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Familien und Familienpolitik im geeinten
Deutschland
- Zukunft des Humanvermögens
- Fünfter Familienbericht -
Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bonn, 1995
- Der fünfte Familienbericht wird vom Familienministerium
in
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ausgewählte Passagen in Textform gebracht und können hier gelesen werden.
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nach.
Stellungnahme der Bundesregierung zum Fünften Familienbericht
Gliederung
| |
Einleitung |
| 1. |
Stellenwert und Funktion der Familie in der Bundesrepublik
Deutschland |
| 2. |
Familie im Wandel |
| 2.1 |
Entwicklung der Haushalts- und Familienstrukturen |
| 2.2 |
Auswirkungen der Strukturveränderungen auf die Familie |
| 3. |
Erfordernisse und Maßnahmen in Politik und Gesellschaft |
| 3.1 |
Familie und Einkommen |
| 3.1.1 |
Familienlastenausgleich |
| 3.1.2 |
Familie und Sozialhilfe |
| 3.2 |
Familienhilfe und -beratung |
| 3.3 |
Familienpolitik auf örtlicher und regionaler Ebene |
| 3.4 |
Familienrecht |
| 3.5 |
Familie und Erwerbsarbeit |
| 3.5.1 |
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit |
| 3.5.2 |
Familie und Arbeitslosigkeit |
| 3.6 |
Familie und Bildung |
| 3.6.1 |
Schule |
| 3.6.2 |
Berufliche Bildung und Weiterbildung |
| 3.6.3 |
Hochschule |
| 3.6.4 |
Ausbildungsförderung |
| 3.7 |
Familie und Wohnen |
| 3.8 |
Familie und Gesundheit |
| 3.8.1 |
Familie mit behinderten Angehörigen |
| 3.8.2 |
Familie mit pflegebedürftigen Angehörigen |
| 4 |
Schlußbemerkung |
Bericht der
Sachverständigenkommission
| |
Übersicht |
| |
Vorwort |
| I. |
Familie und Gesellschaft |
| II. |
Grunddaten zu Bevölkerung, Familien und
Privathaushalten |
| III. |
Berichtsergebnisse im Überblick |
| IV. |
Wandel des innerfamilialen Zusammenlebens |
| V. |
Familienrecht im geeinten Deutschland |
| VI. |
Lebenslagen der Familien in den alten und
neuen Bundesländern |
| VII. |
Familie und Erwerbsarbeit |
| VIII. |
Stützungsnetze für Familien |
| IX. |
Familie und Bildung - Zur Familienorientierung
des Bildungswesens |
| X. |
Familie und Gesundheit |
| XI. |
Aktuelle Aufgaben der Familienpolitik: Der
familienpolitische Handlungsbedarf |
| XII. |
Schutz und Forderung der Familie als
politischer Auftrag |
| |
|
| |
Inhaltsverzeichnis |
| |
Vorwort |
| I. |
Familie und Gesellschaft |
| 1. |
Standortbestimmungen |
| 2. |
Die strukturelle Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen
Verhältnisse gegenüber den Familien |
| 3. |
Die Familie: ihre Aufgaben und Leistungen |
| 4. |
Familie und Humanvermögen |
| 5. |
Die Generationen- und Geschlechtersolidarität in den Familien |
| 6. |
Familienpolitik |
| II. |
Grunddaten zu Bevölkerung, Familien und
Privathaushalten |
| 1. |
Bevölkerungsentwicklung |
| 1.1 |
Geburten |
| 1.2 |
Lebenserwartung und Sterblichkeit |
| 1.3 |
Wanderungen |
| 1.4 |
Struktur- und Größenveränderungen der Bevölkerung |
| 2. |
Partnerschaft und Ehe |
| 2.1 |
Eheschließungen |
| 2.2 |
Nichteheliche Lebensgemeinschaften |
| 2.3 |
Ehelösungen |
| 3. |
Elternschaft |
| 3.1 |
Eheliche und nichteheliche Geburten |
| 3.2 |
Kinder in Familien |
| 3.3 |
Alleinerziehende |
| 4. |
Privathaushalte und Familien |
| 4.1 |
Die Häufigkeit verschiedener Haushaltsformen |
| 4.2 |
Vernetzung von Privathaushalten |
| III. |
Berichtsergebnisse im Überblick |
| IV |
Wandel des innerfamilialen
Zusammenlebens |
| 1. |
Einführung |
| 2. |
Zur Pluralität familialer Lebensformen |
| 3. |
Zum Wandel des Eheschließungsverhaltens und des
Familiengründungsprozesses |
| 4. |
Strukturelle Veränderungen des Familienalltags |
| 4.1 |
Strukturelle Veränderungen des Familienalltags während der
Säuglings- und Kleinkinderphasen |
| 4.2 |
Strukturelle Veränderungen des Familienalltags in der Kinder- und
Jugendphase |
| 5. |
Wandel in den innerfamilialen Interaktionsbeziehungen |
| 5.1 |
Elterliches Verhalten während der Schwangerschaft und nach der
Geburt des ersten Kindes |
| 5.2 |
Zeitgeschichtliche Veränderungen in den Erziehungszielen und im
Erziehungsverhalten |
| 5.3 |
Besondere Probleme zwischen Eltern und ihren Kindern/Jugendlichen
durch den Vereinigungsprozeß? |
| 5.4 |
Das Problem der Gewalt in der Familie |
| 6. |
Die wachsende Instabilität der Ehe und ihre Auswirkungen auf die
familiale Sozialisation |
| V. |
Familienrecht im geeinten Deutschland |
| 1. |
Zur Aufnahme des Familienrechts in den Familienbericht |
| 2. |
Zur Entwicklung des Familienrechts in der alten Bundesrepublik
Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik |
| 3. |
Zur Überleitung des Bundesrechts in die neuen Bundesländer |
| 3.1 |
Zur Überleitung selbst |
| 3.2 |
Zu den Wirkungen der Überleitung auf die Familien allgemein |
| 3.3 |
Zu Wirkungen der Rechtsanwendung |
| 4. |
Zur weiteren Entwicklung des Familienrechts |
| 4.1 |
Die wesentlichen Anstöße für die Rechtsentwicklung |
| 4.2 |
Zu einigen familienpolitischen Ansätzen für die Rechtsentwicklung
und eine Reform des Familienrechts |
| VI. |
Lebenslagen der Familien in den alten
und neuen Bundesländern |
| 1. |
Verschiedenheit in zeitgeschichtlicher Perspektive |
| 2. |
Lebensverhältnisse und Lebenschancen der Generationen in den alten
Bundesländern |
| 3. |
Lebensverhältnisse und Lebenschancen der Generationen in den neuen
Bundesländern |
| 4. |
Unterschiede im Haushaltsmanagement in den Familienzyklusphasen |
| 4.1 |
Haushaltsmanagement in der Haushalts- und Familiengründungsphasen |
| 4.2 |
Haushaltsmanagement im Alltagsleben mit Kindern und Jugendlichen |
| 4.3 |
Haushaltsmanagement im Alter |
| 5. |
Aufgaben und Asymmetrien in der privaten Daseinsvorsorge |
| 6. |
Einkommens- und Ausgabenstrukturen der privaten Haushalte |
| 6.1 |
Die Wohlfahrtsentwicklung privater Haushalte |
| 6.2 |
Einkommenarmut in den Familien der Bundesrepublik Deutschland |
| 7. |
Aktuelle Aspekte und Probleme der Vermögensbildung und der
Vermögenspolitik aus familienpolitischer Sicht |
| 7.1 |
Zur Bedeutung der Vermögensverteilung, der Vermögensbildung und der
Vermögenspolitik im vereinigten Deutschland |
| 7.2 |
Die Vermögensausstattung der Haushalte und Familien in West- und in
Ostdeutschland |
| 8. |
Die Wohnungsversorgung der Familien |
| 8.1 |
Zur Bedeutung der Wohnbedingungen |
| 8.2 |
Die aktuelle Wohnungsversorgung in den alten und in den neuen
Bundesländern im Überblick |
| 8.3 |
Besondere wohnungspolitische Aufgaben in den neuen Bundesländern aus
familienpolitischer Sicht |
| 9. |
Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wert
der familialen Leistungen |
| 9.1 |
Die haushaltsökonomische Satellitenrechnung
(HGR) zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) |
| 9.2 |
Die Messung und Kontierung der
Zeitaufwendungen für die Haushaltsproduktion und Familientätigkeit |
| 9.3 |
Zeitverwendungsmuster nach der
Zeitbudgetstudie 1991/92 |
| 9.4 |
Der Beitrag der Familien zur
Humanvermögensbildung in der Bundesrepublik Deutschland - eine
Abschätzung der Mikro- und Makroleistungen |
| VII. |
Familie und Erwerbsarbeit |
| 1. |
Einleitung: Die gesellschaftliche Bedeutung von Arbeit für das Leben
in den Familien |
| 2. |
Arbeitsmärkte: Das Problem der reibungslosen Umsetzung von
Humanvermögen in Erwerbsarbeit |
| 3. |
Erwerbstätigkeit als Grundlage des Familieneinkommens und des
Lebensentwurfs von Frauen und Männern |
| 4. |
Die Arbeitsmarktentwicklung |
| 5. |
Arbeitslosigkeit/Erwerbslosigkeit |
| 5.1 |
Erwerbslosigkeit als Arbeitsmarktproblem: "Alte" Probleme der alten
Bundesländer |
| 5.2 |
Erwerbslosigkeit durch Systemtransformation: Neue Probleme der neuen
Bundesländer |
| 5.3 |
(Erwerbs-)Arbeitslosigkeit als individuelles und familiales
Schicksal |
| 6. |
Das Frauenerwerbspotential: das Handlungspotential der Zukunft? |
| 7. |
Erwerbswünsche von Frauen in Ost und West |
| 8. |
Die Hoffnung auf ein Mehr an Zeitsouveränität für Frauen und Männer:
Revisionsbedarf für das "Nomalarbeitsverhältnis" |
| 8.1 |
Die Situation in den alten Bundesländern |
| 8.2 |
Die Situation in den neuen Bundesländern |
| 9. |
Probleme der Kinderbetreuung |
| 9.1 |
Die Situation in den alten Bundesländern |
| 9.2 |
Die Situation in den neuen Bundesländern |
| 10. |
Die Problematik der Wiedereingliederung |
| 10.1 |
Die Situation aus der Sicht der Betroffenen in den alten
Bundesländern |
| 10.2 |
Die Situation von Frauen und Müttern in den neuen Bundesländern |
| VIII. |
Stützungsnetze für Familien |
| 1. |
Familienergänzende Kinderbetreuung |
| 2. |
Familien mit hilfeabhängig gewordenen alten Angehörigen - Eigene
Leistungen und strukturelle Grenzen |
| 3. |
Nachbarschafts- und Stadtteilzentren |
| IX. |
Familie und Bildung - Zur
Familienorientierung des Bildungssystems |
| 1. |
Bedeutung der Bildung für Partnerwahl und Familiengründung |
| 1.1 |
Bildungsunterschiede, Zeitmuster und Beziehungserfahrungen |
| 1.2 |
Ausbildung, Berufseinstieg und Familiengründung |
| 1.3 |
Studierende mit Kindern |
| 1.4 |
Mütter in betrieblicher Ausbildung |
| 1.5 |
Ansätze zur Herstellung einer besseren Vereinbarkeit von Ausbildung
und Familiengründung |
| 2. |
Weiterbildungsbeteiligung der Eltern |
| 2.1 |
Lebenslanges Lernen |
| 2.2 |
Mütter und Väter in der Weiterbildung |
| 2.3 |
Hindernisse und Hilfen bei der Weiterbildung von Eltern |
| 3. |
Bildungsbeteiligung der Kinder |
| 3.1 |
Bedeutung der elterlichen Schulabschlüsse für die erreichten
Schulabschlüsse der Kinder |
| 3.2 |
Bildungsentscheidungen der Eltern für die Kinder |
| 3.3 |
Bildungs- und Berufsorientierungen in der Jugend |
| 3.4 |
Der Einfluß unterschiedlicher Lebenslagen auf die Bildungschancen |
| 4. |
Familienbezogenheit des Schulsystems |
| 4.1 |
Elternrecht und Elternteilhabe |
| 4.2 |
Lehrerschaft |
| 4.3 |
Schulorganisation und Schulstandorte |
| 5. |
Familienbezogene Berufe und Qualifikationen |
| 5.1 |
Probleme der Aus- und Weiterbildung familienbezogener
Dienstleistungsberufe |
| 5.2 |
Erweiterung der Kompetenzen durch Familienarbeit |
| 5.3 |
Familienorientierung als Handlungsperspektive |
| 6. |
Die Bedeutung von Daseinskompetenzen für Familie und Gesellschaft |
| X. |
Familie und Gesundheit |
| 1. |
Das Gewicht familialer Faktoren für die gesundheitliche Entwicklung |
| 1.1 |
Gesundheit und Humanvermögen |
| 1.2 |
Familie als Belastung und Hilfe |
| 1.3 |
Familie und Gesundheitsverhalten |
| 2. |
Familien mit suchtkranken Mitgliedern |
| 2.1 |
Was heißt und bedeutet Sucht? |
| 2.2 |
Prävalenz unterschiedlicher Suchtformen: alte und neue Bundesländer |
| 2.3 |
Familie und Sucht |
| 2.4 |
Suchttherapie und Suchtprävention |
| 3. |
Familien mit behinderten Mitgliedern |
| 3.1 |
Was bedeutet und wie verbreitet ist Behinderung? |
| 3.2 |
Die Prävalenz von Behinderungen in den alten und neuen Bundesländern |
| 3.3 |
Was bedeutet ein behindertes Kind für eine Familie? |
| 3.4 |
Familien mit behinderten Kindern im Netz von Hilfen und Förderung |
| 3.5 |
Erwachsene Behinderte im Familienverband |
| 4. |
Gesundheitswesen und Familie |
| 4.1 |
Von der Krankheitsbekämpfung zur Gesundheitsförderung |
| 4.2 |
Das therapeutische Geschehen und der familiale Kontext |
| 4.3 |
Familiengerechte Gesundheitsförderung |
| XI. |
Aktuelle Aufgaben der Familienpolitik:
Der familienpolitische Handlungsbedarf |
| 1. |
Ausgangsbedingungen und Grundprobleme der Familienpolitik im
vereinten Deutschland |
| 2. |
Familienpolitische Orientierung und Ausgestaltung der
Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik |
| 2.1 |
Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik als komplementäre
Politikbereiche |
| 2.2 |
Förderung der Vereinbarkeit von Familientätigkeit und
Erwerbstätigkeit und der Wahlfreiheit zwischen Familientätigkeit und
Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland |
| 2.3 |
Förderung der Qualifizierung und der beruflichen Mobilität |
| 3. |
Familienorientierte Ausgestaltung der Vermögenspolitik und der
Wohnungsbauförderung |
| 3.1 |
Ausgewählte Aspekte familienorientierter Vermögenspolitik |
| 3.2 |
Wohnungspolitische Defizite im vereinigten Deutschland aus
familienpolitischer Sicht |
| 3.3 |
Reform der Wohnungspolitik |
| 4. |
Neuorientierung des Familienlastenausgleichs -
Zur verteilungspolitischen Problematik des gegenwärtigen
Familienlastenausgleichs |
| 4.1 |
Zentrale Fragestellungen eines
Familienlastenausgleichs |
| 4.2 |
Welche Lasten der Familien sollen auf ihre
Ausgleichsbedürftigkeit überprüft werden? |
| 4.3 |
Welche familienpolitischen Transfers können
als Familienlastenausgleichs-Leistungen angesehen werden? |
| 4.4 |
Wie stark entlastet der
Familienlastenausgleich die Familien? |
| 4.5 |
Inwieweit finanzieren die Familien den
Familienlastenausgleich selbst? |
| 4.6 |
Zur institutionellen Verankerung des
Familienlastenausgleichs |
| 4.7 |
Empfehlungen zur Reform des
Familienlastenausgleichs |
| 4.8 |
Inanspruchnahme familienbezogener Transfers |
| 5. |
Familienpolitik auf örtlicher und regionaler Ebene |
| 5.1 |
Ausgangspunkte und Handlungsrahmen der lebensräumlichorientierten
Familienpolitik |
| 5.2 |
Handlungsfelder der örtlichen und regionalen Familienpolitik |
| 5.3 |
Förderung der örtlichen und regionalen Familienpolitik |
| 6. |
Familienorientierung der Bildungspolitik |
| 6.1 |
Übergreifende Handlungsansätze |
| 6.2 |
Handlungsansätze für die Teilbereiche des Bildungssystems |
| 6.3 |
Innovation und Transfer im Bildungssystem |
| XII. |
Schutz und Förderung der Familie als
politischer Auftrag |
Stellungnahme der Bundesregierung
zum Bericht der Sachverständigenkommission
3. Erfordernisse in Politik und Gesellschaft
3.1 Familie und Einkommen
3.1.1
Familienlastenausgleich
Angesichts der Feststellung im Bericht, daß umstritten
und nicht ausreichend geklärt ist, welche Lasten der Familien als
ausgleichsbedürftig anzusehen sind und in welchem Umfang diese Lasten
ausgeglichen werden sollen, stellt die Bundesregierung unter Berücksichtigung
der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai, 12. Juni 1990 und vom
25. September 1992 sowie der Urteile vom 7. Juli 1992 und vom 28. Mai 1993
folgende Vorgaben für den Familienlastenausgleich als vorrangig fest:
- den
Abbau der wirtschaftlichen Benachteiligung von Eltern mit Kindern im Vergleich
zu Kinderlosen;
- die steuerliche Freistellung der Unterhaltsleistung von
Müttern und Vätern in Höhe des Existenzminimums von Kindern;
- die ausreichende
Förderung der Familien durch Übertragung von Einkommenstransfers umso mehr, je
geringer ihr Einkommen und je größer ihre Kinderzahl sind; für die
Sicherstellung des Existenzminimums sind über den Familienlastenausgleich hinaus
in erster Linie die Erwerbssituation von Familien, die Lohnersatzleistungen,
andere Sozialleistungen sowie die Sozialhilfe mit ausschlaggebend.
Da die
Betreuung und Erziehung von Kindern die Möglichkeiten der Erwerbsbeteiligung von
Eltern einschränkt und die Einkommensverteilung des Marktes nicht
berücksichtigt, für wie viele Kinder Eltern wirtschaftlich einzustehen haben, ist
es Aufgabe der Familienpolitik, eine durch Kinder eingeschränkte
Erwerbsbeteiligung zu berücksichtigen und bei den durch den Kindesunterhalt
entstehenden Lasten in vertretbarer Weise zum Ausgleich beizutragen.
