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Auf dieser Seite soll nicht die deutsche Familienpolitik in ihrer Gesamtheit
dargestellt und analysiert werden. Das würde diesen Rahmen eindeutig übersteigen. Hier soll nur auf verschiedene Elemente
eingegangen werden, die unserer Meinung nach überdacht werden müssen.
Familienlastenausgleich:
- Wie in der
Grafik eindeutig zu sehen ist, liegt der Hauptgrund des finanziellen
Vorteils von Kinderlosen (in
Höhe von 1 Million Euro) im Existenzminimum der Kinder, das von den
Familien aufzubringen ist. Hier ist (u.a. laut
Bundesverfassungsgericht) ein für alle Eltern gleicher Bedarf zu
berücksichtigen.
Der Betreuungsaufwand für Kinder entsteht
ebenfalls bei allen Eltern unabhängig
davon, ob und wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen die Kinderbetreuung
durch Dritte wahrgenommen wird. Auch das aktuelle Steuerrecht geht von
festen Beträgen pro Kind aus, die für alle Familien gleich sind.
- BVerfGE
Familienlastenausgleich, 1998:
"Der Betreuungsbedarf muß als notwendiger Bestandteil des familiären
Existenzminimums ... einkommensteuerlich unbelastet bleiben, ohne daß
danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt
wird. Das Einkommensteuergesetz hat den Betreuungsbedarf eines Kindes stets
zu verschonen, mögen die Eltern das Kind persönlich betreuen, mögen sie eine
zeitweilige Fremdbetreuung des Kindes, z.B. im Kindergarten, pädagogisch für
richtig halten oder mögen sich beide Eltern für eine Erwerbstätigkeit
entscheiden und deshalb eine Fremdbetreuung in Anspruch nehmen."
UND
"Bei der Neuregelung der einkommensteuerlichen Verschonung des
Betreuungsbedarfs wird der Gesetzgeber daher eine gleiche betreuungsbedingte
Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit bei allen Eltern - unabhängig
von der Art der Betreuung und von konkreten Aufwendungen - zu
berücksichtigen und dementsprechend den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld
zu erhöhen haben."
- Einen pro Kind festen ausgleichsbedürftigen Betrag anzunehmen ist
also gesichertes und anerkanntes Vorgehen.
- Der Fünfte Familienbericht hat in großer
Eindrücklichkeit die finanziellen
Aufwendungen dargestellt, die Familien zur Entwicklung des Humanvermögens
erbringen, und in gleicher Dringlichkeit deutlich gemacht, wie der
Familienlastensausgleich weiter
auszugestalten ist. Zum Thema der
ausgleichsbedürftigen Lasten siehe
5. Familienbericht.
- Auch im siebten Familienbericht fordern die 7 Professoren der Kommission
erneut sehr
eindringlich eine gerechtere Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs.
Um zu mehr Gerechtigkeit zu gelangen wird an mehreren Stellen eine
Grundsicherung für Kinder vorgeschlagen.
- Was spricht also dagegen, jeder Familie diese festen
Kosten pro Kind zu erstatten?
- Und was sagt die Bundesregierung? Die Forderung nach Gerechtigkeit wird
als ineffiziente Gießkannenförderung abgetan. Außerdem würde die
Beziehung geschiedener Väter zu ihren Kindern leiden (siehe
unten).
- Die knappen öffentlichen Kassen können kein Grund dafür sein, eine
ungerechte Ausbeutung der Familien zu rechtfertigen. Das hat die
Bundesregierung schon bei der Besteuerung des Kinderexistenzminimums
versucht,
war aber vor dem BVerfG
gescheitert. Es geht um eine aufkommensneutrale Verteilung der
Lasten mit dem Ziel der Gerechtigkeit.
- Aufwendungen des Staates für Schulen und Universitäten sind keine
Leistungen an Familien sondern dienen der Selbsterhaltung der Gesellschaft.
- Die beitragsfreie Familienversicherung ist keine Leistung, von
der Familien einen Vorteil gegenüber Kinderlosen haben. In ihr erkennt die
Gesellschaft lediglich richtigerweise an, dass sie als ganzes ein Interesse
an und eine Verantwortung für gesunde Kinder hat.
