:
Sie besteht aus den Leistungen der Eltern, die Kinder aufziehen. Ohne
diese Leistung bricht das System zusammen. Dies wird auch vom
Bundesverfassungsgericht betont: "Die Erziehungsleistung hat konstitutive Bedeutung für die
Funktionsfähigkeit dieses Systems."
(BVerfG 2001 zur Pflegeversicherung).
-
Die Kinderbetreuung ist eine Leistung, die auch im Interesse der
Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt.
(BVerfG 1998 zum Familienlastenausgleich)
- Ein kinderloser Alleinverdiener zahlt einmal in die
Rentenversicherung ein und
bekommt einmal Rente. Eine Familie zahlt durch den finanziellen
Aufwand für die Kinder und durch den zumindest teilweisen Verzicht auf
Erwerbseinkommen zugunsten der Familienarbeit ein Vielfaches "in die
Rentenversicherung ein". Die Eltern bekommen aber dennoch nur einen Bruchteil der Rente eines
kinderlosen Paares.
Das Prinzip der Wahlfreiheit ist verletzt
- Wahlfreiheit bedeutet, dass keine Lebensform diskriminiert werden darf.
Familien werden aber eindeutig diskriminiert. Kinderlosigkeit wird staatlich prämiert.
- Wenn ein kinderloses Doppelverdiener-Ehepaar die finanziellen Mittel,
die eine Familie in ihre zwei Kinder investiert, statt dessen für seine
private Rentenvorsorge anspart, erhält es im Alter von 68 Jahren
ein Vermögen von 1,3 Million Euro.
Berechnung siehe hier.
- Kinderlosigkeit wird eindeutig gefördert und das Erziehen von Kindern
eindeutig diskriminiert.
- Man kann niemandem vorwerfen, dass er keine Kinder aufzieht, und
bekanntlich gibt es nicht wenige Menschen, für die Kinderlosigkeit eine
persönliche Tragödie ist. Das Problem sind aber die institutionellen Regelungen,
also die Folgen unserer Gesetzgebung. Sie bringen den Kinderlosen
Vorteile und den Eltern Nachteile.
- Künftige Generationen werden durch den demographisch bedingten extremen
Anstieg der staatlichen Abgaben in der Wahl ihrer Lebensform massiv
eingeschränkt.
Weitere anregende Ausführungen und Zitate finden Sie
hier.
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