Der
Familienlastenausgleich findet seine Begründung ebenso in der Bedeutung von Familie
für die Entwicklung jedes Menschen und für die Sicherung der Zukunft unserer
Gesellschaft. Das Gleichgewicht der Generationen kann quantitativ und qualitativ
nur erhalten werden, wenn sich Paare in Familien auch unter Abwägung mit anderen
Optionen der Lebensgestaltung für Kinder entscheiden und darin unterstützt
werden, diese zu lebenstüchtigen und zur Übernahme von Verantwortung bereiten
Menschen zu erziehen. Die Verbesserung der Lage der Familien war auch
in der laufenden Legislaturperiode ein Schwerpunkt der Politik der
Bundesregierung. Das duale System des Familienlastenausgleichs aus
Kinderfreibetrag und Kindergeld ist weiter ausgebaut worden.
3.1.1.1 Steuerfreistellung von Einkommen
in Höhe des Existenzminimums eines Kindes
Auf Initiative der Bundesregierung sind mit Wirkung ab 1992 der Kinderfreibetrag von 3.024 DM auf 4.104 DM und das Erstkindergeld von 50 DM auf 70 DM monatlich angehoben worden.
Durch den Kinderfreibetrag und das Mindestkindergeld werden Einkommensteile in
Höhe des Existenzminimums von Kindern im Ergebnis steuerfrei gestellt. Auf diese
Weise ist entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse
vom 29. Mai und 12. Juni 1990 - BVerfGE 82, 60 bzw. 198) eine gerechte
Besteuerung von Eltern gegenüber Kinderlosen gewährleistet (Grundsatz der
horizontalen Steuergerechtigkeit).
Die Bundesregierung teilt nicht die in den
Empfehlungen zur Reform des Familienlastenausgleichs (Kapitel XI Abschnitt 4.7
des Berichts) zum Ausdruck kommende Sicht der bestehenden Regelungen. Bei dieser
Sicht wird zu Unrecht die vorerwähnte Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts außer acht gelassen. Nach Auffassung der
Bundesregierung könnte die Begründung des aus dieser Sicht resultierenden
Vorschlags, "Der starke Einfluß des Steuersystems auf den
Familienlastenausgleich sollte ... durch eine Reform der Ehe- und
Familienbesteuerung reduziert werden" (zu Nr. 3), daher allenfalls in Bezug auf
solche Steuerermäßigungen - außerhalb des eigentlichen Systems des Familienlastenausgleichs - beachtlich sein, die auch der Förderung von Familien
dienen (z. B. Sonderausgabenabzug nach §10e EStG, Baukindergeld). Hingegen
dient die Steuerfreistellung von
Einkommensteilen durch den Kinderfreibetrag ausschließlich der gerechten
Besteuerung von Eltern gegenüber Kinderlosen sowie von Eltern mit mehreren
Kindern gegenüber Eltern mit weniger Kindern. Dabei geht es mithin lediglich um
die Vermeidung einer verfassungswidrig zu hohen Steuer. Die durch den
Kinderfreibetrag eintretende Steuermäßigung stellt dementsprechend keine
Leistung des Staates an die Eltern dar. Da mit ihr nichts verteilt wird, kann es
insoweit auch kein Problem der Verteilungsgerechtigkeit geben.
Ebensowenig kann
die Bundesregierung der Empfehlung zustimmen, weitere Verbesserungen des
Familienlastenausgleichs vor allem durch eine "Reform der Ehegattenbesteuerung "
zu finanzieren. Offenbar ist damit die Abschaffung oder zumindest eine
Einschränkung des Ehegattensplittings gemeint. Nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 (BVerfGE 61, 319 [347]) ist das
Ehegattensplitting keine beliebig veränderbare Steuer-"Vergünstigung", sondern -
unbeschadet der näheren Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers - eine an dem
Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG und an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
der Ehepaare (Art. 3 Abs. 1 GG) orientierte sachgerechte Besteuerung. Außerdem
halten sich die Einsparmöglichkeiten angesichts der notwendigen Ersatzregelungen
für die Ehegattenbesteuerung sowie der Gestaltungsmöglichkeiten von Einkünften
innerhalb der Ehe in Grenzen. Es darf nicht übersehen werden, daß sich in
vielen, insbesondere kinderlosen Ehen die Einkünfte von Mann und Frau
angeglichen haben und damit das Ehegattensplitting kaum noch zu einer
nennenswerten Steuerwirkung führt. Anders ist das bei Ehepaaren, bei denen ein
Partner, in der Regel die Frau, entweder die Erwerbstätigkeit unterbrochen hat,
weil sie der Betreuung und Erziehung von Kindern oder der Betreuung eines
pflegebedürftigen Familienangehörigen Vorrang einräumt, oder bei denen die Frau
nach der Kindererziehung nicht in die Erwerbstätigkeit zurückgefunden hat. In
diesen Fällen würde eine Einschränkung des Ehegattensplitting zu einer spürbaren
Mehrbelastung von Familien führen.
Im übrigen sind die Alleinerziehenden im
Bereich der Masseneinkommen in der Regel gegenüber Ehepaaren steuerlich nicht schlechter gestellt, weil ihnen ein Haushaltsfreibetrag und die Berücksichtigung
von Kinderbetreuungskosten offensteht.
3.1.1.2 Förderleistungen des Staates
Die
Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren bedeutsame finanzielle Verbesserungen und neue Weichenstellungen in der Familienpolitik vorgenommen:
- Durch die Wiedereinführung von Einkommensgrenzen beim Kindergeld ist die
Möglichkeit eröffnet worden, das Kindergeld stärker an der Dringlichkeit des
Bedarfs von Eltern zu orientieren. Bei nur begrenzt verfügbaren Haushaltsmitteln
kann das Kindergeld damit insbesondere auf Familien konzentriert werden, die
vorrangig auf zusätzliche Transferleistungen des Staates angewiesen sind.
- Durch weitere familienbezogene Leistungen (z.B. BAföG, Wohngeld, Unterhaltsvorschuß) werden besondere Belastungssituationen von Familien
zusätzlich berücksichtigt.
- Mit der Einführung des Erziehungsgeldes ist
erstmals für alle Mütter - wahlweise auch für Väter - eine monetäre Anerkennung
der Erziehungsleistung für die besonders bedeutsame erste Lebensphase des Kindes
eingeführt worden, ohne daß dafür ein Arbeitsverhältnis vorausgesetzt wird.
- Durch den Erziehungsurlaub und die Anerkennung von Erziehungszeiten im
Rentenrecht ist die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zugunsten der
Kindererziehung und ein Anspruch auf Fortsetzung der Erwerbstätigkeit rechtlich
abgesichert und sozial abgestützt worden. Die besondere Bedeutung des Aufziehens
von Kindern für die Funktionsfähigkeit des Rentensystems findet damit im
Rentensystem selbst eine Berücksichtigung.
Diese Weichenstellungen orientieren
sich an den tatsächlichen Erfordernissen von Familien und der Lebensplanung
junger Männer und Frauen in unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung sieht die
Notwendigkeit, die angesprochenen
Leistungen Schritt für Schritt unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten
weiter auszubauen. Da außerdem die Option für Kinder zu einer Option neben
anderen Optionen der Lebensgestaltung geworden ist, sind Rahmenbedingungen zu
schaffen, die es Paaren erleichtern, vorhandene Kinderwünsche ohne nicht akzeptable Nachteile
verwirklichen zu können. Das erfordert weiterhin erhebliche Kraftanstrengungen
bei Bund, Ländern und Kommunen.
Um den besonderen Problemen und Nöten
alleinerziehender Frauen in den neuen und in den alten Ländern besser gerecht
werden zu können, hat die Bundesregierung das Modellvorhaben "Hilfen für
Alleinerziehende Frauen in Problemsituationen" ausgeschrieben. Mit diesem
Modellvorhaben sollen die Probleme alleinerziehender Frauen weiter konkretisiert
und Ansätze zur Abhilfe erprobt werden.
Da Frauen zudem oft aufgrund von Haushaltsführung und Kindererziehung oder Pflegetätigkeit Lücken im Aufbau
eigener Anwartschaften in der Rentenversicherung aufweisen, ist ihre
Alterssicherung noch unzureichend. Hier hat das Rentenreformgesetz 1992
erhebliche Verbesserungen gebracht.
Die im Jahre 1986 eingeführten
Kindererziehungszeiten wurden mit der Rentenreform für Geburten ab 1992 von
bisher einem Jahr auf drei Jahre verlängert. Die Kindererziehungszeit wirkt sich
für die Mütter und Väter der Geburtsjahrgänge ab 1921 rentenbegründend und
rentensteigernd aus; sie wird auf die Wartezeit für eine Rente angerechnet und
so bewertet, als sei die Mutter während dieser Kindererziehungszeit erwerbstätig
gewesen und hätte 75% Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient. In den
neuen Ländern gilt diese Regelung ab dem 1.1.1992 allerdings mit der
Einschränkung, daß die Anrechnung der Kindererziehungszeit nur für Mütter und
Väter der Geburtsjahrgänge ab 1927 gilt.
Zusätzlich wurden ab 1992 die
sogenannten Berücksichtigungszeiten eingeführt. Frauen haben nunmehr die
Möglichkeit, sowohl wegen Kindererziehung als auch wegen häuslicher Pflege
pflegebedürftiger Personen Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen
Rentenversicherung anerkannt zu bekommen. Als Berücksichtigungszeit wegen
Kindererziehung gilt die Zeit vom Geburtsmonat bis zum Monat der Vollendung des
10. Lebensjahres des Kindes. Berücksichtigungszeiten wegen häuslicher Pflege
werden auf Antrag ab 1992 angerechnet und wirken sich nur innerhalb bestimmter
rentenrechtlicher Regelungen aus. Sie bewirken die Aufrechterhaltung einer
Anwartschaft auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; sie werden bei der
Bewertung der beitragsfreien Zeiten und der 35jährigen Wartezeit für die
Altersrente ab dem 60. Lebensjahr bei Schwerbehinderung, Berufs- und
Erwerbsunfähigkeit und für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr
berücksichtigt.
Die Rente nach Mindesteinkommen wurde ebenfalls durch das
Rentenreformgesetz 1992 erweitert. Niedrige Pflichtbeitragszeiten werden bis
Ende 1991 unter bestimmten Voraussetzungen auf höchstens 75 % des Beitragswerts
für ein Durchschnittsentgelt angehoben. Von dieser Regelung profitieren
insbesondere Frauen. Die rentenrechtlichen Regelungen des
Pflegeversicherungsgesetzes werden ab 1. April 1995 für die Alterssicherung der
Frau weitere Verbesserungen bewirken. Wer häusliche Pflege leistet, wird in den
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen; Beiträge zur
Rentenversicherung werden je nach Pflegestufe und Umfang der Pflegetätigkeit
zwischen 200 DM und 600 DM monatlich gezahlt.
3.1.1.3 Weiterentwicklung des
Familienlastenausgleichs
Für die Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs
hat die Kommission ein grundlegend neues System vorgeschlagen. Die
Bundesregierung macht sich diesen Vorschlag nicht zu eigen, wiewohl sie
anerkennt, daß dieses Konzept - wie auch andere Modelle - noch einer vertieften
Erörterung bedürfen.
Die Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs zu
einem Familienleistungsausgleich hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Sie
wird entstehende
Finanzierungsspielräume zur Stärkung der Familie nutzen.
Die Bundesregierung
wird sich dabei an folgenden Leitlinien orientieren:
- Verbesserung der
steuerlichen Förderung der Familie.
- Stärkere Ausrichtung der
Transferleistungen für die Familien auf Einkommen und Kinderzahl; die Leistungen
müssen um so höher sein, je geringer das Einkommen und je größer die Kinderzahl
in der Familie ist.
- Anpassung des Familienleistungsausgleichs an die
wirtschaftliche Entwicklung in angemessenen Abständen.
Die Bundesregierung wird
den weiteren Ausbau der Familienförderung unter Wahrung der
verfassungsrechtlichen Vorgaben bedarfsorientiert und flexibel ausgestalten.
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Ende der Stellungnahme der Bundesregierung
Beginn der Auszüge des eigentlichen Familienberichts
#############################################################################################
I.3. Die Familie: ihre Aufgaben und Leistungen
(Seite 23-26)
Es gibt weder im Alltagsverständnis noch in den Wissenschaften eine
einheitliche Auffassung über das, was der Begriff "Familie" genau zu beschreiben
hat. So kann "Familie" in einer sehr weiten Bedeutung die Gruppe von Menschen
bezeichnen, die miteinander verwandt, verheiratet oder verschwägert sind,
gleichgültig, ob sie zusammen oder getrennt leben und wirtschaften, ob die
einzelnen Mitglieder noch leben oder bereits gestorben sind. "Familie" kann
unabhängig von räumlicher und zeitlicher Zusammengehörigkeit als Folge von
Generationen angesehen werden, die biologisch, sozial und/oder rechtlich
miteinander verbunden sind. Zudem gibt es Kleingruppen ohne biologische oder
rechtliche Verknüpfungen, die zusammenleben und wirtschaften und als
Haushaltsgemeinschaft ihre Leistungen als familiale verstehen können, ohne im
Sinne des hier gebrauchten Familienbegriffes eine "Familie" zu sein.
Da es folglich zahlreiche sehr unterschiedliche Vorverständnisse von
"Familie" gibt, sollte sich eine Definition von "Familie" an dem Anliegen des
jeweiligen Untersuchungsauftrages orientieren. Für die
Familienberichtskommission bedeutet dies, daß sie ein Verständnis von "Familien"
zu vertreten hat, das einerseits den gesetzlichen Vorgaben entspricht,
andererseits aber auch der Realität der in der Gesellschaft gelebten Formen
familialen Zusammenwohnens und Zusammenwirtschaftens gerecht wird und damit
gesellschafts- und familienpolitische Relevanz besitzt.
Konstitutiv für den Familienbegriff ist die biologisch- soziale und
auch rechtlich bestimmte Kernfamilienstruktur, nämlich das
Vater-Mutter-Kind-Verhältnis. Konstitutiv für den Haushaltsbegriff ist
sodann das Zusammenwohnen und Zusammenwirtschaften in einer Kleingruppe.
Diese Grundstrukturen des Haushalts- und des Familienbegriffs zusammengefaßt
ergeben die in unserer Gesellschaft vorherrschende "Kernfamilie", in welcher ein
verheiratetes Paar zusammenwohnt und wirtschaftet, sein Kind oder seine Kinder
aufzieht, bis diese sich selbständig machen und aus ihrer Herkunftsfamilie
ausscheiden. Daneben gibt es - und gab es zu allen Zeiten - auch solche
Familien, die nicht (oder: nicht mehr) durch eine formale Ehe gekennzeichnet
sind: Ein-Elternfamilien und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern, und
zwar aus sehr unterschiedlichen Gründen. So nahm die Zahl alleinerziehender
Frauen nach beiden Weltkriegen durch die hohen Verluste an Männern zu; welches
aber sind die Gründe für die Zunahme der Alleinerziehenden zur Zeit in
Deutschland? Stärker noch als in den alten Bundesländern hatten sie in der DDR
zugenommen.
Im Rückblick auf die letzten 25 Jahre lassen sich nachhaltige Veränderungen
der Lebensweise und der kulturellen Orientierungen beobachten, die das
Verständnis von Familie betreffen. Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg war in
der alten Bundesrepublik durch eine besondere Hochschätzung von Familie und
Religion gekennzeichnet, da diese beiden Lebensbereiche nach dem
Zusammenbruch des Nationalsozialismus und der Not der Nachkriegsjahre
Orientierung und Stabilität versprachen. So kam es, daß das "bürgerliche
Familienmodell" der Hausfrauenehe sich mit dem christlichen und insbesondere
katholischen Familienmodell der grundsätzlich unauflöslichen Ehe und der
Beschränkung der Sexualität auf die Ehe verband und auf diese Weise hohe
gesellschaftliche Anerkennung gewann. Nach dem Abklingen der unmittelbaren
Kriegsfolgen erlebte so die Bundesrepublik eine Zeit größter Bereitschaft zum
Eheschluß, geringer Scheidungsraten, hoher Geburtenhäufigkeit und niedriger
Anteile der nichtehelichen Geburten. Auch Gesetzgebung und Rechtssprechung
orientierten sich primär am Familienmodell der Hausfrauenehe, das demzufolge als
"natürliche" oder "selbstverständliche" Form der Familie galt. Wie bereits
erwähnt, wurde dagegen in der DDR die Gleichberechtigung der Geschlechter über
den vollen Einbezug der Frauen in die Arbeitswelt angestrebt und im Laufe der
Jahrzehnte durch den Ausbau der öffentlichen Kleinkindbetreuung auch praktisch
lebbar gemacht. Ebenso wurde das schon in der Weimarer Reichsverfassung
enthaltene Gebot einer Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern
konsequent verfolgt, während sich der Gesetzgeber in der alten Bundesrepublik
nur unter dem Druck des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechenden Maßnahmen
entschloß.
In den sechziger Jahren setzte in der alten Bundesrepublik eine kulturelle
Liberalisierung der Geschlechterbeziehungen ein, welche in Verbindung mit der
Verfügbarkeit bequemerer und sicherer Mittel der Geburtenkontrolle und den
wachsenden Ansprüchen der jüngeren Frauen auf Gleichberechtigung weitreichende
Verhaltensänderungen unter den jüngeren Generationen ausgelöst hat. So leben
heute insbesondere die jüngeren Generationen in weit vielfältigeren
Haushaltsformen als vor dreißig Jahren. Nur in einem deutlich sinkenden Teil
dieser Haushaltsformen werden Kinder versorgt, und nicht selten leben die
leiblichen Eltern eines Kindes heute in verschiedenen Haushalten. Dieser
Prozeß wird heute allgemein als Pluralisierung der Lebensformen, auch der
familialen Lebensformen gekennzeichnet. Die Verhaltensänderungen gingen mit
Änderungen der vorherrschenden normativen Auffassungen einher, die nicht zuletzt
in der Reform des Ehe-, Familien- und Kindschaftsrechts ihren Niederschlag
fanden. Ähnliche Entwicklungen lassen sich auch im Ausland beobachten.
Dies hat auch Konsequenzen für das vorherrschende Familienverständnis, das
vielfältiger und konfliktreicher geworden ist. Vielfach entfaltet die staatliche
Rechtsordnung unterschiedliche familiale Wirkungen, je nachdem, ob einer oder
beide Partner berufstätig sind, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, ob
die Partner in einer lebenslangen Ehe stehen oder bereits Scheidungen hinter
sich haben, ob Kinder mit einem oder beiden Elternteilen aufwachsen usw. So
verändert die Pluralisierung der familialen Lebensformen die Wirksamkeit der
Rechtsordnung in oft weder geplanter noch gewollter Weise.