- Folgende Eigenschaften des Elterngeldes sind zu erkennen:
- Künftige Eltern werden dazu angehalten, vor dem ersten Kind ein
möglichst hohes Einkommen zu erzielen, damit das Elterngeld auch recht hoch
ausfällt. Dadurch werden die Eltern immer älter und somit sinkt die
Wahrscheinlichkeit, Kinder zu bekommen.
- Bezieher hoher Einkommen bekommen deutlich mehr Elterngeld als Bezieher
niedriger Einkommen.
- Eltern werden genötigt, nach einem Kind möglichst schnell wieder zu
arbeiten. Verdient man zwischen den Geburten zweier Kindern nichts, fällt
das Elterngeld minimal aus.
- Es ist überaus problematisch, wenn Mütter unter gesellschaftlichen
Rechtfertigungsdruck geraten, die länger als im Zuge des Elterngeldes
vorgesehen bei ihren Kindern bleiben. Mittlerweile wird Frauen, die ihre
Kinder selbst betreuen, in den Broschüren des Familienministeriums ein
schlechtes Gewissen eingeredet, weil das Kind zu Hause weniger gefördert
werde als durch Profis.
- Es ist keine Anerkennung der tatsächlich geleisteten Erziehungsarbeit
sondern nur der Versuch, den Verdienstausfall zum Teil auszugleichen. Kinder
werden zum reinen „Berufsrisiko“ degradiert.
- Die Erziehungsleistung von Eltern, die weniger als der Durchschnitt
verdienen, ist offensichtlich auch weniger wert.
Steuern (siehe auch
Otto-Wolff-Institut)
- Das vorrangige Ziel einer Berücksichtigung des Familienstandes im
Einkommensteuerrecht muss die Herstellung von Steuergerechtigkeit
sein.
- Ferner muss man sich darüber klar werden, wen bzw. was man fördern
möchte, um dann zu entscheiden, welches die passenden Instrumente zur
Erreichung dieser Ziele sind.
- Vermischt man Steuergerechtigkeit und Förderung hat das schwerwiegende
Einbußen an Transparenz und Systematik zur Folge.
- Steuerfreibeträge sind keine Förderung sondern nur das
Verhindern einer Minderung der Leistungsfähigkeit.
- Wir dürfen das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, das Kinderzimmer
aber nicht. Wen wundert es, dass sich die Leute danach richten?
- Z.B. ist derzeit das Kindergeld eine Mischung aus Steuergerechtigkeit
und Förderung. Es besteht nur etwa zu 1/3 aus Förderung. Erläuterung siehe
Berechnung des frei
verfügbaren Einkommens.
"Kindersteuerfreibeträge in einer Höhe, die dem sozialkulturellen
Existenzminimumaufwand entsprechen, sind keine Leistung des
Familienlastenausgleichs, weil sie nur unbesteuert lassen, was aus Gründen der
Steuergerechtigkeit, d. h. entsprechend dem Prinzip der Besteuerung nach der
Leistungsfähigkeit, unbesteuert bleiben muß." (Fünfter
Familienbericht)
- Steuerliche Maßnahmen wirken für niedrige Einkommen minimal bis gar
nicht, dafür bei hohen Einkommen sehr stark. Das kann aus Sicht der
Steuergerechtigkeit in Ordnung sein. Sollte aber die Politik Bezieher
höherer Einkommen stärker fördern wollen, sind dazu explizite
Instrumente wie das einkommensabhängige Elterngeld besser geeignet.
- Da im
Verfassungsrecht und auch im aktuell gültigen Steuerrecht der
Finanzbedarf eines Kindes als für alle Eltern gleich angesehen wird, ist
nicht einzusehen, warum Familien immer wieder über Steuern gefördert werden
sollen. Fixkosten einerseits und mit steigendem Einkommen steigende
Förderung andererseits passen nicht zusammen!