Es kann daher nicht überraschen, wenn unter dem Druck des sozialen Wandels
das bisherige Familienverständnis undeutlicher geworden ist. So wird heute
gelegentlich die Forderung erhoben, die verschiedensten Formen privater
Lebensführung als gleichwertig anzuerkennen. Demgegenüber ist festzuhalten,
daß jede Gesellschaft ein vitales Interesse daran haben muß, diejenigen privaten
Lebensformen besonders auszuzeichnen, zu schützen und zu fördern, welche
Leistungen erbringen, die nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für die
übrigen Gesellschaftsbereiche notwendig sind. Aus soziologischer Sicht haben
sie somit eine gesellschaftliche Funktion, aus ökonomischer Sicht produzieren
sie positive externe Effekte. In diesem Sinne stellt Artikel 6 des Grundgesetzes
die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Was dabei als
Familie gilt, ist in hohem Maße von rechtlichen Definitionen, ethischen
Überzeugungen, praktischen Erwägungen und politischen Interessen mit abhänig.
Es ist nicht Aufgabe der Sachverständigenkommission, hierzu im
einzelnen Stellung zu beziehen. Aber es soll im folgenden verdeutlicht werden,
worin diese gesellschaftliche Funktionalität von Familie besteht, die sich auch
darin äußert, daß die Rechtsordnung über die Regelung von Ehe, Elternschaft,
Kindeswohl und Verwandtschaft bestimmte Rechte und Pflichten festschreibt,
welche den rechtlichen Rahmen der familialen Beziehungen bilden. Damit werden
zwar grundlegende Abgrenzungen getroffen, die aber den Bereich dessen, was
Familie meint, keineswegs erschöpfen.
Die Rede von "Familie" kann sich auf zwei ganz verschiedene Ebenen
beziehen, nämlich zum einen auf die Millionen Kleingruppen oder
Beziehungsnetze, die wir als familiale Lebensformen bezeichnen, bzw. auf die je
einzelne Familie; zum anderen auf den gesamtgesellschaftlichen Regel- und
Kommunikationszusammenhang "Familie", also die Art und Weise, wie in Gesetzen
familiale Sachverhalte geregelt, in der Wissenschaft "Familie" erforscht und
gedeutet, in der Politik "Familie" gefördert und in den Massenmedien "Familie"
dargestellt wird. Die Familienberichte stellen selbst eine prominente Form der
öffentlichen Diskurse über "Familie" in diesem zweiten Sinne dar. Die
kollektiven Vorstellungen von "Familie" sind notwendigerweise einfacher und
schematischer als die Wirklichkeit, welche in den Millionen von Einzelfamilien
gelebt, erfahren und gedeutet wird, aber sie bestimmen in erheblichem Umfange
darüber mit, wie die vielfältigen privaten Lebensformen gedeutet und erfahren
werden. Unter dem Gesichtspunkt der Funktionalität von Familien können wir als
"Aufgaben" die kulturell und rechtlich vorhandenen öffentlichen Vorstellungen
über das bezeichnen, was Familie sein und tun soll; das ist der
institutionelle Aspekt von Familie. Der Begriff der familialen Leistungen
bezieht sich dagegen auf die Beschreibung der tatsächlichen Handlungen und
Wirkungen im Rahmen der vielen einzelnen familialen Beziehungsnetze, insoweit
diese öffentliches Interesse beanspruchen können, also auf den gruppenhaften
Aspekt von Familie.
Für alle, die in Familien leben, stehen die Beziehungen zu den
Familienangehörigen im Vordergrund, und diese sind in der Regel stark emotional
geprägt; sie können sich als Liebe oder Leid, Freude oder Wut, Angst oder
Hoffnung, Vertrauen oder Resignation äußern. Aber der Alltag von Familien
besteht auch aus einer überhaupt nicht abschließend beschreibbaren Vielfalt von
Handlungen und Interaktionen, die neben ihrer unmittelbaren Bedeutung und den
mit ihnen verfolgten Zwecken auch den meist unausgesprochenen Sinn haben, zur
Aufrechterhaltung des familialen Zusammenhangs beizutragen. In der Tat besteht
die elementarste Leistung von Familien darin, daß sie den Kontakt und die
Bindungen zwischen den Familienangehörigen im Zeitablauf aufrechterhalten und
auf diese Weise jenen Orientierungsrahmen schaffen, in dem "Familie" erlebbar
wird.
Diese Solidarität der Familienmitglieder ist gleichzeitig Aufgabe und
Vorbedingung aller Leistungen von Familien. Zwar haben häufig allem Frauen
den Eindruck, daß die Aufrechterhaltung der familialen Solidarität allzu
einseitig nur von ihnen gefordert werde, während die Männer ihren
Familienpflichten vor allem durch außerhäusliche Erwerbstätigkeit glauben
genügen zu können. Weiterhin führt in manchen Familien der Versuch, gestörte
Familienverhältnisse aufrecht zu erhalten, zu einer zwanghaften Kohäsion, welche
psychische Schäden zur Folge haben kann. Die Einflüsse des Fernsehens und die
zunehmende Beanspruchung der Kinder durch außerfamiliäre Angebote - vom
Kindergarten über die Schule bis zu den vielfältigen Freizeitmöglichkeiten -
erschweren ebenfalls die Praxis familialer Solidarität. Wie auch immer die
Verhältnisse sich im einzelnen gestalten mögen, die typischen Leistungen von
Familie, welche sich ja vor allem in der alltäglichen gemeinsamen
Lebensbewältigung äußern, setzen den selbstverständlichen Zusammenhalt notwendig
voraus.
Der familiale Leistungszusammenhang muß sich schon aus den biologischen
Gründen des Heranwachsens der Kinder und des Alterns der Partner im Zeitablauf
verändern, und in der Regel können aus der Umwelt der Familien, die von
ökonomischem, sozialem und kulturellem Wandel betroffen ist, weitere
Herausforderungen erwachsen, denen Familien nur durch Anpassung gerecht werden
können. Familien können sich also nur durch Solidarität und Anpassung
zugleich erfolgreich behaupten, und dies setzt die Fähigkeit und Bereitschaft
zur intensiven Beschäftigung und notfalls Auseinandersetzung mit den übrigen
Familienmitgliedern voraus.
Was in Familien geschieht, gilt heute als Privatsache, solange es
nicht Grundsätze der Rechtsordnung in eklatanter Weise verletzt, beispielsweise
durch Gewaltanwendung oder Vernachlässigung von Sorge- und Unterhaltspflichten.
Diese Anerkennung der Privatheit des Familienlebens ist nicht nur Ausfluß eines
liberalen Staatsverständnisses, sondern unter den Existenzbedingungen moderner
Gesellschaften auch zweckmäßig. Im Gegensatz zu vormodernen, in den
Produktionszusammenhang eingebetteten Familienformen ist die Gründung von
Familien unter modernen Bedingungen nicht mehr aus ökonomischen Gründen
einsichtig zu machen. lm Gegenteil: Wer heute Elternverantwortung auf sich
nimmt, muß im Vergleich zu denjenigen, die auf Kinder verzichten, mit
erheblichen ökonomischen Nachteilen rechnen (vgl. Kapitel XI.4). Die
Attraktivität von Familie liegt auf immateriellem Gebiet, als Erfahrung
verläßlicher mitmenschlicher Beziehungen, als Stabilisierung von Lebenssinn und
als Freiraum persönlicher oder gemeinschaftlicher Gestaltungsfreiheit. Das
öffentliche Interesse an der Entstehung und Stabilisierung leistungsfähiger
Familien gebietet also die weitgehende Respektierung ihrer Privatheit.
Was aus der Sicht der Beteiligten als Privatsache erscheint, ist jedoch
von höchstem gesellschaftspolitischem Interesse. Denn die
Leistungen, welche im Raum familialer Beziehungen erbracht werden, sind
unverzichtbar für die übrigen Gesellschaftsbereiche. Das gilt
zunächst für die Nachwuchssicherung: Von den kulturell verbindlichen
Vorstellungen verantworteter Elternschaft und den rechtlich
institutionalisierten Elternrechten und Elternpflichten getragen, sichern die
leiblichen Eltern den Zusammenhang zwischen Geburt, Pflege und Erziehung von
Kindern zu tauglichen Mitgliedern der Gesellschaft. Kinder sind für ihre
gedeihliche Entwicklung auf solche exklusive Zuwendung angewiesen, wie sie nur
in einer Familie mit einer gewissen Regelmäßigkeit erwartet werden darf. Darüber
hinaus stabilisieren familiale Beziehungen den sozial-moralischen Zusammenhang
zwischen den Generationen und tragen über die mit ihnen verbundenen Haushalts-
und Netzwerkbeziehungen nachhaltig zu psychischer Stabilisierung und physischer
Regeneration auch der erwachsenen Personen bei. Diese Leistungen der
Familien, auf welche die anderen Gesellschaftsbereiche angewiesen sind,
thematisiert die Sachverständigenkommission im folgenden als den Beitrag der
Familie zur Bildung und Erhaltung von Humanvermögen.
I.4. Familie und Humanvermögen (Seite 26-28)
In vielfältigen Formen übernimmt die Familie zentrale Aufgaben der privaten
und gesellschaftlichen Daseinsfürsorge. Sowohl in der individuellen als auch in
der gesamtwirtschaftlichen Sicht rückt dabei die Bereitschaft zur
Elternschaft und zur Übernahme von Familienpflichten, die Bereitschaft zur
Übernahme von Verantwortung für die Sicherung der Versorgung, der Pflege,
Erziehung und Ausbildung von Menschen, die in einem Familien- und
Haushaltverbund leben, ins Zentrum der Bewertung ihrer Leistung.
In welche Größenordnungen an monetären und zeitlichen Investitionen die
familialen Leistungen hineingewachsen sind, wird in Kapitel VI.9 und
XI.4
ausdrücklich erörtert. Schon hier sei erwähnt, daß sich bei sehr zurückhaltend
angesetzten Bewertungen die Leistungen der Familie beim Aufbau des
volkswirtschaftlichen Humanvermögens für die alte Bundesrepublik (Bezugsjahr
1990) auf 15,286 Billionen DM beziffern lassen. Diesem Humanvermögenswert
stand (ebenfalls 1990) "nur" ein Volumen an reproduzierbarem Sachvermögen in
Höhe von 6,9 Billionen DM gegenüber.
Familie entfaltet sich in einem Prozeß, der hohes personelles Engagement auf
Dauer erfordert, in einem Prozeß der permanenten Umwidmung persönlicher Zeit und
persönlicher Verfügungsgewalt über Ressourcen im Hinblick auf andere. In solchen
familialen Beziehungen bilden sich die Persönlichkeitsmerkmale von Menschen in
ihrer je individuellen Prägung aus. Dort vollzieht sich das Heranreifen von
Kindern als "Aufbau der sozial-kulturellen Person" (R. König) in Phasen des
Erlebens, des Erlernens und des Sich-Aneignens von Handlungspotentialen, im
Erwerb der Fähigkeit, sich selbst in komplexe Felder sozialer Beziehungen
einzuordnen und mit diesen gestaltend umzugehen. Die
Familienberichtskommission bezeichnet derartige Fähigkeiten als
Daseinskompetenzen. Damit soll ein Unterschied zu den im Rahmen unserer
herkömmlichen Ausbildungsvorstellungen vorherrschenden Fachkompetenzen gemacht
werden: Fachkompetenzen sind für die Erfüllung bestimmter, in der Regel
beruflicher Aufgaben erforderlich, Daseinskompetenzen dagegen betreffen die
Lebensführung als Ganzes, die Auseinandersetzung mit den gegebenen
Lebensverhältnissen unter dem Gesichtspunkt ihrer produktiven Nutzung zur
Erfüllung eigener Lebensvorstellungen, zu denen in der Regel auch das Gründen
einer eigenen Familie gehört (vgl. Kapitel IX.6).
In familialen Austauschprozessen erfahren junge Menschen zuerst, was
Menschsein bedeutet, und lernen, sich im Wechselspiel mit anderen Menschen zu
behaupten. Lange sind sie zunächst nahezu ausschließlich auf die Zuwendung und
Hilfe anderer angewiesen. In dem Maße, in dem sie selbst zum kooperativen
Partner des familialen Zusammenhangs werden, bauen sie Verhaltenssicherheit
durch den Erwerb von Werthaltungen und Handlungsorientierungen auf. So werden in
der Familie die Grundlagen seelischer und physischer Gesundheit gelegt und die
Voraussetzungen der Persönlichkeitsentwicklung geschaffen. Im "inneren Milieu"
ihrer Familie suchen und finden auch in fortgeschrittenem Lebensalter Kranke und
Behinderte ebenso wie Gesunde Schutz, Hilfe und Geborgenheit, wie sie aus
Wertstrukturen erwachsen, die im Zeichen der Humanität, der Verantwortlichkeit
für andere, der Elternliebe, der wechselseitigen Achtung und
zwischenmenschlichen Solidarität stehen. Familie fordert von allen ihren
Mitgliedern, insbesondere von Müttern und Vätern, grundsätzlich eine Fülle von
Leistungen, die als nahezu selbstverständlich gelten. Diese
Selbstverständlichkeit hat wesentlich dazu beigetragen, daß all diese Leistungen
als "Privatangelegenheit von Familien" betrachtet wurden und nicht als
Aktivitäten von hohem gesellschaftlichem Rang. Was diese Leistungen bedeuten,
wird erst dort sichtbar, wo sie nicht gelingen oder nicht mehr erbracht werden.
Erst allmählich tritt die Erkenntnis ins Bewußtsein der Öffentlichkeit, daß
Familientätigkeit, Elternschaft und deren zwischenmenschliche sowie
gesellschaftliche Anerkennung entscheidend zur Schaffung und Erhaltung jenes
geistigen und humanen Vermögens beitragen, welches die Überlebensfähigkeit und
Kultur einer Gesellschaft sichert. Ohne einen tragfähigen Unterbau an humanem
und geistigem Vermögen wird nicht nur die Hoffnung auf Wohlstandssteigerungen,
ja selbst die Wohlstandsbewahrung durch ein effizientes Wirtschaftssystem zu
einer Illusion; ohne diese Basis an Humanvermögen unterbleibt auch jegliche
Übertragung kultureller und moralischer Werte.
Viele Jahrhunderte lang bis hin zur Neuzeit war Arbeit ein Begriff, der
alle Tätigkeiten zur Daseinsvorsorge im Lebenszusammenhang von Frauen, Männern
und Kindern in gleicher Weise bezeichnete. Im Horizont des modernen
Verfassungsstaates und der Industrialisierung setzte jedoch eine Entwicklung
ein, die immer deutlicher allein die außerhäusliche, "berufsmäßig" ausgeübte,
zeitlich geregelte und geldlich entlohnte (Erwerbs-)Arbeit zum Maßstab (oder zur
Leitidee) von Arbeit erhob. Die "Wirtschaft" trennte sich von der
Institution des "Hauses" und organisierte sich in selbständigen
produktionsorientierten Einheiten: in "Fabriken" und anderen Unternehmen
mannigfaltiger Prägung. Der "gesellschaftliche" Wert dieser Form von Arbeit ließ
sich nunmehr leicht über Marktpreise erfassen.
Den gesellschaftlichen Wert von Arbeit in den privaten Haushalten zu
erfassen, erschien als ungleich schwieriger. Daß jene Leistungen nahezu
selbstverständlich - ohne besondere Einkommensanreize - erbracht wurden, ließ
den Eindruck aufkommen, sie erfolgten kostenlos. So ergab sich eine groteske
Entwicklung: Alle Aufwendungen für die nachwachsende Generation, die Erhaltung
der Schaffenskraft der produzierenden Generation und die häusliche Pflege von
Kranken und Behinderten verloren das Prädikat, Arbeit zu sein. Alle Leistungen
zur Förderung der produktiven Kräfte einer Gesellschaft schienen unter diesem
Aspekt mangelnder unmittelbarer Meßbarkeit zur "Wertlosigkeit" zu entarten.
Im Zeichen einer Dominanz erwerbswirtschaftlichen Denkens in einer
Industriegesellschaft ist es notwendig, ständig an eine grundlegende Tatsache zu
erinnern: Im Lebenszyklus geht die familiale und schulische Sozialisation stets
der Erwerbstätigkeit voraus. Nur mit dem
Sozialisationserfolg von Familie und Schule wird effiziente Wirtschaft möglich.
Während die Schulbildung vor allem spezifisches Wissen und charakteristische
Fähigkeiten vermittelt, die im späteren Berufsleben benötigt werden, hängt von
der Familie die moralische und emotionale Orientierung und die für die Schule
insbesondere bedeutungsvolle Lern- und Leistungsbereitschaft ab (vgl. Kapitel
IX). Diese moralische und emotionale Orientierung und Leistungsbereitschaft von
Familien ist insbesondere in Zeiten gefordert, die im Zeichen der familialen
Pflege und Fürsorge für Bedürftige stehen.
Es ist heute allgemein anerkannt, daß die Produktivität einer Volkswirtschaft
in hohem Umfang von der Qualität des Arbeitsvermögens der Produzierenden
abhängig ist, deren Gewicht allerdings meist in verkürzender Weise nur über die
formalen Bildungsaufwendungen erfaßt wird. So sind z. B. Arbeitsmotivation,
Vertrauensbereitschaft oder Zuverlässigkeit keineswegs allein von der erworbenen
Bildung abhängig, sondern gleichfalls von der Stabilität der familialen
Verhältnisse. Ebenso sind der Gesundheitszustand und die aktuelle
Leistungsfähigkeit bzw. das Ausmaß der krankheitsbedingten Absenzen in
erheblichem Maße von der Lebensführung abhängig, die ihrerseits eng mit den
familialen Verhältnissen verflochten ist. So läßt sich behaupten, daß die
gesellschaftliche Sorge um die Stabilisierung der Institution Familie nicht
unabhängig von der Frage zu sehen ist, welche Voraussetzungen für die Schaffung
einer effizienten Arbeitswelt erfüllt sein müssen.
Aber nicht nur für die Wirtschaft ist die Leistung der Familie von Bedeutung.
Auch das demokratische Gemeinwesen ist auf motivierte, partizipations- und
solidaritätsbereite Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Desgleichen gilt für die
Kirchen, da die von ihnen vertretenen Glaubensüberzeugungen ohne die Mitwirkung
der Eltern kaum auf die nächste Generation übertragen werden können. Im Bereich
des Gesundheitswesens wird mehr und mehr sichtbar, welche Bedeutung der Familie
für die Volksgesundheit zukommt (vgl. Kapitel X). Alle Gesellschaftsbereiche
profitieren von den Leistungen der Familie. Dennoch gewährt die Gesellschaft
den Menschen, die familiale Verantwortung übernehmen, keine entsprechende
Anerkennung. Sie verhalt sich indifferent gegenüber dem Umstand, ob junge
Menschen Elternverantwortung übernehmen, jüngere und ältere die Pflege der
Ältesten - oder nicht. Dieser Sachverhalt läßt sich als
"strukturelle Rücksichtslosigkeit moderner Gesellschaften gegenüber der Familie"
kennzeichnen.
Zur Einseitigkeit gesellschaftlicher Wertzuweisung hat auch der
Wissenschaftsbetrieb nicht unerheblich beigetragen. Es ist auffallend, wie sehr
die verschiedenen Sozialwissenschaften die Bedeutung der Familie für die von
ihnen untersuchten Teilbereiche der Gesellschaft vernachlässigt haben. Die für
alle angewandten Sozialwissenschaften charakteristische "Familienblindheit" hat
ihren tiefsten Grund in der Einseitigkeit ihrer Spezialisierung. Sie orientieren
sich an segmentierten Gesellschaftsbereichen: Die Wirtschaftswissenschaften an
der Wirtschaft, die Politikwissenschaften an der Politik, die
Rechtswissenschaften am Recht, die Pädagogik an Bildungswesen. Diese
Ausdifferenzierung von wertträchtigen Teilsystemen der Gesellschaft trug - wie
selbstverständlich - dazu bei, daß nicht nur die Welt der Wirtschaft, sondern
auch die der Politik, des Rechts, des Bildungswesens, neben anderen Teilwelten
wie z. B. der des Sports und der Kunst, den Menschen attraktivere monetäre
Kompensationen, Statussymbole und Auszeichnungen anboten als die der Familie.
Nahezu alle außerhäuslichen und außerfamilialen Aktivitäten rangieren auf einer
höheren Stufe der gesellschaftlichen Rangskala ais die Familie.
Zur zusammenfassenden Kennzeichnung der Leistungen, welche Familien für
andere Gesellschaftsbereiche erbringen, bietet sich der Begriff des
Humanvermögens an. Die Anforderungen, die die moderne Gesellschaft an das
Wissen, an die Verläßlichkeit, an die Effizienz und Kreativität des Handelns
ihrer Menschen stellt, sind in erster Linie Ansprüche an die Qualität der
Bildung und Erhaltung des Humanvermögens in den Familien. Die Bildung von
Humanvermögen umfaßt vor allem die Vermittlung von Befähigungen zur Bewältigung
des Alltagslebens, das heißt: den Aufbau von Handlungsorientierungen und
Werthaltungen in der Welt zwischenmenschlicher Beziehungen. Gefordert ist sowohl
der Aufbau sozialer Daseinskompetenz (Vitalvermögen) als auch die Vermittlung
von Befähigungen zur Lösung qualifizierter gesellschaftlicher Aufgaben in einer
arbeitsteiligen Wirtschaftsgesellschaft, der Aufbau von Fachkompetenz
(Arbeitsvermögen im weiten Sinne).
Der Begriff des Humanvermögens bezeichnet zum einen die Gesamtheit der
Kompetenzen aller Mitglieder einer Gesellschaft, von jungen und alten
Menschen, von Kindern, Eltern und Großeltern, von Kranken, Behinderten und
Gesunden. Zum anderen soll mit diesem Begriff in einer individualisierenden,
personalen Wendung das Handlungspotential des einzelnen
umschrieben werden, d. h. all das, was ihn befähigt, sich in unserer komplexen
Welt zu bewegen und sie zu akzeptieren. In diesem Zusammenhang spielt auch die
Fähigkeit zum Eingehen verläßlicher Bindungen und damit die Möglichkeit, Familie
leben zu können, eine zentrale Rolle. Schließlich verknüpfen sich in der Familie
die Lebenspotentiale aller Gesellschaftsmitglieder. Die Familie ist der
bevorzugte Ort der Entstehung und Erhaltung von Humanvermögen.
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III.3. Lebenslagen der Familien in den alten und neuen
Bundesländern (Seite 104-145; 284-287) (Dieser Abschnitt steht im
Bericht auf den Seiten 63f)
Die Pluralität familialer Lebensformen zeigt sich im Alltag der Menschen
untrennbar verknüpft mit einer Pluralität der Formen des Zusammenwirtschaftens
und -wohnens. Diese Vielfalt des Alltagslebens in Privathaushalten wird
maßgeblich davon bestimmt, in welcher Phase des Lebensverlaufs und des
Familienzyklus zeitgeschichtliche Ereignisse die Lebenslagen und Lebenschancen
von Altersgruppen beeinflußten. In diesem Kapitel wird dargestellt, wie sich die
Zeitereignisse auf Ausbildungschancen, die Familiengründungs- und aufbauphasen
sowie die Möglichkeiten der Vermögensbildung und auf Haushaltsführungsaufgaben
unterschiedlicher Alterskohorten auswirkten und noch auswirken. Plurale
Lebensformen sind nicht mit wenigen Merkmalen, zum Beispiel "Alleinerziehende",
"Familien mit Kindern" u.ä. beschreibbar oder gar begründbar. Sie bedürfen zu
ihrer Charakterisierung einer Vielfalt systemisch verknüpfter
Merkmalsausprägungen, durch welche typische Familienformen in Lebensphasen,
Milieus und Generationen dargestellt werden können.
Besonders deutlich wird dies im Vergleich der Haushalts- und Familienalltage
in den beiden Teilen Deutschlands. Asymmetrien gibt es jedoch nicht nur zwischen
Anforderungen, Leistungen und Belastungen von Familien im Vergleich zwischen den
alten und neuen Bundesländern, sondern auch zwischen den Geschlechtern und
Generationen sowie zwischen Familien und Personen mit oder ohne Kinder.
Unterschiede der Lebenslage der Familien und Privathaushalte sind vor allem
mittels der amtlich-statistischen Daten der voIkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung, des Mikrozensus, der Einkommens-Verbrauchsstichprobe und der
Laufenden Wirtschaftsrechnungen dargestellt. Bei dem Bemühen, diese Daten für
familienorientierte Auswertungen aufzubereiten, wird deutlich, daß sie primär
wirtschaftlichen Fragestellungen und Interessen dienen. Es bedarf noch
erheblicher Initiativen, um für familienorientierte Problemstellungen, für
welche mikrosystemische Informationen benötigt werden, entsprechende Erhebungs-,
Aufbereitungs- und Auswertungsstrategien zu entwickeln. Die Zeitbudgetstudie
1991/1992 des Statistischen Bundesamtes zur Erstellung einer Satellitenrechnung
über die Haushaltsökonomie zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung stellt einen
ersten Schritt in diese Richtung dar.
Die Haushaltsführungsaufgaben in allen Phasen des Lebensverlaufs und des
Familienzyklus werden durch die erweiterten Handlungs- und
Entscheidungsspielräume der privaten Haushalte, die erhöhten Ansprüche an
Gesundheit, Konsum, Erwerbskarriere, an die Wohnung und die Vermögensbildung
sowie an die persönliche Zeitdisposition verantwortungsvoller und zugleich
folgenreicher in den Konsequenzen für die persönliche und familiale Wohlfahrt.
Dies zeigt sich positiv in den zunehmenden Ersparnissen und Vermögensbeständen
vor allem der Haushalte in Westdeutschland und besonders negativ in der
Entwicklung der Sozialhilfebedürftigkeit und der deutlichen Zunahmen der Ver-
und Überschuldungsprobleme in beiden Teilen Deutschlands.
Im vereinigten Deutschland gebührt vor allem auch der Vermögensbildung und
Vermögensverteilung besondere Aufmerksamkeit. Denn die DDR ließ eine private
Vermögensbildung nur begrenzt zu. Am Verkauf des Volksvermögens der DDR kann die
Bevölkerung in den neuen Bundesländern wegen ihrer relativen Vermögensarmut kaum
partizipieren und die staatlich massiv geförderte Neubildung von Produktiv- und
Wohnungsvermögen kann vor allem durch westdeutsche und ausländische Unternehmen
und Haushalte genutzt werden. Dadurch droht ein Prozeß der
Vermögenskonzentration, wie er in der Bundesrepublik in den 5Oer und 60er Jahren
ablief. Daher erscheint es dringend geboten, die Vermögenspolitik zu
reaktivieren, familienfreundlicher auszugestalten und
Vermögensbeteiligungskonzepte zu entwickeln, die sicherstellen, daß die neuen
Bundesbürger und Bundesbürgerinnen an der Bildung neuen Vermögens, insbesondere
auch von Wohnungsvermögen, beteiligt werden.
Die Analyse der Wohnungsversorgung in den alten und in den neuen
Bundesländern wurde von der Kommission angesichts der Tatsache, daß der Wohnung
als Schutz- und Entfaltungsraum der Familie und ihrer Mitglieder elementare
Bedeutung zukommt, als eine wichtige Aufgabe angesehen. Die Analyse zeigt, daß
in den alten Bundesländern trotz einer wesentlichen Verbesserung sich die
Wohnungs- Versorgung nach sozioökonomischen Gruppen stark unterscheidet. Vor
allem einkommensschwache Haushalte mit fünf und mehr Personen, junge Paare mit
Kindern und Alleinerziehende müssen als unterversorgt gelten. In den neuen
Bundesländern ist die Wohnungsversorgung in quantitativer und qualitativer
Hinsicht deutlich unbefriedigender. Die Kommission empfiehlt daher, die
Wohnungsbauförderung in mehrfacher Hinsicht stärker auf die finanziellen
Möglichkeiten junger und einkommensschwacher Familien abzustellen, als dies
bisher der Fall ist. Möglichkeiten dazu sieht die Kommission in der Ersetzung
der bisher eingesetzten verlorenen Zuschüsse durch zinslose Darlehen und
Annuitätshilfen für junge und einkommensschwache Familien.
Familien erbringen auf der Basis sehr unterschiedlicher Lebenslagen und
Lebensverläufe durch die Geburt, die Erziehung und Versorgung von Kindern einen
für die Gesellschaft unverzichtbaren und hoch einzuschätzenden Beitrag zur
Humanvermögensbildung. Diese Leistungen der Familie sind in ihrer Größenordnung
bestimmbar und in Geld bewertbar, wenn man ausgehend vom Modell einer Zwei-Kind-
Familie mit Hilfe realitätsnaher, auf statistische Daten gestützter Annahmen den
Geldwert des Versorgungs- und Betreuungsaufwandes pro Kind bis zum 18.
Lebensjahr ermittelt. Dabei ergibt sich bei Annahmen für den Versorgungsaufwand
an der unteren Grenze ein in Geld bewerteter Aufwand pro Kind in Höhe von fast
400 000 DM. Von dieser Basis ausgehend errechnet sich ein Beitrag der Familien
zur Humanvermögensbildung für einen 500.000 Menschen umfassenden Geburtsjahrgang
in Höhe von 200 Mrd. DM und ür ein Erwerbstätigenpotential im Umfang von 40
Millionen Menschen ein Beitrag zur Bildung dieses Arbeitsvermögens in Höhe von
16 Billionen DM. Dese Summe ist 6,5 mal so groß wie das Bruttosozialprodukt des
Jahres 1990 (2,425 Billionen DM).
III.4. Neuorientierung des Familienlastenausgleichs (Seite
287-296) (Dieser Abschnitt steht im Bericht auf den Seiten 64f)
Um virulente und verbreitete Mißverständnisse über den
Familienlastenausgleich auszuräumen, griff die Kommission verschiedene, vor
allem verteilungspolitische Aspekte eines effizienten Familienlastenausgleichs
auf und suchte U. a. Antworten auf die Fragen, welche Lasten, besser: welche
Leistungen der Familien in einen Familienlastenausgleich, besser: in
einen Familienleistungsausgleich einbezogen werden sollen, wie
stark der praktizierte Familienlastenausgleich die Familien entlastet und
inwieweit die Familien den Familienlastenausgleich selbst finanzieren. Die
Analyse dieser Fragen ergab u.a.
- daß, wie es auch das
Bundesverfassungsgericht jüngst festgestellt hat,
das für die Familienmitglieder erforderliche soziokulturelle Existenzminimum
steuerfrei bleiben muß, d. h. daß Steuerfreibeträge bis zur Höhe dieses
Minimums noch keinen Ausgleich unterschiedlicher Familienlasten bzw.
-leistungen darstellen, ein Lastenausgleich also erst jenseits der
steuerlichen Freistellung dieser Minima beginnt;
- daß die Familien - bezogen auf den Versorgungs- und Betreuungsaufwand
für die Kinder und ohne Berücksichtigung von Erwerbseinkommensverlusten -
durch das Kindergeld, die Steuerfreibeträge, das Erziehungsgeld und den Wert
der Anerkennung von Erziehungsjahren in der Rentenversicherung
günstigstenfalls zu 20 % entlastet werden;
- daß bei Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit zugunsten von
Kindererziehung und -Versorgung bei nur sechsjähriger Unterbrechung
Einkommensverluste auftreten, die je nach der beruflichen Qualifikation -
zwischen 350.000 und 540.000 DM liegen;
- daß die Familien etwa ein Drittel der an sie fließenden
Transferleistungen selbst finanzieren.
Die Kommission plädiert daher für einen konsequenten Ausbau und für eine
Dynamisierung der direkten und der indirekten monetären Transfers sowie für eine
Verringerung des starken Einflusses steuerlicher Entlastungen im Rahmen des
Familienlastenausgleichs durch eine Reform der Ehe- und Familienbesteuerung,
insbesondere durch eine Beschränkung der Entlastungswirkungen des
Ehegattensplitting. Denn diese sind höchst ungleich - sowohl zwischen
Steuerpflichtigen mit Kindern und Steuerpflichtigen ohne Kinder als auch
zwischen Ehepaaren mit unterschiedlich hohen Einkommen.
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VI.9. Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wert der
familialen Leistungen (Seite 139-145)
VI.9.1 Die Haushaltsökonomische Satellitenrechnung (HGR)
zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VOR)
Die täglichen zeitlichen Versorgungs-, Pflege-, Betreuungs- und
Erziehungsleistungen in den Privathaushalten und Familien werden in den
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nicht als bewertbare produktive Leistung
der privaten Haushalte angesehen und deshalb nicht erfaßt. Lediglich jene
Dienstleistungen, die auf Märkten angeboten werden, dort auf eine Nachfrage
stoßen und deshalb Marktpreise erzielen, gehen in die Rechnung ein; sie
erscheinen in der Rubrik "Privater Verbrauch".
Dieses vielfach diskutierte und beklagte Faktum führt zu vielfältigen
Kuriositäten, so z. B. zu der bekannten Tatsache,
- daß die Leistungen einer Hausgehilfin das Sozialprodukt erhöhen, die
gleichen Leistungen einer Vielzahl von Haus- und Ehefrauen aber nicht;
- daß der Eigenheimbau eine Leistung des Baugewerbes ist, auch wenn hohe
Anteile durch Eigenarbeit von den Privathaushalten selbst erstellt werden
und
- daß die Leistungen der Eltern als "Hauslehrer und Hauslehrerinnen" sowie
die der häuslichen Kranken- und Behindertenpflege nicht als produktive
Leistungen der Volkswirtschaften gelten, sondern als Privatangelegenheiten.
- Als besonderes Ärgernis wird empfunden, daß solche Leistungen nicht
selten als "unproduktiv" oder oft auch als für die gesellschaftliche
Wohlfahrt, die als Maß des aggregierten individuellen Wohlbefindens
angesehen wird, nicht relevant bezeichnet werden und damit als "ökonomisch"
unbeachtlich.
Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung verführen folglich zu dem Trugschluß,
daß die Wohlfahrt einer Gesellschaft mehr oder minder von dem Wachstumspfad des
über die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung errechneten Volkseinkommens oder
des Wachstums des Pro-Kopf-Einkommens bestimmt wird. Das Volkseinkommen oder
Sozialprodukt stellt jedoch nur jenen Endbetrag der Produktion eines Jahres
fest, der definiert werden kann "als der Geldwert des gesamten Stroms von
Endprodukten" einer Volkswirtschaft oder auch als "Gesamtheit der
Faktoreinkornmen (Löhne, Zinsen, Mieten, Pachten und Gewinne), die die Kosten
für die Erstellung des für den Endverbrauch verfügbaren Produkts der
Gesellschaft ausmachen" (Samuelson U. a. 1987, S. 183).
Nicht enthalten in dieser Sozialproduktrechnung sind Wertansätze für alle
jene Faktoreinsätze, für die es keine Geldpreise gibt. Zu diesen vermeintlich
"kostenlosen Inputs" in die Volkswirtschaft gehören die "verbrauchte Umwelt" und
das "gebrauchte und verbrauchte Humanvermögen". Ersteres wirkt
wohlfahrtsmindernd für mehr oder minder alle Gesellschaftsmitglieder, während
letzteres - die Bereitstellung, Sicherung und Pflege des Humanvermögens einer
Gesellschaft, also den Menschen in einer Volkswirtschaft - als eine Privatsache
der Familien angesehen wird. Diese "Privatsache" bringt denen, die die
Leistungen erbringen, erhebliche materielle Benachteiligungen. Das sind in der
großen Mehrzahl der Frauen, welche durch ihre Familientätigkeit für die anderen
mehr oder minder "kostenlos" das Humanvermögen einer Gesellschaft heranbilden,
täglich wieder fit machen und bei Krankheit oder Behinderung pflegen.
Hier wird keineswegs darüber nachgedacht, ob dies etwa volkswirtschaftlich
rational oder "effizient" ist. Für viele in unserer Gesellschaft und
Volkswirtschaft scheint das Argument in hohem Maße attraktiv zu sein, daß man in
vielen Bereichen der sozialen Dienste Kosten spare, wenn man diese Leistungen
ohne reguläres Entgelt über die Privathaushalte erstellen lassen kann. Politisch
sind Neigungen zu registrieren, solche von den Familien getragenen Lasten im
Privatbereich zu belassen oder gar noch stärker als bisher in ihn
zurückzuverlagern, ohne Rücksicht ob Individuen und Familien diese Leistungen
überhaupt erbringen können. Es fehlte bislang auch weithin an Bereitschaft, die
bereits vorliegenden kritischen Fragen und die Aussagen grundlegender
wissenschaftlicher Untersuchungen über den Wert von Familientätigkeit und der
Grenzen der Belastbarkeit der Privathaushalte mit Familientätigkeit für die
Volkswirtschaft und Gesellschaft ernsthaft zu erörtern.
Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung soll deshalb durch zwei
Satellitenrechnungen ergänzt werden. Die Haushaltsökonomische
Satellitengesamtrechnung (HGR) hat die "werteschaffenden Leistungen", die
Haushaltsproduktion der Privathaushalte, zu erfassen. Sie soll als
Input-Rechnung (Kosten) und Output-Rechnung (Leistungen) dargestellt werden. In
der Umweltökonomischen Satelliten-Gesamtrechnung (UGR) geht es um die Bewertung
des Umweltver- und -gebrauchs soweit dieser in der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung - da ohne Marktpreis - keine Beachtung erfahren hat.
Die wohlstandsmindernden Wirkungen der Umweltschädigungen bzw. die
Verlagerung von scheinbar ökonomisch "ineffizienten" Familientätigkeiten in den
kostenlosen Bereich der Privathaushalte führen zu einer "Glorifizierung" des
Sozialprodukts und seiner Wachstumsmargen ohne Rücksicht auf die Alltagssorgen
der Menschen.
Dieses Faktum ist auch ein Grund für die Dominanz einer Denklogik, welche
folgerichtig zu der strukturellen Rücksichtslosigkeit der Wirtschaft und
Gesellschaft gegenüber den Alltagsbedürfnissen von Familien führt. Wer die
Familien im Sinne der volkswirtschaftlichen Kreislauftheorie nur als
verbrauchende Einheit ansieht und ihre produktiven Leistungen verkennt, kommt
nicht auf den Gedanken, eine Rücksichtnahme auf sie fördere die
gesellschaftliche Wohlfahrt.
Durch die Satellitenrechnungen HGR und UGR zur Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung bleiben die traditionellen Verwendungszwecke der VGR unverändert.
Es können aber zusätzliche Informationen für die Wirtschafts- und Sozialpolitik
bereitgestellt werden, die deutlich machen, daß Wirtschaftswachstum sehr wohl
auch auf Kosten der Wohlfahrt einer Bevölkerung oder bestimmter
Bevölkerungsgruppen gehen kann. Auch könnte zunehmend stärker sichtbar werden,
daß Umweltorientierung oder auch eine verstärkte Familienorientierung von
Unternehmen nicht deren Gewinne in Frage stellen muß, sondern im Gegenteil
diesen dienlich sein könnten.
Jedes Satellitensystem zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bedarf des
Aufbaus eines statistischen, international vergleichbaren Beobachtungssystems,
das einerseits aus "physischen Daten" (Mengen) und andererseits aus deren
Bewertung in Geld oder Marktpreisen besteht. Für das Satellitensystem
"Haushaltsproduktion" werden die "physischen Daten" in Zeitaufwendungen für die
privaten Versorgungs-, Pflege-, Betreuungs- und Erziehungsleistungen gemessen,
denen dann bestimmte Lohnsätze bzw. ein allgemeiner Lohnsatz zugeordnet werden
kann.
9.2 Die Messung und Kontierung der Zeitaufwendungen für die
Haushaltsproduktion und Familientätigkeit
Für die Satellitenrechnung HGR zur VGR zu Feststellung der Leistungen der
Privathaushalte mittels der Ermittlung von Zeitbudgetaggregaten ist die
Erfassung, aber vor allem auch die Kontierung der Zeitaufwendungen einer
Bevölkerung, unterschieden nach Männern und Frauen und Familien- und
Haushaltstypen besonders wichtig.
In der mikroökonomischen Haushaltstheorie wird seit Gary Becker und den
Anhängern der "New Home Economics" das Zeitbudget jedes Menschen zweigeteilt. Es
gilt die Annahme, daß jeder Mensch die 24 Stunden eines Tages entweder als
Erwerbsarbeitszeit auf dem Mark gegen einen Lohnsatz verkaufen oder im Haushalt
Zeit mit Marktgütern zur Bedürfnisbefriedigung nutzen kann.
In der internationalen Zeitbudgetforschung und damit auch bei den
Überlegungen zur haushaltsökonomischen Gesamtrechnung wird dieses rigorose
mikroökonomische Modell der Haushaltsproduktion abgewandelt durch eine
marktwirtschaftliche Argumentation, dem sogenannten "Drittpersonenkriterium".
Die These lautet: Es gibt nicht nur zwei sondern drei Formen der
Zeitverteilung an einem 24-Stundentag:
- die Erwerbsarbeitszeit für Lohn,
- die Haushaltsproduktionszeit, in der erworbene Güter und
Dienstleistungen kombiniert mit Zeit zur Bedürfnisbefriedigung von
Haushaltsangehörigen bereitgestellt werden
- und eine "Freizeit" oder "persönliche Zeit", die jede Person benötigt
zur Regeneration, Bildung und Unterhaltung und "Beziehungsarbeit".
Fürs Lernen, Sport treiben, sich unterhalten, schlafen, essen und die
persönliche Körperpflege muß jeder Mensch selber seine eigene Zeit haben. Eine
"dritte Person" kam nicht für uns lernen, lesen, schlafen. So gibt es für diese
Aktivitäten auch keinen Preis oder Lohnsatz. Diese "persönlichen Zeiten" werden
in der "marktwirtschaftlichen Auswertung" von Zeitbudgetrechnungen als
"nicht-produktiv" oder "nicht-ökonomisch" bezeichnet. Das Abgrenzungskriterium
zwischen "ökonomisch" und "nicht-ökonomisch" ist folglich dieses
"Drittpersonenkriterium".
Das Drittpersonenkriterium sagt allerdings nichts darüber aus, welche
gesellschaftliche Bedeutung eine Aktivität hat. So sind "nicht-ökonomische"
Leistungen wie z. B. eine Weiterbildung gesellschaftlich erheblich bedeutsamer
als die "ökonomische" Aktivität wie z. B. Auto waschen oder Rasen mähen.
Das Drittpersonenkriterium ist eine Krücke, um Zeitaufwendungen, welche nicht
über den Markt eingekauft werden können, aus der auf die Marktnachfrage
orientierten haushaltsökonomischen Gesamtrechnung auszugliedern. Es muß dabei in
Kauf genommen werden, daß gesellschaftlich außerordentlich bedeutsame Leistungen
von Personen, Familien und Haushalten zur Erhaltung und Verbesserung des
Humanvermögens und des gesellschaftlichen Arbeitspotentials als
"nicht-ökonomisch" oder "unproduktiv" bezeichnet und geldlich nicht bewertet
werden und andere vergleichsweise belanglose Leistungen das Gütezeichen
produktiv erhalten. Für die Darstellung der Wertschöpfung des privaten Haushalts
ist deshalb das Drittpersonenkriterium nicht ohne weiteres übernehmbar.
Familien- und frauenpolitisch sind Fragen über ein "rationelles und
effizientes" Verhältnis von Haushalts- und Marktleistungen in der
Alltagsversorgung in der Regel eher marginal. Es sind vielmehr die ungleichen
Belastungen und Beanspruchungen durch unterschiedliche Alltagsanforderungen und
soziale Unterstützungsangebote für die Familien bei den Versorgungs-, Pflege-,
Betreuungs- und Erziehungsaufgaben im privaten Bereich interessant sowie die
fehlenden Güter- und Dienstleistungsangebote oder Handlungsalternativen zur
alternativen Organisation der Reproduktionsaufgaben. Das Hauptaugenmerk der
familien- und frauenpolitischen Auswertung der Zeitbudgetuntersuchung 1991/92
liegt folglich auf den für die Haushalts- und Familienangehörigen entstehenden
Belastungen, Beanspruchungen, Zwängen und Restriktionen bei der
Alltagsversorgung der Menschen und den unterschiedlichen
Zeitverwendungsstrukturen von Privathaushalten mit oder ohne familiale
Versorgungsleistungen.
Bevor die Diskussion um den Geldwert der grundsätzlich nicht entlohnten
Haushaltsleistungen geführt wird, gilt es folglich zunächst, diese nicht
entlohnten Aktivitäten in den Privathaushalten zu strukturieren.
Abbildung VI/7 zeigt das einfache Grundmuster der Zeitbudgetaggregate.
Wir gehen davon aus, daß jeder Mensch eine Sozialzeit (I) hat, in welcher er
über seine Erwerbs- und Ausbildungszeiten und/oder Familientätigkeiten mit
anderen und für andere aktiv ist, und daß jeder Mensch persönliche Zeiten
(II) für sich benötigt zum Entspannen und Ausruhen, Lernen und zur
physiologischen Regeneration.
Die Anteile von "Sozialzeiten" und "Persönlichen Zeiten" unterscheiden
den Grad der sozialen Integration einer Person oder auch von Haushalts- und
Familienmitgliedern. Man könnte auch vom Grad der "sozialen Nützlichkeit" eines
Menschen sprechen.
So sind im Extrem die Sozialzeiten der nur auf sich selbst verwiesenen
Personen, die allein leben und agieren, minimal. Umgekehrt gibt es auch
Personen, zum Beispiel erwerbstätige, alleinstehende Mütter, für die die
"persönliche Zeit" ein existentiell belastendes Minimum annehmen kann.
Wir können aber auch die "öffentliche Zeit" (III) - also alle Aktivitäten,
die an eine Erwerbstätigkeit geknüpft sind - der "Privatzeit" (IV)
gegenüberstellen.
Nur für die "öffentliche Zeit" gibt es eine öffentliche Anerkennung
(Lohn, Ansehen, EinfluB, Macht). Für die "Privatzeit" ist auch das Bewertungs-
und Belohnungssystem eine Privatsache. Eine Anerkennung als "gesellschaftlich
bedeutsam" muß gesellschaftspolitisch ausgehandelt werden.
Wiederum kennen wir Personen, Familien oder Haushalte, die extrem stark durch
ihre Aktivitäten in der Öffentlichkeit engagiert sind - zum Beispiel
Politikerinnen und Politiker - und andere, wie z. B. die Familienhausfrauen, die
fast nur ein "Privatleben" führen und deren gesellschaftliche Anerkennung
permanent angemahnt werden muß.
Abbildung VI/7
Einfache Grundmuster der Zeitbudgetaggregate
|
Öffentliche Zeit |
|
|
Sozialzeit
I |
entlohnte Erwerbszeit |
nicht entlohnte Überstunden,
Vor- und Nachbereitung von Erwerbszeiten |
ehrenamtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der
Erwerbsarbeit |
Öffentliche Zeit
III |
|
Familiale Zeit |
|
| Herstellen von Gütern, Erhalten, Pflegen von Sachen,
Pflanzen und Tieren |
Versorgung, Pflege, Betreuung und Erziehung von
Haushalts- und Familien-mitgliedern |
Hilfen im familialen, nachbar-schaftlichen und
freund-schaftlichen Netzwerk |
Privatzeit
IV |
|
Persönliche Zeit |
|
Persönliche Zeit
II |
Bildung und Ausbildung |
Aktive Regeneration, Fitneß, Sport, Körperpflege,
Unterhaltung |
Regeneration, Schaf, Essen, Körperpflege |
Quelle:
von Schweitzer 1991, S. 233ff.
9.3 Zeitverwendungsmuster nach der
Zeitbudgetstudie 1991/92
Im August 1993 lagen der
Sachverständigenkommission für den Fünften Familienbericht erste
vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes über Zeitverwendungen von
ca. 6970 Personen in ca. 2800 Haushalten der alten und neuen Bundesländer vor.
Es handelte sich um die Hochrechnungen der Erhebungswellen im Herbst 1991 und im
Winter und Frühjahr 1992. Insgesamt wurden in dieser Zeitbudget- Studie auf der
Basis einer Quotenstichprobe 6400 Haushalte und die Zeitverwendung aller
Haushaltsmitglieder ab zwölf Jahren erfaßt. Aus den vorliegenden Ergebnissen
können noch in keiner Weise endgültige Befunde dargestellt werden.
Die ersten
Hochrechnungen differenzieren noch nicht zwischen denjenigen, die ein Zeittagebuch führten, also den Befragten insgesamt, und jenen, welche bestimmte
Aktivitäten ausführten. So wurden Aktivitäten, die nur von bestimmten Personen
gemacht werden oder nur sporadisch anfallen, auf alle Probanden und Probandinnen
aufgeteilt, wodurch die interessanten Unterschiede ganz wesentlich verfälscht
werden. Bei Zeitstudien interessiert die Abweichung vom "normalen" viel mehr
als das Standardmuster.
Wir können folglich von einem einfachen
Basisstrukturmuster für Zeitverwendung ausgehen und annehmen,
- daß an Werktagen (Montag bis Freitag) eine erwachsene,
vollerwerbstätige Person normalerweise 8 bis 9 Stunden für Erwerbsarbeit und
den Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle benötigt;
- daß mindestens 10 Stunde für
Ruhezeiten persönliche, Hygiene und Mahlzeiten von jeder Person benötigt werden
und
- 5 bis 6 Stunden an Werktagen disponible Zeiten sind, die vollerwerbstätige
Männer und Frauen je nach Alter, familialer Lebenssituation und sozialer
Integration unterschiedlich verwenden.
- Bei nicht in die Erwerbstätigkeit eingebundenen Personen sowie bei Erwerbstätigen an arbeitsfreien Wochentagen (in
der Regel Samstag und Sonntag) und Feier- und Ferientagen wird durch den Wegfall der
Erwerbsarbeitszeit das Zeitbudgetmuster zwangsläufig zugunsten der Privatzeit (persönliche Zeit und familiale Zeit) verändert.
- Zu beachten ist, daß bei einer
ersten Hochrechnung alle vollerwerbstätigen Männer oder Frauen erfaßt werden,
auch wenn sie an den Erhebungstagen Montag bis Freitag nicht erwerbstätig waren.
Erst in späteren Auswertungen können Unterschiede zwischen Befragten und
denjenigen, welche diese Aktivitäten auch tatsächlich ausgeübt haben, gemacht
werden.
- Schließlich gibt es wie erwähnt eine Vielzahl von Zeitverwendungen,
die nur bestimmte Personen übernehmen (z. B. Schichtarbeit, Sonntagsarbeit,
Pflege etc.) bzw. die nur sporadisch anfallende Zeiten sind (z. B. Reparaturen).
Werden diese Zeiten auf alle Personen verteilt, werden die gesuchten
Unterschiede verdeckt.
Aus Zeitbudgetuntersuchungen im nationalen und
internationalen Feld und der Alltagserfahrung ist klar, daß sich die
Zeitbudgets von Männern und Frauen unterscheiden. Die Zeitverwendungsmuster der Männer sind durch
ihre Erwerbsbeteiligung und öffentlichen Tätigkeiten strukturiert, die Vielfalt der Zeitverwendungsmuster der Frauen dagegen von der Kombination von
notwendigen oder gewünschten Privat- und öffentlichen Zeiten.
Männliche Zeitverwendungsmuster bleiben vergleichsweise unabhängig von
der familialen Lebenslage, dem Alter und
der Zahl der Kinder und der Erwerbsbeteiligung der Ehepartnerin.
Weibliche
Zeitverwendungen sind in hohem Maße bestimmt durch die familiale Lebenslage
und
deren Anforderungen sowie die Notwendigkeit bzw. den Wunsch nach
Erwerbstätigkeit und/oder Aktivitäten in öffentlichen Bereichen und sozialen
Netzen.
Aus den ersten Hochrechnungen zeigt sich, daß diese unterschiedlichen Muster
der "männlichen" und "weiblichen" Zeitstruktur in den alten Bundesländern
deutlicher zutage treten als in den neuen.
Die geringste Beteiligung an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Betreuung
und Pflege von Personen wenden
vollzeitbeschäftigte Männer in Werktagen in den alten Bundesländern auf. Da sie
beim Zeitaufwand für Erwerbsarbeit und "öffentliche Zeit" im Vergleich zu
vollerwerbstätigen Personen in den neuen Bundesländern sich nicht als
Spitzenreiter erwiesen, haben sie mehr persönlich zu bestimmende Zeiten für
Mediennutzung, Freizeitaktivitäten oder zur persönlichen Regeneration.
Der
vollerwerbstätige Mann in der Bundesrepublik hatte an Werktagen im
Winterhalbjahr 1991/92 folgendes Zeitbudget:
| 1 Std., 54 Min. |
hauswirtschaftliche und handwerkliche Tätigkeiten und
Pflege |
| 8 Std., 40 Min. |
Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Ehrenamt, soziale
Dienste |
| 2 Std., 41 Min. |
Mediennutzung und Freizeitaktivitäten |
| 10 Std., 29 Min. |
Gespräche, Kontakte, persönliche Regeneration |
Tabelle VI/13
Zeitverwendung von erwerbstätigen Ehemännern und
Ehefrauen mit erwerbstätigen Partnerinnen und Partnern und mit Kindern unter 18
Jahren an Werktagen (Mo.-Fr.)
nach ausgewählten Aktivitätsbereichen
| Aktivitätsbereiche |
Ehefrauen |
Ehemänner |
| Stunden |
Minuten |
Stunden |
Minuten |
Hauswirtschaftliche Tätigkeit
Pflege und Betreuung von Personen |
5 |
24 |
2 |
24 |
Erwerbstätigkeit
Arbeitssuche
Ehrenamt/soziale Dienste
(Erwerbstätigkeit etc.) |
5 |
18 |
8 |
39 |
Mediennutzung/Freizeitaktivitäten
(Mediennutzung etc.) |
2 |
7 |
2 |
35 |
Persönlicher Bereich/
physiologische Regeneration
Kontakte/Gespräche/Geselligkeit
(persönl. Regeneration etc.) |
10 |
57 |
10 |
15 |
Quelle: Arbeitstabelle 6, StBA, Juli/August 1993 und eigene
Berechnungen
Die vollerwerbstätige Frau in der
Bundesrepublik hatte in der gleichen Jahreszeit an Werktagen folgendes
Zeitbudget, das sich nur in der Aufteilung zwischen Erwerbstätigkeit und Haushaltstätigkeit von dem männlichen unterscheidet.
| 2 Std., 56 Min. |
hauswirtschaftliche und handwerkliche Tätigkeiten und
Pflege |
| 7 Std., 47 Min. |
Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Ehrenamt, soziale
Dienste |
| 2 Std., 09 Min. |
Mediennutzung und Freizeitaktivitäten |
| 10 Std., 52 Min. |
Gespräche, Kontakte, persönliche Regeneration |
Dieses Grundmuster verändert sich vor allem
bei
Frauen, sobald sie und ihr Partner erwerbstätig sind und sie Kinder haben (Tab.
VI/13).
Bei erwerbstätigen Frauen mit erwerbstätigen Partnern und Kindern unter 18
Jahren halbiert sich die Erwerbstätigkeit etc. zugunsten der
Haushaltsfunktionen, während sich das Zeitverwendungsmuster der Partner oder
Väter gerade um 30 Min. zugunsten von Familientätigkeiten verändert. Sie werden
bei der Mediennutzung etc. und persönlicher Regeneration etc. eingespart.