- Ehegattensplitting:
Damit wird anerkannt, dass Ehepaare finanziell für einander einstehen und
von einem gemeinsamen Einkommen leben. Somit ist nicht erkennbar, warum ein
Ehepaar, bei dem ein Partner das "Eheeinkommen" von z.B. 60.000 Euro
verdient und beide anschließend von den 60.000 Euro leben, anders besteuert
werden soll als ein Ehepaar, bei dem beide je 30.000 Euro verdienen und dann
wieder beide von 60.000 Euro leben. Das dient der Steuergerechtigkeit
in Bezug auf Lebensgemeinschaften Erwachsener und dem vom Grundgesetz
garantierten Schutz der Ehe (Artikel
6, Abs. 1) und hat überhaupt nichts mit Kindern zu tun. Das
Ehegattensplitting gegen Familienförderung aufzurechnen ist unredliche
Verschleierungstaktik.
- In der öffentlichen Diskussion um das Familiensplitting sollte sauber
zwischen
Familientarifsplitting und
Familienrealsplitting unterschieden werden.
- Im Vergleich mit anderen Ländern dürfen nicht isoliert einzelne Punkte
herausgegriffen werden um bestimmte Maßnahmen zu rechtfertigen oder
durchzusetzen. Deutschland und Frankreich unterscheiden sich in mehr als nur
im Familiensplitting.
Vereinbarkeit von
Familie und Beruf
- Die für eine gedeihliche
Entwicklung der Familien erforderlichen Voraussetzungen - das sind die
Stabilität der Partnerbeziehungen und die biographische Planungssicherheit
der Individuen bei langfristigen Festlegungen im Lebenslauf durch die Geburt
von Kindern - stehen in diametralem Gegensatz zu den
marktwirtschaftlichen Forderungen nach größtmöglicher Flexibilität
und Mobilität der Individuen.
- Im Bewusstsein der Öffentlichkeit wird die vom Bundesverfassungsgericht in
mehreren Urteilen festgestellte
grundgesetzwidrige Ausbeutung von Menschen mit
Kindern zugunsten der Kinderlosen als Kernproblem von drittrangigen Themen
verdrängt, vor allem durch die ständig wiederholte, unbelegte These, daß die
Geburtenrate im internationalen Vergleich um so höher sei, je höher die
Frauenerwerbsquote ist.
Dabei ist ein Vergleich der Regionen des gleichen Landes wesentlich
aussagekräftiger, weil sich dann die Einflüsse der unterschiedlichen
Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme der miteinander verglichenen Länder nicht
störend auswirken können. Bei einem Vergleich von Regionen in Deutschland zeigt
sich der zu erwartende gegenläufige Zusammenhang zwischen der Geburtenrate und
der Frauenerwerbsquote statt des behaupteten gleichläufigen.
Das Ergebnis des Regionalvergleichs ist plausibel, denn unser von Konkurrenz
und Wettbewerb beherrschtes Gesellschaftssystem verlangt von den Menschen eine
hohe Anpassungsbereitschaft an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes in Form von
beruflicher, räumlicher und biographische Mobilität.
Diese für ein hohes Produktivitäts- und Einkommensniveau wichtigen
ökonomischen Tugenden der Mobilität stehen im Gegensatz zu den familienbezogenen
Tugenden der unbedingten Verläßlichkeit und Stabilität menschlicher Beziehungen
- den Voraussetzungen für die innere Bindung an einen Partner und für die
Übernahme einer langfristigen Verantwortung für Kinder durch Elternschaft. Die
zur Gründung einer Familie notwendigen langfristigen Festlegungen im Lebenslauf
vertragen sich schlecht mit den Mobilitätsansprüchen unserer modernen, auf
Dynamik angelegten Zivilisation.
- Das Familienministerium behauptet, dass dort, wo die
Vereinbarkeitsbedingungen gewährleistet sind, die Leute auch Kinder bekämen.
Wir stellen aber fest, dass die doppelte Kinderarmut, also zu wenig Kinder
und immer ärmere Familien, über Jahrzehnte zugenommen hat - und zwar
einhergehend mit steigender Müttererwerbstätigkeit.