Vergleichen wir das Zeitbudget von Müttern in den neuen und alten Bundesländern
bei Erwerbstätigkeit und mit Kindern unter 18 Jahren an Werktagen (Montag bis
Freitag), so finden wir folgendes Bild (Tab. VI/14):
Tabelle VI/13
Zeitverwendung von erwerbstätigen Frauen mit erwerbstätigen Partnern und Kindern unter 18
Jahren an Werktagen (Mo.-Fr.) in den alten und neuen Bundesländern
| Aktivitätsbereiche |
erwerbstätige Ehefrauen mit Kindern unter
18 Jahren alte Bundesländer |
erwerbstätige Ehefrauen mit Kindern unter
18 Jahren neue Bundesländer |
| Stunden |
Minuten |
Stunden |
Minuten |
Hauswirtschaftliche Tätigkeit
Pflege und Betreuung von Personen |
6 |
11 |
4 |
25 |
Erwerbstätigkeit
Arbeitssuche
Ehrenamt/soziale Dienste
(Erwerbstätigkeit etc.) |
3 |
48 |
7 |
9 |
Mediennutzung/Freizeitaktivitäten
(Mediennutzung etc.) |
2 |
20 |
1 |
51 |
Persönlicher Bereich/
physiologische Regeneration
Kontakte/Gespräche/Geselligkeit
(persönl. Regeneration etc.) |
11 |
23 |
10 |
25 |
Quelle: Arbeitstabelle 6A+6B, StBA, Juli/August 1993 und eigene
Berechnungen
Mütter in den neuen Bundesländern gingen im Winterhalbjahr
1991/92 einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach, wenn sie eine Erwerbsarbeit hatten,
während in den alten Bundesländern die Teilzeitbeschäftigung dominierte. So haben
erwerbstätige Mütter mit erwerbstätigen Partnern und Kindern in den alten
Bundesländern an Werktagen mehr Zeit für hauswirtschaftliche Tätigkeiten etc.,
die Mediennutzung etc. und die persönliche Regeneration etc. An Samstagen und
Sonntagen verdoppeln sich die Zeitaufwendungen für die hauswirtschaftlichen
Tätigkeiten etc. der Männer mit erwerbstätigen Frauen und Kindern auf 3 bis 4
Stunden, der Zeitaufwand der Frauen bleibt bei 5 bis 6 Stunden. Aber er ist auch
an den Wochenenden deutlich höher als der der Männer, mit dem kleinen
Unterschied, daß die erwerbstätigen Mütter an Wochenenden in den neuen
Bundesländern mehr Zeit als an Werktagen für die Hauswirtschaft etc. aufwenden,
während die erwerbstätigen Mütter in den alten Ländern an den Wochenenden
weniger Zeit als an Werktagen für hauswirtschaftliche Tätigkeiten etc.
erübrigen.
Das Zeitbudget von
erwerbstätigen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren (Tab. VI/15) ist an Werktagen in den neuen Bundesländern
vergleichbar mit dem erwerbstätiger Väter, nur daß die Alleinerziehenden für
hauswirtschaftliche Tätigkeiten mehr Zeit erübrigen müssen und dafür weniger
persönliche Regenerationszeiten haben.
In den alten Bundesländern haben erwerbstätige
Alleinerziehende im Durchschnitt Teilzeitarbeitsplätze, sie wenden so auch mehr
Zeit an Werktagen für den Haushalt auf und können auch über ausreichend
persönliche Zeiten verfügen.
An den Wochenenden haben Alleinerziehende vergleichsweise viel Zeit, die sie selber disponieren
können oder müssen. Das gilt für Ost- und Westdeutschland gleichermaßen.
In Anbetracht der noch nicht vollständig
vorliegenden Daten der Zeitbudgetuntersuchung 1991/92 sowie der noch fehlenden
Zeitaufwendungen für die noch herauszurechnenden Zeiten für die Versorgung,
Pflege und Erziehung von Kindern muß auf eine aktuelle, differenzierte
Darstellung der Leistungen von Familien für Kinder nach in Geld bewertetem
Betreuungsaufwand auf der Basis der neuesten Erhebung in diesem Bericht noch
verzichtet werden.
Tabelle VI/15
Zeitverwendung von erwerbstätigen Frauen mit erwerbstätigen
Alleinerziehenden mit Kindern unter 18
Jahren an Werktagen (Mo.-Fr.) in den alten und neuen Bundesländern
| Aktivitätsbereiche |
Alleinerziehende alte Bundesländer |
Alleinerziehende neue Bundesländer |
| Stunden |
Minuten |
Stunden |
Minuten |
Hauswirtschaftliche Tätigkeit
Pflege und Betreuung von Personen |
5 |
2 |
3 |
12 |
Erwerbstätigkeit
Arbeitssuche
Ehrenamt/soziale Dienste
(Erwerbstätigkeit etc.) |
5 |
45 |
8 |
34 |
Mediennutzung/Freizeitaktivitäten
(Mediennutzung etc.) |
2 |
11 |
2 |
20 |
Persönlicher Bereich/
physiologische Regeneration
Kontakte/Gespräche/Geselligkeit
(persönl. Regeneration etc.) |
10 |
48 |
9 |
42 |
Quelle: Arbeitstabelle 6A+6B, StBA, Juli/August 1993 und eigene
Berechnungen
9.4 Der Beitrag der Familien zur Humanvermögensbildung in
der Bundesrepublik Deutschland - eine Abschätzung der Mikro- und Makroleistung
Der
Wert des Beitrages der Familien zur Humanvermögensbildung in Wirtschaft und
Gesellschaft ist außerordentlich hoch. Wenn man versucht, seine volkswirtschaftliche
Größenordnung zu ermitteln, kann man auf Schätzungen der Aufwendungen von Eltern
für die Versorgung und Betreuung ihrer Kinder zurückgreifen (vgl. dazu Kapitel
XI, Abschnitt 4.4.).
Geht man vom Modell eines Ehepaares aus, das zwei Kinder bis zum 18. Lebensjahr versorgt betreut, dann
ergibt sich ein Wert des Versorgungs- und Betreuungsaufwandes in Höhe
von derzeit rund 790.000 DM für beide Kinder, also von fast 400.000 DM für ein
Kind (vgl. dazu weitere Annahmen Kap. XI, Abschnitt 4.4.). Diese Summen
schließen ein: erstens die Ausgaben für die Versorgung der Kinder, zweitens den
mit dem Stundenlohnsatz für Arbeiterinnen bewerteten zeitlichen Aufwand für die
direkte Betreuung der Kinder und drittens den in gleicher Weise bewerteten
Aufwand für kinderbezogene Haushaltstätigkeiten. Nicht einbezogen in die
Schätzung sind die Verluste an Arbeitseinkommen und an Ansprüchen gegen die
Rentenversicherung sowie Einkommensverluste aufgrund von Qualifikationsverlusten
der Mutter während der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit.
Auf der Basis dieser mikroökonomischen Schätzung läßt sich die
makroökonomische Größenordnung des
Beitrags der Familien zur Humanvermögensbildung erfassen, wenn man - zunächst
für einen Altersjahrgang - die Summe der Aufwendungen ermittelt. Wählt man dafür
den Geburtsjahrgang 1984 aus, um die Makroperspektive in Übereinstimmung mit
den Daten des Mikromodells zu bringen, dann ergibt sich für diesen Jahrgang, der
im Jahre 1990 in der früheren Bundesrepublik 633.000 Menschen umfaßte (Stat.
Jahrbuch. 1992, S. 64), ein Beitrag der Familien zur Humanvermögensbildung in
Höhe von 250 Milliarden DM. Unterstellt man für 1990 realitätsnah ein
Erwerbspersonenpotential in der früheren Bundesrepublik in Höhe von 38,7
Millionen (Bevölkerung im Alter von 18 bis 60 Jahren; Stat. Jahrbuch 1992, S.62),
dann ergibt sich unter der weiteren Annahme, daB diese Erwerbspersonen bis zu
ihrem 19. Lebensjahr einen den Gegenwartsverhältnissen entsprechenden
Versorgungs- und Betreuungsaufwand verursacht haben, ein Beitrag der Familien zur
Humanvermögensbildung bzw. zur Bildung des volkswirtschaftlichen
Arbeitsvermögens in Höhe von 15,286 Billionen DM. Demgegenüber belief sich der
Wert des reproduzierbaren Sachvermögens im Jahr 1990 zu
Wiederbeschaffungspreisen auf 6,9 Billionen DM (Stat. Jahrbuch 1992, S. 677).
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XI.4. Neuorientierung des Familienlastenausgleichs - Zur
verteilungspolitischen Problematik des gegenwärtigen Familienlastenausgleichs
4.1 Zentrale Fragestellungen eines Familienlastenausgleichs
Die gegenwärtige Diskussion um die Anforderungen an die Ziele und die
Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs leidet unter anderem darunter, daß
erstens umstritten und nicht ausreichend geklärt ist, was - normativ gesehen -
ein Familienlastenausgleich verteilungspolitisch leisten soll, d. h. welche
Lasten der Familien als ausgleichsbedürftig anzusehen sind und in welchem Umfang
diese Lasten ausgeglichen werden sollen, und daß zweitens keine ausreichende
Klarheit besteht, was der praktizierte Familienlastenausgleich tatsächlich
leistet, d.h. welche Lasten von Familien in welchem Umfang zwischen
verschiedenen sozio-ökonomischen Gruppen (horizontal zwischen Familien und
Haushalten mit gleichem Einkommen, jedoch ohne Kinder und mit Kindern bzw. auch
vertikal zwischen Familien unterschiedlichen Einkommens, unterschiedlichen
Vermögens und unterschiedlicher Größe) tatsächlich ausgeglichen werden.
Die Familienberichtskommission kann aus naheliegenden Gründen im Rahmen
dieses Berichts den Problemkomplex, der mit der familienpolitischen Kernfrage
nach den Zielen und der Ausgestaltung eins effizienten Familienlastenausgleichs
verbunden ist, nicht annähernd vollständig ableiten und diskutieren. Sie hält es
aber für notwendig, einige Aspekte dieses Problemkomplexes zu erörtern, um
Mißverständnisse und Fehlurteile auszuräumen, die in Teilen der Öffentlichkeit
und im politischen Raum in Bezug auf bestimmte Wirkungen des
Familienlastenausgleichs bestehen. Die Kommission greift folgende
Fragestellungen auf:
- Welche Lasten der Familien sollen auf ihre Ausgleichsbedürftigkeit
überprüft und in einen Familienlastenausgleich einbezogen werden?
- Welche entlastenden steuerlichen Vorschriften und welche
Sozialleistungen, die aufgrund des geltenden Steuer-, Arbeits- und
Sozialrechts an den Familienstatus anknüpfen, können aufgrund ihrer Funktion
und Wirkungsweise als Familienlastenausgleichsleistungen angesehen werden?
- Wie stark entlastet der Familienlastenausgleich die Familien?
- Inwieweit finanzieren die Familien den Familienlastenausgleich selbst?
- Wie kann der Familienlastenausgleich institutionell optimal verankert
werden?
- Welche Erfahrungen machen Familien bei der Inanspruchnahme
familienbezogener Transferzahlungen?
4.2 Welche Lasten der Familien sollen auf ihre
Ausgleichsbedürftigkeit überprüft werden?
Eindeutiger Ansatzpunkt für die Ableitung ausgleichsbedürftiger Lasten, die
Familien zu tragen haben, sind jene Unterschiede in der wirtschaftlichen und
sozialen Lage, die zwischen Alleinstehenden oder Paaren mit Kindern und
Alleinstehenden oder Paaren ohne Kinder bestehen. Die Unterschiedlichkeit der
Lebenslage ist aber nur ein notwendiges, kein hinreichendes Kriterium für die
Begründung eines Familienlastenausgleichs. Weitere Voraussetzungen dafür, daß
solche aus dem Tatbestand "Versorgung und Erziehung von Kindern" und aus dem
Tatbestand "Pflege Familienangehöriger" resultierenden Lebenslageunterschiede in
einer Gesellschaft als ausgleichsbedürftig angesehen werden können, sind
erstens, daß diese Unterschiede direkt oder indirekt durch Geld und/oder
Sachleistungen überhaupt ausgeglichen werden können, und zweitens, daß ein
solcher Ausgleich mehrheitlich zur Annäherung an das Ziel sozialer Gerechtigkeit
und/oder an das Ziel der langfristigen Sicherung der gesellschaftlichen
Wohlfahrt für notwendig gehalten wird.
Setzt man bei den Lebenslageunterschieden an, dann stößt man wenigstens auf
folgende Arten von Lasten bzw. Leistungen, die kinderversorgende und -erziehende
Personen im Unterschied zu kinderlosen Personen zu tragen haben bzw. erbringen:
- ein unter sonst gleichen Umständen niedrigeres Pro-Kopf-Einkommen.
Gleichzeitig weisen die Ausgaben kinderversorgender Personen eine andere
Ausgabenstruktur auf, d. h. es werden größere Anteile des Haushaltsbudgets
für die Ernährung, die Bekleidung und die Wohnung absorbiert, so daß
bestimmte andere Ausgabearten (z. B. für Reisen, kulturelle Veranstaltungen,
Literatur und Hobbies) zurückgedrängt werden müssen;
- einen Entgang von Erwerbseinkommen bei Aufgabe oder Unterbrechung der
Erwerbstätigkeit zum Zweck der Versorgung und Erziehung der Kinder sowie -
im Fall des Wiedereintritts in das Erwerbsleben - eine Einkommensminderung
als Folge der während der Unterbrechung eingetretenen Minderung der
beruflichen Qualifikation und zusätzlich einen Entgang von Karrierechancen;
- einen Verlust an Sozialleistungsansprüchen, soweit diese nach Art oder
Höhe durch Erwerbsarbeit bedingt werden;
- unentgeltliche Betreuungs- und Erziehungsleistungen, die ebenso wie die
Versorgungsleistungen der Eltern für die Kinder wesentliche Beiträge zur
Humanvermögensbildung in der Gesellschaft darstellen (vgl. dazu
Kapitel VI.
9.4 und Abschnitt 4.4 dieses Kapitels).
Diese Lebenslageunterschiede müssen, um eine Ausgleichsbedürftigkeit zu
begründen, keineswegs subjektiv von den Eltern als "Lasten" empfunden werden.
Denn ein solcher Ausgleich ist allein aus Gründen sozialer Gerechtigkeit und
aufgrund des Interesses der Gesellschaft an der Sicherung der Zukunft der
Gesellschaft mindestens partiell geboten.
In der Bundesrepublik wird dieser Lebenslageausgleich durch folgende Elemente
des Familienlastenausgleichs erstrebt (vgl. dazu auch die Übersicht über
familienorientierte Transfers bei Oberhauser 1989):
Steuerfreibeträge für Kinder bei der Einkommen-, Vermögen- und
Erbschaftsteuer; Haushaltsfreibeträge für Alleinerziehende; Ehegattensplitting
(das allerdings nicht nur Familien, sondern auch kinderlosen Ehepaaren
zugute kommt); Kindergeld; die Kinderkomponente beim Wohngeld;
Erziehungsgeld; Anerkennung von Erziehungsjahren in der Rentenversicherung;
bestimmte, nicht vom Staat, sondern von der Solidargemeinschaft der Versicherten
finanzierte familienorientierte Leistungen der Sozialversicherungen wie
kinderbedingt erhöhtes Arbeitslosengeld, beitragsfreie Mitversicherung nicht
erwerbstätiger Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung,
Witwen- und Witwerrenten (die jedoch auch an kinderlose Hinterbliebene
Versicherter geleistet werden) sowie Waisen- und Erziehungsrenten;
Anspruchsberechtigungen auf Berücksichtigung im sozialen Wohnungsbau;
Maßnahmen zur Förderung sebstgenutzten Wohneigentums wie z. B. kinderbedingt
höhere Einkommensgrenzen für die Förderungsberechtigung, höhere Bausparprämien und Baukindergeld;
familienorientierte Förderung der Vermögensbildung;
Ausbildungsförderungsleistungen im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes und des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes; familienbezogene Leistungen bei der
Besoldung im öffentlichen Dienst; schließlich auf Länderebene Familiendarlehen.
Es ist unschwer zu erkennen, daß diese Leistungen dazu dienen, jene Lasten von
Familien zu verringern, die in Form von vergleichsweise geringerem verfügbaren
Einkommen, erhöhten Wohnkosten, Kosten der Aus- und Fortbildung sowie
verringerter Fähigkeit zur Vermögensbildung auftreten. Die Frage, ob und
inwieweit die Summe dieser Transfers nach Art und Höhe einen effizienten
Familienlastenausgleich darstellt, muß hier offen bleiben. Festzuhalten ist
jedoch, daß Bewertungen des Familienlastenausgleichs, die nur auf den
Familienlastenausgleich im engeren Sinn gerichtet sind, d. h. den dualen, aus
Einkommensteuerfreibeträgen und aus dem Kindergeld bestehenden
Familienlastenausgleich, lediglich zu Aussagen über die Qualität dieser
Instrumentenkombination führen können, nicht jedoch zu Aussagen über die
Angemessenheit und Qualität des Familienlastenausgleichs im weiteren Sinne, wie
er durch die obige Mittelaufzählung umrissen worden ist.
4.3 Welche familienpolitischen Transfers können als Familienlastenausgleichs-Leistungen
angesehen werden?
Die Frage, welche der familienbezogenen Transfers als
Familienlastenausgleichsleistungen angesehen werden können, ist für die
Beurteilung der Familienpolitik von großer Bedeutung. Dies ist blitzartig
erhellt worden, als die familienorientierte Steuerpolitik, konkreter: die Höhe
der Steuerfreibeträge vom Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen des Jahres
1990 auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen war (vgl. dazu den Beschluß des
Ersten Senates vom 29. Mai 1990 und vom 12. Juni 1990).
Bis zu dieser Überprüfung waren die Steuerfreibeträge für Kinder mit Ausnahme einiger
weniger Verfassungs- und Steuerrechtler sowie einiger
Familienpolitiker überwiegend als eine Steuerbegünstigung der Familien und als
wesentliches Element des Familienlastenausgleichs klassifiziert worden. Das
Bundesverfassungsgericht stellte in den genannten Urteilen jedoch fest, daß der
Staat das Einkommen des Steuerpflichtigen insoweit steuerfrei belassen muß, als
es zur Sicherung eines Existenzminimums benötigt wird und daß daher bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder,
also auch der Kinder, steuerfrei bleiben muß. Es stellte ferner fest, daß
mindestens seit 1983 die jeweils geltenden Steuerfreibeträge für Kinder zusammen
mit dem steuerlichen Äquivalent des Kindergeldes dieser Forderung nicht
genügten, daß also die Familienbesteuerung jahrelang nicht verfassungskonform
war. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts machen ersichtlich:
- Die Familien haben jahrelang Milliardenbeträge zu viel Steuern abgeführt.
Allein für das Jahr 1989 errechnet sich für die vollständigen Ein- und
Zweikinderfamilien (mit Kindern unter 18 Jahren) eine Summe von rund 11
Milliarden zuviel erhobener Steuern (vgl. zur Ermittlung dieser Summe Anlage 1).
- Kindersteuerfreibeträge in einer Höhe, die dem sozialkulturellen
Existenzminimumaufwand entsprechen, sind keine Leistung des
Familienlastenausgleichs, weil sie nur unbesteuert lassen, was aus Gründen der
Steuergerechtigkeit, d. h. entsprechend dem Prinzip der Besteuerung nach der
Leistungsfähigkeit, unbesteuert bleiben muß (vgl. dazu auch Oberhauser 1989, S.
37). Daß Steuerfreibeträge, die nicht über dem Existenzminimumaufwand liegen,
keinen Familienlastenausgleich darstellen, wird insbesondere auch daran erkennbar,
daß solche Freibeträge nur dann einkommenswirksam werden können, wenn das
Einkommen einer Familie mindestens der Summe der Existenzminima aller
Familienmitglieder entspricht.
- Soweit das Erwerbs- und Vermögenseinkommen
einer Familie nicht mindestens der Summe der Existenzminima der
Familienmitglieder entspricht, ist es geboten, die Lücke zwischen dem
Existenzminimumeinkommen und dem tatsächlichen Einkommen durch Sozialleistungen
zu schließen.
- Von einem Ausgleich von Lasten zwischen Gesellschaftsmitgliedern
mit Kindern und ohne Kinder kann sinnvoll erst dann gesprochen werden, wenn
durch diese Transfers eine relative Besserstellung der Familien oberhalb des
Familienexistenzminimums im Vergleich zu kinderlosen Gesellschaftsmitgliedern
erfolgt. Eine solche Besserstellung der Familien gegenüber kinderlosen
Steuerpflichtigen hat - entgegen offiziellen Verlautbarungen der Bundesregierung
- auch die Steuerrefom der Jahre 1986 bis 1990 nicht gebracht (vgl. dazu BMJFFG
1988; Schnabel 1989; KaseildSpahn 1991). Transfers an Familien, die der
Sicherung des Existenzminimums dienen, sind daher kein Bestandteil eines
Familienlastenausgleichs, sondern Sozialleistungen. So ist wohl auch der Hinweis
des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, zu verstehen, der in
Bezug auf die erwähnten Verfassungsgerichtsurteile meinte: "Es gibt viele
objektive Betrachter, die davon ausgehen, daß der
Familienlastenausgleich schon seit Jahrzehnten seinen Funktionen nicht mehr
gerecht wird. Ich habe das nicht zu beurteilen, füge aber hinzu, daß das
Bundesverfassungsgericht naturgemäß nur die untersten Grenzen des gerade noch
Akzeptablen durchsetzen kann. Die Tatsache, daß eine Regelung gerade noch verfassungsmäßig
ist, bedeutet noch lange nicht, daß sie deshalb auch ausreichend oder gar
richtig ist" (Herzog 1991, S. 17).
4.4 Wie stark entlastet der
Familienlastenausgleich die Familien?
Ähnlich große Bedeutung wie die Antwort
auf die Frage, welche Transfers als Familienlastenausgleichsleistungen angesehen
werden können, hat für die Beurteilung der Familienpolitik auch die Antwort auf
die Frage, wie stark die Familien durch die Familienlastenausgleichsleistungen
entlastet werden.
Dazu liegen nur wenige Untersuchungen vor. Hauptgründe dafür dürften darin liegen, daß solche Untersuchungen
außerordentlich kompliziert und zeitaufwendig sind, weil die Familienlastenausgleichsleistungen nach Art und Höhe von der Größe und der
Struktur der einzelnen Familie sowie von ihrer Einkommens- und
Vermögenslage abhängen, so daß die Realität in ihrer Vielfalt empirisch nicht
exakt, sondern nur mit Hilfe von Modellen erfaßt werden kann; solche Modelle
realitätsnah auszugestalten und durchzurechnen verlangt auch deswegen sehr viel
Ressourceneinsatz, weil sich auch die Höhe einzelner
Familienlastenausgleichsleistungen im Zeitverlauf immer wieder ändert.
Methodisch "belastet" sind solche Modelle durch die Notwendigkeit, zahlreiche
Annahmen zu setzen und Schätzungen durchzuführen.
In einer makroökonomisch
orientierten, jedoch mikroökonomisch fundierten Studie des Wissenschaftlichen
Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Jugend und
Gesundheit aus dem Jahre 1979 wurden für das Jahr 1974 die von den privaten
Haushalten, der öffentlichen Hand und den Trägem der freien Wohlfahrtspflege
getätigten Aufwendungen für die nachwachsende Generation ermittelt. Wenngleich
die zwischenzeitlich erfolgten Kindergelderhöhungen der Jahre 1975 bis 1979, die
Einführung des Erziehungsgeldes und die Anerkennung von drei
Kindererziehungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Erhöhung
der Steuerfreibeträge für Kinder seit 1982 den Beitrag der öffentlichen Hand zu
den Aufwendungen für die nachwachsende Generation um einige Prozentpunkte
angehoben haben dürften, kommt den ermittelten Ergebnissen doch noch aktuelle
Bedeutung zu, da den Erhöhungen der Leistungen der öffentlichen Hand ein starker
Anstieg der Versorgungsaufwendungen der Familien und des Wertes des
unentgeltlich erbrachten, aber mit geeigneten Stundenlöhnen zu bemessenden
Betreuungsaufwandes der Familien gegenübersteht.
In die Berechnungen wurden die
Geldausgaben der Familien für die Kinder und der bewertete Zeitaufwand für ihre Betreuung sowie das Angebot von Gütern und
Leistungen durch außerfamiliale Institutionen einbezogen. Zu diesem
Angebot gehörten finanzielle Hilfen an Familien mit Kindern (insbesondere
Kindergeld, Wohngeld, Ausbildungshilfen und Steuerfreibeträge) sowie die Sach-
und Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Wohnungsversorgung und
Gesundheit. Der Gesamtaufwand wurde mit 320 Milliarden DM ermittelt. Davon
entfielen 111 Milliarden DM auf individuelle monetäre Aufwendungen, 162
Milliarden DM auf den bewerteten Zeitaufwand für die Kinderbetreuung und 47
Milliarden DM auf kollektive monetäre Aufwendungen. Die privaten Haushalte
trugen 74 % des Gesamtaufwandes, die öffentlichen Hände 24 % und die
Wohlfahrtsverbände 2% (BMJFG 1979, S. 102).
Eine umfangreiche mikroökonomische
Studie über die Einkommenswirkungen des Familienlastenausgleichs in der Periode 1954 bis 1986 haben Franz Ulrich Willeke und Ralph Onken vorgelegt. Allerdings
sind nur die Steuerfreibeträge, das Kindergeld und die familienbezogenen
Leistungen im öffentlichen Dienst, also der Familienlastenausgleich im engeren
Sinn, in die Analyse einbezogen. Überprüft wurde, wie sich für 144 Familientypen
(Ehepaare, männliche und weibliche Alleinerziehende mit einem bis vier Kindern
für 12 Berufsgruppen) das Kindergeld und die Steuerfreibeträge für Kinder auf
das verfügbare Einkommen ausgewirkt haben. Aus den zahlreichen Ergebnissen sind
für die hier zu behandelnde Fragestellung hervorhebenswert:
- Im Jahre 1986
deckten die Familienlastenausgleichsleistungen folgende Prozentsätze der "Mindestkinderkosten" (definiert als die Grundbedarfssätze bei ständiger
Aufnahme von Kindern in Pflegefamilien des Landes Baden-Württemberg = 3 500 DM
jährlich) ab:
- bei Ehepaaren, deren Erwerber nicht im öffentlichen Dienst
tätig war und die 1 bis 2 Kinder hatten, zwischen 16 und 23 %;
- bei Ehepaaren,
deren Erwerber im öffentlichen Dienst tätig war und die 1 bis 2 Kinder hatten,
zwischen 29 und 38 %;
- bei Ehepaaren, deren Erwerber nicht im öffentlichen
Dienst tätig war und die 3 bis 4 Kinder hatten, zwischen 28 und 34 %;
- bei
Ehepaaren, deren Erwerber im öffentlichen Dienst tätig war und die 3 bis 4
Kinder hatten, zwischen 41 und 51 %;
- bei alleinstehenden Frauen, die nicht
im öffentlichen Dienst tätig waren und 1 bis 2 Kinder hatten, zwischen 29 und 60
%;
- bei alleinstehenden Frauen, die im öffentlichen Dienst tätig waren und 1
bis 2 Kinder hatten, zwischen 44 und 74 %.
- Der Deckungsanteil
des Familienlastenausgleichs stieg mit steigender Kinderzahl, jedoch nicht mit
sinkendem Einkommen.
- Für die Familien mit einem und zwei Kindern war 1986 der
Einkommensabstand zu den Ehepaaren ohne Kinder bzw. zu Alleinstehenden ohne
Kinder gegenüber dem Abstand im Jahre 1954 unverändert oder nur geringfügig
verändert. Dagegen zeigten sich bei Familien mit 3 und 4 Kindern in den 8
niedrigeren und mittleren Einkommensklassen Verbesserungen. Dennoch war auch
für diese Familien der Einkommensabstand 1986 noch beträchtlich.
In jüngster
Zeit wurden Berechnungen der Aufwendungen für die Kinder einer Angestellten-
und eine Arbeiterfamilie mit zwei Kindern und des Anteils staatlicher Leistungen
an diesen Aufwendungen vorgelegt (vgl. zu Einzelheiten Lampert 1993).
Zusätzlich zum Kindergeld und den Steuerfreibeträgen wurden die
Erziehungsgeldleistungen, der Wert der Erziehungsjahre in der gesetzlichen
Rentenversicherung und der Wert der beitragsfreien gesetzlichen Krankenversicherung für die Zeit der Erwerbsunterbrechung der Mutter und für die beiden
Kinder einbezogen. Diese Leistungen wurden auf den vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg ermittelten Wert des Versorgungsaufwandes für die beiden Kinder
(nicht auf die Mindestkinderkosten!) und auf den Wert des Betreuungsaufwandes
bezogen (vgl. zu den Annahmen der Modelle im einzelnen Erläuterung 2).
Als Ergebnis zeigte sich (vgl. Erläuterung 3):
- Der Wert des Versorgungsaufwandes und des Betreuungsaufwandes beläuft sich für
die beiden Kinder auf rd. 890.000 DM, d.h. für ein Kind auf 445.000 DM (vgl.
dazu Erläuterung 4) - wenn man die Betreuungsleistungen in Stunden mit dem
Stundenlohnsatz einer Kindergärtnerin bewertet. Bewertet man die
Betreuungsleistung mit dem Durchschnittsstundenlohn von Arbeiterinnen, dann
ergibt sich ein Gesamtwert der Versorgungs- und Betreuungsleistung von rd. 790.000 DM für beide Kinder und von 395.000 DM für ein Kind.
- Bezieht man das
Kindergeld, die Steuerfreibeträge, das Erziehungsgeld und den Wert der
Erziehungsjahre jeweils auf den Wert des Versorgungs- und Betreuungsaufwands für
die Kinder, dann ergibt sich bei Bewertung der Betreuungsleistung mit dem
Kindergärtnerinnenlohn für den Angestelltenhaushalt ein Anteil der staatlichen
Leistungen von 14,6% und für den Arbeiterhaushalt von 15,6 %. Bei
Zugrundelegung des Arbeiterinnenlohnes ergeben sich Werte von 16,5%
und 17,6%.
- Bezieht man den Beitragswert der beitragsfreien
Krankenversicherung für die Kinder und für die Mutter in der Zeit der
Erwerbsunterbrechung in die Familienlastenausgleichsleistungen ein, dann erhöhen
sich die Anteile des Familienlastenausgleichs an den unentgeltlich erbrachten
Versorgungs- und mit dem Kindergärtnerinnenlohn bewerteten Betreuungsleistungen
auf 20,5 % für die Angestellten- und auf 21,2 % für die Arbeiterfamilie. Wem man
die Betreuungsleistung mit dem Arbeiterinnenlohn bewertet, lauten die
entsprechenden Werte 23,0 % und 23,7 %.
Der Realitätsgehalt der zitierten
Ergebnisse könnte in Frage gestellt werden, weil in die erwähnten Untersuchungen nicht alle staatlichen
Leistungen für Familien mit Kindern einbezogen worden sind. In der Untersuchung des
Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen fehlen die Begünstigungen der
Familien im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. In die Modellanalyse von Lampert
(1993) sind bestimmte Leistungen nicht einbezogen worden, wie z. B. die Zahlung
von Wohngeld, Unterhaltszahlungen im Rahmen der Ausbildungsförderung und die
Aufwendungen der öffentlichen Hand für Bildungseinrichtungen. Dennoch sind keine
Zweifel an der Feststellung angebracht, daß der Anteil öffentlicher Leistungen
an den durchschnittlichen Versorgungs- und Betreuungsaufwendungen für Kinder bei
Ehepaaren mit bis zu zwei Kindern - selbst unter Einbeziehung der Leistungen der
Krankenversicherung für die Familien - maximal 25 % erreicht. Denn die
Nicht-Berücksichtigung der genannten Leistungen verzerrt die Ergebnisse nicht.
Die Kinderkomponente des Wohngeldes ist gering; wenn
Ausbildungsförderungsleistungen erbracht werden, erbringen in der Regel auch die
Eltern höhere Betreuungsleistungen und Versorgungsleistungen über das 18.
Lebensjahr hinaus; die Aufwendungen für das Bildungswesen schließlich liegen
wegen der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung eines qualifizierten
Arbeitskräftepotentials als Maßnahmen der Wirtschaftsgrundlagenpolitik unmittelbar im Interesse von Gesellschaft und Wirtschaft wie die Ausgaben für die
Verkehrsinfrastruktur. Sie sind daher nicht primär ais Element des
Familienlastenausgleichs anzusehen.
Die aufgezeigte Entlastung von Eltern durch
die öffentliche Hand ist zu gering, um die erheblichen Lebenslageunterschiede
zwischen den Familien auf der einen und den Alleinlebenden und kinderlosen
Doppelverdienerpaaren auf der anderen Seite auf ein nach Maßstäben der sozialen
Gerechtigkeit akzeptables Maß zu reduzieren. Diese Lebenslageunterschiede sind
außerordentlich groß und noch nicht in das öffentliche Bewußtsein gedrungen.
Auch der Beitrag der Familien zur Humanvermögensbildung, der durch die
Versorgung, Erziehung und Betreuung der nachwachsenden Generation erbracht wird,
ist nach seiner Bedeutung und seinem ökonomischen Wert weithin unbekannt und
wird nicht ausreichend gewürdigt. Der Versorgungs- und Betreuungsaufwand
eines Ehepaares
oder einer alleinerziehenden Person für ein Kind beläuft sich bei
durchschnittlicher Versorgung und zeitlich nicht überzogen angesetztem
Betreuungsaufwand bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beim gegenwärtigen Preis- und
Lohnniveau auf rund 450.000 DM, wenn man die Betreuungsleistung mit dem Lohn
einer Kindergärtnerin bewertet, und auf fast 400.000 DM bei einer Bewertung der
Betreuungsleistung mit dem Durchschnittslohn der Arbeiterinnen. Noch nicht
berücksichtigt sind dabei die Verluste an Erwerbseinkommen, die bei
vorübergehendem oder dauerndem Verzicht auf Erwerbstätigkeit zugunsten der
Versorgung und Betreuung von Kindern entstehen. Nach Untersuchungen von Galler
(1991) können diese Verzichte bei nur 6jähriger Unterbrechung für eine
Hauptschulabsolventin netto fast 200.000 DM und für eine Hochschulabsolventin
fast 350.000 DM betragen, bei 10jähriger
Unterbrechung für eine Hauptschulabsolventin 300.000 DM und für eine
Hochschulabsolventin 540.000 DM. Überdies werden große Teile der
Familienlastenausgleichsleistungen von den Familien selbst finanziert, wie im
folgenden dargestellt werden wird.
Erläuterung 1
Zur Ermittlung der von den
Familien im Jahr 1989 zuviel entrichteten Steuern
Die ermittelte Summe der zu
Unrecht entzogenen Steuern im Umfang von rund 11 Milliarden DM ergibt sich wie
folgt:
- Analog zu einem von der Bundesregierung bei der Beantwortung einer
kleinen Anfrage angewandten Verfahren (vgl. Bundestagsdrucksache 11/7597) wird
das tatsächliche Existenzminimum von Sozialhilfe empfangenden Haushalten
ermittelt, indem man die Bedarfssätze um 15 % erhöht und die von den Sozialhilfe empfangenden Haushalten gezahlten Durchschnittsmieten dazuaddiert.
- Davon
wird das steuerfrei gehaltene Existenzminimum abgezogen.
- Der so ermittelte
besteuerte Existenzminimumbetrag (11.365 DM bei der Ein- und 9.741 DM bei der
Zwei-Kinder-Familie) wird mit einem unterstellten durchschnittlichen Steuersatz
von 20 % multipliziert.
- Diese Beträge (für die Ein-Kind-Familie 2.273 DM, für
die Zwei-Kinder-Familie 1.948 DM) werden mit der jeweiligen Zahl der Familien
(3,014 Millionen Ein- und 2,252 Millionen Zwei-Kinder-Familien) multipliziert.
Erläuterung 2
Zu den Modellannahmen der Ermittlung der
Familienlastenausgleichs-Anteile an den Aufwendungen eines Angestellten- und eines
Arbeiterhaushalts für die Erziehung und Versorgung von zwei Kindern
- Ein
Ehepaar versorgt und erzieht zwei in einem Abstand von zwei Jahren geborene
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Mutter unterbrach die
Erwerbstätigkeit mit der Geburt des ersten Kindes 1983 bis zum vollendeten 6.
Lebensjahr des zweiten Kindes Ende 1990.
- Als Einkommen wurde das jeweils geschlechtsspezifische Durchschnittseinkommen eines bzw. einer Angestellten und
eines Arbeiters bzw. einer Arbeiterin angesetzt.
- Um die Entlastungswirkung
der aktuellen Gesetzeslage zu erfassen, wurden schon ab 1983 die seit 1992
geltenden Werte für das Kindergeld und die Steuerfreibeträge für die Kinder
sowie die ab 1993 geltenden Werte für das Erziehungsgeld und die
rentenrechtliche Anrechnung der Kindererziehungsjahre zugrunde gelegt.