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wichtig. Sie muss aber als
Wahlfreiheit verstanden werden und nicht als Zwang. Diejenigen Eltern, die
sowohl Kinder haben als auch einen Beruf ausüben wollen, müssen das
verwirklichen können. Aber diejenigen Eltern, die sich zuhause selbst um
ihre Kinder kümmern wollen,
müssen das auch können
und gefördert werden,
und dürfen nicht durch entsprechende Finanzierungsmodelle dazu gedrängt
werden, zu arbeiten und ihre 14 Monate alten Kinder in die institutionelle
Betreuung zu geben.
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch dann nicht
gegeben, wenn ein Elternteil nach mehreren Jahren Familienzeit im Beruf
keinen Anschluss und keine qualifizierten Arbeitsplätze mehr findet. Warum
bedeuten 3 oder 5 Jahre Berufspause einen Karriereknick fürs Leben?
- Und wenn schon Familien entscheiden, dass sie ihre Kinder selbst
betreuen wollen, heißt das noch lange nicht, dass die Frau zuhause bleiben
muss. Ideal wäre es, wenn in diesem Fall beide Eltern ihre Erwerbstätigkeit
gleichermaßen einschränken und abwechselnd die Kinder versorgen könnten. Das
muss aber in der Arbeitswelt besser unterstützt werden.
-
Laut
Bundesverfassungsgericht ist es Aufgabe des Staates,die Kinderbetreuung in der jeweils von den
Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen
und zu fördern. Die Kinderbetreuung ist eine Leistung, die auch im Interesse
der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt.
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Das Wächteramt des Staates (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den
Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung
ihrer Kinder zu drängen. (BVerfGE
Familienlastenausgleich, 1998)
-
Der Staat ist jedoch im Gegenteil auffällig bestrebt, diejenigen Familien zu
benachteiligen, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und der andere
sich Kindern und Haushalt widmet. Auf Deutsch:
Nach Meinung des
Staates gehören Kinder ab einem Alter von 14 Monaten in staatliche
Ganztagesbetreuung und beide Eltern an den Arbeitsplatz:
- Die Eltern, die vor der Geburt des Kindes viel (also mind. 10% über
dem Durchschnitt) verdient haben, bekommen bis zu 1.800€ Elterngeld.
Denjenigen, die nichts verdient haben, z.B. der Mutter, die bereits
Kinder hat und sich anstelle eines Erwerbs der Familie widmet, bleibt
nur der Minimalsatz von 300€ pro Monat.
- Die Begründung der Bundesregierung zum Elterngeldgesetz gibt der
Minimierung der elterlichen Zuwendung erstaunlich klaren Ausdruck: "Das
Elterngeld trägt dazu bei, dass sie (die Eltern) in diesem Zeitraum
selbst für ihr Kind sorgen können" - in anderen Zeiträumen (also
nach 14 Monaten) ist das offenkundig nicht notwendig und nicht
erwünscht.
- Der
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist eindeutig: "Kinder
dürfen nicht länger ein Hindernis für Beruf und Karriere sein."
Wäre, wenn man schon die Kinderlosigkeit beklagt, nicht umgekehrt zu
sagen: "Beruf und Karriere dürfen nicht länger ein Hindernis für die
Geburt und Erziehung von Kindern sein"?
- Zitate aus dem Bericht "Bevölkerungsorientierte
Familienpolitik - ein Wachstumsfaktor", herausgegeben vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: (Hervorhebung
durch die Web-Redaktion)
- "Durch die Einführung eines einkommensabhängigen Elterngeldes für maximal
12 Monate werden die Anreize erhöht, früher in den Job zurückzukehren. Eine
mehrjährige Abwesenheit vom Arbeitsplatz führt zu einer Lücke in der
Erwerbsbiographie und begründet die Gefahr einer Dequalifikation der
Beschäftigten. Folgen sind Nachteile im Karriereverlauf und beim zukünftigen
Einkommen. Das Wissen um diese
Opportunitätskosten und beruflichen Einbußen
hat viele junge Frauen davon abgehalten, selbst Mutter zu werden. Aus
wirtschaftlicher sowie bevölkerungsorientierter Sicht ist es daher
wünschenswert, dass Mütter ein Jahr nach der Geburt eines Kindes in den Job
zurückkehren, beispielsweise auch in Teilzeitarbeit." (Seite
17)
- "Unter bildungspolitischen
Gesichtspunkten bedenklich ist in Deutschland ein negativer Zusammenhang
zwischen dem Bildungsniveau von Frauen und ihrer durchschnittlichen
Kinderzahl (Abbildung 8). Gegenüber 1970 ist die Zahl der Kinder aus
Akademikerfamilien stark zurückgegangen. Eine anhaltend hohe Kinderlosigkeit
unter Akademikerinnen kann die bildungspolitischen Probleme weiter
verschärfen und zu Engpässen beim Fach- und Führungskräfte-Nachwuchs
führen. (Seite 18)
Deshalb ist es einerseits notwendig, gut ausgebildeten Frauen die
Entscheidung zu erleichtern, selbst Kinder zu bekommen. Andererseits würde
eine besser ausgebaute Ganztagsbetreuung Kindern von bildungsfernen
Eltern den frühzeitigen Zugang zu Wissen eröffnen. Zudem würde eine
Familienpolitik, die Frauen mit akademischer Ausbildung die Entscheidung für
die eigene Mutterschaft leichter macht, mit dazu beitragen, dass Kinder aus
bildungsfernen Familien bessere Bildungschancen erhalten. Schließlich haben
gute Schüler auf weniger gute Mitschüler einen durchaus positiven Einfluss."
(Seite 19)
- "Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte im Mittelpunkt der
Bemühungen um eine bevölkerungsorientierte Familienpolitik stehen. Nur
wenn das Spannungsverhältnis zwischen beiden Lebensbereichen entschärft
wird, lassen sich Geburtenrate und Frauenerwerbstätigkeit erhöhen. So
scheint etwa die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen einen
positiven Einfluss sowohl auf die Geburtenraten als auch auf die
Frauenerwerbstätigkeit zu haben (Abbildung 7, Seite 14)."
Aussagen der Bundesregierung:
Aus der Stellungnahme der Bundesregierung zum 7.
Familienbericht vom 26.04.2006
"Die im Bericht in Erwägung gezogene "Grundsicherung
für Kinder" (Kap. VI.2.1 S.294) sieht die Bundesregierung nicht als eine
geeignete Lösung zur Bekämpfung von Armutskarrieren an, weil damit das
ineffiziente Prinzip einer Gießkannenförderung verfolgt würde. Bei getrennt
lebenden Elternteilen dürfte die "Grundsicherung für Kinder" außerdem die
Entlassung des vom Kind getrennt lebenden Elternteils aus seiner Verantwortung
für die Sicherstellung des Barunterhalts – mit allen Nachteilen, auch für die
Beziehung zu dem Kind – bedeuten."
Auf Deutsch: Die Abschaffung der
Prämie für Kinderlose wird
nicht als Gerechtigkeit bezeichnet sondern als ineffiziente Gießkannenförderung.
Die Herstellung von Gerechtigkeit ist notwendig, hat aber mit der Bekämpfung von
Armutskarrieren nichts zu tun. (Auch hier gibt es in der Familienpolitik noch
viel zu tun. Das ist aber nicht das Thema dieser Internetseite.) Die
Verweigerung der Grundsicherung auch noch damit zu rechtfertigen, dass
getrennt lebende Elterteile, die für ihre Kinder zahlen müssen, dadurch dass sie
zahlen eine bessere Beziehung zu ihren Kindern hätten
als wenn sie diese Belastung nicht tragen müssen, ist an Zynismus nur schwer
zu überbieten. Es ist doch hinlänglich bekannt, dass genau hier ein riesiges
Konfliktpotential in geschiedenen Familien liegt.
Bericht der Bundesregierung zur Bedeutung des
Urteils des BVerfG
zur Pflegeversicherung für die übrigen Sozialversicherungen vom 04.11.2004.
Zusammenfassung:
- Die Bundesregierung wurde durch das
Urteil des
BVerfG zur Pflegeversicherung aufgefordert, die Bedeutung des
vorliegenden Urteils auch für andere Zweige der Sozialversicherung zu prüfen.
- Das Ergebnis war wie erwartet: Es besteht natürlich keinerlei weiterer
Handlungsbedarf. Die Familien werden ausreichend gefördert bzw. entlastet.
- Das sehen wir deutlich anders.
| Aussage der Bundesregierung |
Unsere Anmerkungen |
| 1986: erstmals wurden
unmittelbar
rentensteigernde Kindererziehungszeiten eingeführt |
wurde auch höchste Zeit |
1999
-
stufenweise Heraufsetzung der rentenrechtlichen Bewertung von
Kindererziehungszeiten von 75 Prozent auf jetzt 100 Prozent des
Durchschnittsverdienstes
- Der Bund zahlt für die in Höhe eines versicherten
Durchschnittsverdienstes rentensteigernd wirkenden
Kindererziehungszeiten
äquivalente
Pauschalbeiträge
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- Warum waren es vorher nur 75%?
- Das kommt aus Steuern. D.h. die Eltern zahlen die Hälfte doch
wieder selbst
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Beitragsersparnis für das erste Kind aufgrund von
Kindererziehungszeiten von gut 17.000 Euro. Rechnet man noch die
Höherbewertung von Beitragszeiten während der Kindererziehung bis zum
10. Lebensjahr des Kindes sowie zwei Entgeltpunkte für die
Kindererziehung bei der Hinterbliebenenrente hinzu, kann sich derzeit
ein Maximalwert in Höhe von knapp 42.000 Euro Beitragsersparnis ergeben. |
Klingt gut!
Die 17.000 bzw. 42.000 Euro sind jedoch incl. Arbeitgeberanteil
gerechnet. Das entspricht 8.500 bzw. 21.000 Euro Arbeitnehmeranteil. Und
der kommt aus Steuern. D.h. die Eltern zahlen die Hälfte doch wieder
selbst.Im Verhältnis zu den 1,3 Millionen (siehe oben) ist das aber
geradezu lächerlich. |
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Mehr als ein
Drittel des gesamten Finanzaufkommens der GRV wird aus Steuermitteln
finanziert. Zumindest soweit diese Mittel aus dem Aufkommen der Lohn-
bzw. Einkommensteuer stammen, sind Kindererziehende an der Aufbringung
dieser Finanzmittel erheblich geringer beteiligt als Kinderlose. |
Eine vierköpfige Familie zahlt an direkten Steuern
sowie an Verbrauchssteuern für das Existenzminimum nur
unwesentlich weniger als Kinderlose (siehe
Berechnung des frei
verfügbaren Einkommens). |
| Für einen ergänzenden weiteren Ausbau der
familienpolitischen Komponenten in der GRV sind in der gegenwärtigen
angespannten Finanzsituation der öffentlichen Haushalte im Übrigen
keine Spielräume
vorhanden. |
Für eine Umverteilung von Familien zu Kinderlosen war
bisher offensichtlich Spielraum vorhanden. Für eine aufkommensneutrale
Umverteilung sind immer Spielräume vorhanden. |
| Letztlich wird ohnehin eine weiter zunehmende
Erwerbstätigkeit zu deutlich höheren
eigenständigen
Rentenanwartschaften von Erziehenden, d. h. in der Regel von Frauen,
führen. |
Das ändert an der Mehrbelastung der Familien gar
nichts. |
| …dass bei jeder weiter gehenden Berücksichtigung von
Kindererziehung in der GRV darauf zu achten wäre,
keine
Fehlanreize zu setzen, die dem Wiedereinstieg von Erziehenden in das
Erwerbsleben entgegenstehen. |
Auf deutsch: Familien werden so lange ausgequetscht,
bis beide Eltern arbeiten müssen. Als Begründung für die Ausbeutung von
Familien ist das nur noch zynisch. Außerdem: Ist es nicht so, dass
beide Eltern arbeiten wollen?
Und: Aus der Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG ergibt sich auch
die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den
Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu
ermöglichen und zu fördern.
(BVerfG) Von wegen Fehlanreize! |
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