- Für
die Jahre ab 1991 wurden - um Prognoseprobleme auszuschalten - das
Arbeitseinkommen, die Aufwendungen für die Versorgung der Kinder und das
Kindergeld sowie die Kindersteuerfreibeträge als konstant unterstellt.
- Der
monetäre Aufwand für die Kinder wurde anhand von entsprechenden Erhebungen des
Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg errechnet, der Betreuungsaufwand auf
der Grundlage von Zeitbudgeterhebungen desselben Amtes. Die
Aufwandsstundenzahlen wurden alternativ für die Variante 2 mit dem Stundenlohn
einer Kindergärtnerin nach BAT V1 b bzw. (ab 1991) V C bewertet, für die
Variante 1 zu Vergleichszwecken mit dem Durchschnittslohn von Arbeiterinnen.
Erläuterung 3
Monetärer Aufwand und Betreuungsaufwand für die Erziehung und
Versorgung von zwei Kindern (Humanvermögensaufwendungen)
|
Lebens-jahr |
Monetärer Aufwand
in DM 1) |
Betreu-ungs-auf-wand 2) |
Haus-halt 3) |
Stunden-lohn |
Betreuung gesamt
(in DM) |
Monetärer plus
Betreuungsaufwand in DM |
| 1. Kind |
2. Kind |
Var. 1 |
Var. 2 |
Var. 1 |
Var. 2 |
Var. 1 |
Var. 2 |
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990 |
1
2
3
4
5
6
7
8 |
1
2
3
4
5
6 |
8616,00
8835,00
15752,88
15784,32
15878,88
16036,44
16477,44
16965,84 |
1295,75
1295,75
1368,75
1368,75
1368,75
857,75
857,75
857,75 |
225,06
225,06
456,25
456,25
456,25
462,23
462,23
462,23 |
15,60
16,18
17,06
17,81
18,52
19,11
20,03
21,50 |
18,18
18,92
19,63
20,33
21,19
21,89
22,56
23,38 |
23724,95
24607,03
31134,50
32503,25
33799,00
25224,82
26439,20
28379,57 |
27648,69
28774,10
35824,75
37102,25
38671,75
28894,36
29778,75
30861,13 |
32340,95
33442,03
46887,38
48267,57
49677,88
41261,26
42916,64
45345,41 |
36264,89
37609,10
51577,63
52886,57
54550,63
44930,80
46256,19
47826,97 |
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002 |
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18 |
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18 |
16965,84
16965,84
16965,84
16965,84
16965,84
16965,84
16965,84
16965,84
16965,84
16965,84
9648,00
9648,00 |
438,00
438,00
438,00
438,00
438,00
438,00
438,00
438,00
292,00
292,00
146,00
146,00 |
577,92
577,92
577,92
577,92
577,92
577,92
577,92
577,92
577,92
577,92
577,92
577,92 |
23,02
23,02
23,02
23,02
23,02
23,02
23,02
23,02
23,02
23,02
23,02
23,02 |
28,17
29,34
29,34
29,34
29,34
29,34
29,34
29,34
29,34
29,34
29,34
29,34 |
23386,47
23386,47
23386,47
23386,47
23386,47
23386,47
23386,47
23386,47
20025,56
20025,56
16664,64
16664,64 |
28618,47
29807,09
29807,09
29807,09
29807,09
29807,09
29807,09
29807,09
25523,45
25523,45
21239,81
21239,81 |
40352,32
40352,32
40352,32
40352,32
40352,32
40352,32
40352,32
40352,32
36991,40
36991,40
26312,64
26312,64 |
45584,31
46772,93
46772,93
46772,93
46772,93
46772,93
46772,93
46772,93
42489,29
42489,29
30887,81
30887,81 |
|
Summe ..... |
303.301,20 |
|
486.284,54 |
588.350,43 |
789.585,74 |
891.651,63 |
- Basisdaten für 1983 nach: Statistisches
Landesamt Baden-Württemberg, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1988. Die
Hochrechnung für die folgenden Jahre bis 1990 basiert auf den Preisindizes für
eine einfache Lebenshaltung eines Kindes (nach: Statistisches Bundesamt,
Statistisches Jahrbuch, verschiedene Jahrgange).
- Jährlicher Betreuungsaufwand
in Stunden (dezimal). Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg,
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1988.
Da die Erhebung des Statistischen
Landesamtes Baden-Württemberg die Betreuungszeiten für Kinder über 14 Jahre nicht erfaßt, wurde angenommen, daß sich der Betreuungsaufwand für die Jahre 1999/2000
auf zwei Drittel des Betreuungsaufwandes des Jahres 1998 reduziert und daß er
2001/2002 nur noch die Häifte des Jahres 2000 beträgt.
- Jährliche
kinderbedingte Haushaltstätigkeiten in Stunden (dezimal). Berechnet nach den
Zahlen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 1988. Die Werte für 1983-1990 wurden als Differenz der
einschlägigen Haushaltstätigkeiten erwerbstätiger Frauen mit bzw. ohne Kind
ermittelt, weil nicht erwerbstätige Frauen ohne Kind einen höheren Zeitbedarf
aufweisen als nicht erwerbstätige Frauen mit einem Kind. Da die Erhebung des
Statistischen Landesamtes den kinderbedingten Aufwand für Haushaltstätigkeiten
für Kinder über 14 Jahre nicht erfaßt, wurde angenommen, daß er konstant bleibt.
- Der Stundenlohn errechnet sich in Variante 1 aus dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst einer Arbeiterin (vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie
16, Reihe 2.1) und der effektiven Jahresarbeitszeit (nach: Institut der
deutschen Wirtschaft, Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik
Deutschland, verschiedene Jahrgänge). Variante 2 errechnet sich in gleicher Weise
aus dem Bruttojahresverdienst einer Kindergärtnerin (nach BAT Gehaltsstufe VIb
bzw. ab 1991 Vc, 29. Lebensaltersstufe. ledig).
Erläuterung 4
Ermittlung des Aufwandes von Eltern
für die Erziehung und Versorgung von zwei Kindern (Humanvermögensaufwendungen) in
DM
| |
Angestellten-haushalt |
Arbeiter-haushalt |
| (1) Monetärer Aufwand Betreuungsaufwand, Wert der kinderbezogenen
HH-Tätigkeit |
Variante 1*
Variante 2* |
790.000
890.000 |
790.000
890.000 |
| (2) Finanzielle Entlastung durch staatliche Transfers |
|
130.000 |
139.000 |
| (3) Beitragsfreie Krankenversicherung |
|
67.500 |
63.00 |
| (4) Nettoeinkornmensverlust |
|
84.000 |
62.000 |
| (5) Anteil der staatlichen Leistungen (2) am Aufwand für die Kinder
(1) |
Variante 1
Variante 2 |
16,5%
14,6% |
17,6%
15,6% |
| (6) Anteil der staatlichen Leistungen und der Krankenversicherung am
Aufwand für die Kinder |
Variante 1
Variante 2 |
23,0%
20,5% |
23,7%
21,2% |
* Der Betreuungsaufwand fußt in
Variante 1 auf dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst einer Arbeiterin, in Variante 2 auf dem Bruttojahresverdienst einer Kindergärtnerin.
4.5 Inwieweit
finanzieren die Familien den Familienlastenausgleich selbst?
Die Leistungen des Familienlastenausgleichs werden aus
zwei Quellen finanziert: die staatlichen Leistungen aus Steuern, die Leistungen
der
Sozialversicherungen aus Beiträgen.
Die für den
Familienlastenausgleich erforderlichen Steuermittel werden auch durch die
Familien in wenigstens zweifacher Form aufgebracht: in Form der Einkommen- und
Lohnsteuer und in Form der Verbrauchssteuern (von anderen Steuerarten, die
relativ wenig zum Gesamtsteueraufkommen beitragen, soll abgesehen werden).
Der Umfang, in dem Familien durch die Zahlung
von Einkommensteuer zur Finanzierung empfangener staatlicher Leistungen
beitragen, wird in der Steuerstatistik nicht ausgewiesen. Er läßt sich aber
abschätzen. Geht man davon aus, daß (1990) von den 7 Millionen Familien mit
Kindern unter 18 Jahren (einschließlich der 0,94 Millionen Alleinerziehenden)
jeweils der Mann oder die Frau einkommensteuer- bzw. lohnsteuerpflichtig war und
daß überdies 2,945 Millionen verheirateter Frauen einkommen- oder
lohnsteuerpflichtig waren, dann errechnet sich ein Anteil kinderversorgender
erwerbstätiger Einkommen- bzw. Lohnsteuerzahler von 39,6 % an allen 25,131
Millionen Einkommen- bzw. Lohnsteuerpflichtigen (Stat. Jahrbuch 1992, passim).
Unter der weiteren Annahme einer im Durchschnitt gleichen
Pro-Kopf-Steuerbelastung von erwerbstätigen Familienmitgliedern und erwerbstätigen
Alleinlebenden sowie kinderlosen Ehegatten waren knapp zwei Fünftel der
Familienlastenausgleichsleistungen durch die Familien selbst finanziert, soweit
diese Leistungen aus der Einkommen- und Lohnsteuer finanziert werden. Von dem
Gesamtaufkommen an Einkommen- und Lohnsteuer in Höhe von (1990) 214,1 Milliarden DM brachten die Familien demnach rund 85 Milliarden auf.
Den Anteil
der wichtigsten Verbrauchssteuer, nämlich der Umsatzsteuer, der durch die
Verbrauchsausgaben für Kinder verursacht wird, an der gesamten Umsatzsteuer, läßt sich abschätzen, wenn man von der Annahme ausgeht, daß die unter 18 Jahre
alte Bevölkerung (= 11,693 Millionen Menschen im Jahre 1990) im Durchschnitt
halb so viel pro Kopf verbraucht hat wie die Erwachsenen (= 50,032 Millionen).
Dann ergibt sich ein Anteil von 10,1% (= 7,88 Milliarden DM) am gesamten
Umsatzsteueraufkommen von 78,0 Milliarden DM (Zahlen nach Stat. Jahrbuch 1990, passim).
Nimmt man an, daß die Familienlastenausgleichsleistungen im
wesentlichen aus der Einkommen-, der Lohn- und der Umsatzsteuer finanziert
werden, dann ergibt sich unter Berücksichtigung des gesamten Steueraufkommens im
alten Bundesgebiet 1990 insgesamt ein Selbstfinanzierungsanteil der Familien in
Höhe von 32 %. Der Anteil der staatlichen Nettotransfers (also der Transfers
ohne die Krankenversicherungsleistungen) an den oben ausgewiesenen Versorgungs-
und Betreuungsaufwendungen beläuft sich daher auf etwa 10 %. Übrigens hatte
schon 1981 das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die durch höhere
Aufwendungen für die Kinder bedingte stärkere indirekte Steuerbelastung durch
das Kindergeld nicht aufgefangen wird (BVerfGE 81, S. 363 bis 383).
Auch den Leistungen, die Familien wegen des Tatbestandes "Kinder" aus der
Sozialversicherung zufließen (um 5 %-Punkte höheres Arbeitslosengeld für
Arbeitslose mit Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern, Waisenrenten,
Erziehungsrenten, beitragsfreie Krankenversicherung für nicht erwerbstätige
Familienmitglieder, Hinterbliebenenrenten) stehen Leistungen der Familien an die
Sozialversicherungen gegenüber: da die Beitragssätze für Erwerbstätige mit
Familie nicht niedriger sind als die für Alleinstehende und für Paare ohne
Kinder, finanzieren erwerbstätige Väter und Mütter die Leistungen mit, die nicht
erwerbstätigen und kinderlosen Männern und Frauen ohne eigene Beitragsleistungen
gewährt werden (beitragsfreie Krankenversicherung sowie Witwer- und
Witwenrenten). Durch diese "Privilegierung der kinderlosen Ehe zu Lasten der
Familie" (Borchert 1992, S. 66f .) wird der Anteil des Staates und der
Sozialversicherung an den Versorgungs- und Betreuungsaufwendungen für Kinder
indirekt verringert.
Die aufgezeigten
Beeinträchtigungen des Familienlastenausgleichs durch hohe Selbstfinanzierungsanteile werden noch verstärkt durch die fehlende Wirksamkeit bestimmter
familienpolitischer Maßnahmen wie z. B. der Wohnungsbauförderung für Familien
(vgl. dazu Abschnitt 3.2. dieses Kapitels) und die unzureichende Berücksichtigung
von Mehrkinderfamilien in Rahmen des sozialen Wohnungsbaues (vgl. dazu Kaufmann
1990, S. 143).
4.6 Zur institutionellen Verankerung des Familienlastenausgleichs
In der seit einigen Jahren geführten Diskussion um die Grenzen des Sozialstaates
wird von stark marktwirtschaftlich geprägten Ökonomen eine Reform der
Sozialversicherung in dem Sinn vorgeschlagen, daß die Beiträge der Versicherten
und ihrer nicht erwerbstätigen Familienmitglieder, die bisher beitragsfrei
mitversichert sind, risikoadäquat festgesetzt werden. Die Befürworter dieses
Vorschlags stellen vor allen auf die in der Bundesrepublik erreichte Höhe der
aufgrund hoher Sozialversicherungsbeiträge gestiegenen Lohnnebenkosten ab, die
die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen. Dabei wird übersehen, daß die Lohnnebenkosten etwa zur Hälfte auf tarifvertraglich vereinbarten
Sozialleistungen beruhen und daß sie überdies dadurch höher als eigentlich
erforderlich sind, daß entgegen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzierung die
Staatsausgaben die Aufwendungen für den Aufbau und die Finanzierung des
Rentenversicherungssystems in den neuen Bundesländer und ein Großteil der
Aufwendungen für die Arbeitsmarktpolitik in den neuen Bundesländern durch die
Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber an die Renten- und die Arbeitslosenversicherung finanziert werden. Die genannten, durch die Wiedervereinigung
entstandenen Lasten sollten jedoch als Ausgaben für die Lösung allgemeiner
politischer Probleme aus Steuermitteln und nicht aus Versicherungsbeiträgen
finanziert werden. Diese Beiträge sind durch diese nicht ordnungskonforme
Finanzierung politischer Lasten um 4 bis 5 Prozentpunkte überhöht.
Würde der Vorschlag einer "Auslagerung" von Familienlastenausgleichsleistungen
aus dem System der sozialen Sicherung befolgt werden, dann
wären z. B. in der gesetzlichen Krankenversicherung auch für nicht
erwerbstätige, kinderversorgende Mütter und für die Kinder Beiträge zu
entrichten. Familien, die durch die Zahlung der Beiträge
entsprechend den in der Gesellschaft vorherrschenden Vorstellungen von sozialer
Gerechtigkeit zu stark belastet werden, sollen steuerlich oder/und durch
Zuschüsse aus dem Staatshaushalt entlastet werden. Die gravierendste, mit diesem
Vorschlag verbundene Problematik liegt in der Gefahr, daß die mit der
Entscheidung über die Entlastungen bzw. die Zuschüsse befaßten
Entscheidungsinstanzen nach aller Erfahrung versucht sein werden, in
finanzpolitisch kritischen Zeiten die staatlichen Leistungen zu kürzen. Nach
Meinung der Familienberichtskommission ist der seit vielen Jahrzehnten in die
Sozialversicherung integrierte Familienlastenausgleich einem externalisierten
Familienlastenausgleich auch deswegen eindeutig überlegen, weil beim
integrierten Familienlastenausgleich der Wert der Leistungen bei allgemein
steigenden Sozialleistungen und/oder bei steigenden Sozialversicherungsbeiträgen
"automatisch" steigt, die Familienlastenausgleichsleistungen also gleichsam
dynamisiert sind, im andern Fall jedoch, wie z. B. beim Kindergeld und beim
Wohngeld, nur bei entsprechenden politischen Entscheidungen.
4.7 Empfehlungen
zur Reform des Familienlastenausgleichs
Aus den dargestellten
verteilungspolitischen Überlegungen lassen sich folgende Empfehlungen ableiten.
- Ein weiterer konsequenter Ausbau der direkten monetären Transfers
(Kindergeld und und Erziehungsgeld) sowie der indirekten Transfers
(steuerliche Berücksichtigung von Kindern) sollte trotz der
angespannten Lage der öffentlichen Haushalte wegen der gestiegenen Bedeutung der
Familien und der
Familienpolitik für die qualitative und quantitative Entwicklung unserer
Gesellschaft auf die politische Prioritätenliste gesetzt werden. Das Kindergeld,
das Erziehungsgeld, die Steuerfreibetrage und die kinderbezogenen
Wohngeldleistungen sollten dynamisiert werden. Denn nur dadurch kann vermieden
werden, daß - wie in der Vergangenheit - die Leistungen des Familienlastenausgleich bei steigenden
Erwerbseinkommen, Mieten und Verbrauchsgüterpreisen entwertet werden (vgl. zu
dieser Entwertung Kaufmann 1990, S. 114). Unter Umständen sollten diese
Maßnahmen aufkommensneutral finanziert werden, d. h. vor allem durch eine Reform
der Ehegattenbesteuerung.
- Die beitragsfreien Leistungen der Kranken- und der
Rentenversicherung für nicht erwerbstätige Familienmitglieder Versicherter
werden kinderlosen nicht erwerbstätigen Familienmitgliedern ebenso gewährt wie
einem kinderversorgenden und -erziehenden nicht erwerbstätigen Familienmitglied
(Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Witwen- sowie
Witwerrenten). Sie sollten so reformiert werden, daß die Leistungen für
Kinderlose weder direkt noch indirekt von erwerbstätigen Familienmitgliedern
mitfinanziert werden müssen. Da der Anteil lebenslang kinderloser Ehefrauen
voraussichtlich steigen wird, müssen sozialversicherte erwerbstätige
Familienmitglieder in zunehmendem Umfang Hinterbliebenenrenten an Kinderlose
mitfinanzieren.
- Steuerfreibeträge sind ein wesentlicher Bestandteil des
Familienlastenausgleichs. Allerdings sind Steuerfreibeträge keine zwingende
Konsequenz des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, wie das in
der politischen Diskussion immer wieder behauptet oder unterstellt wird. Denn
dieses Prinzip besagt nur, daß die steuerliche Entlastung eines
Steuerpflichtigen seiner Belastung durch den Unterhalt von Familienangehörigen
entsprechen muß (vgl. dazu Albers 1959, S. 273). Die durch Steuerfreibeträge
bewirkten Erhöhungen des verfügbaren Einkommens sind umso höher, je höher das
steuerpflichtige Einkommen ist. Auch der monetäre Wert der Haushaltsfreibeträge
für Alleinerziehende, der Ausbildungsfreibeträge, der Abschreibungen von
Wohneigentum nach §10e EStG, des Baukindergeldes und der
Kinderbetreuungsfreibeträge steigt mit steigendem Einkommen. Wenngleich es nicht
als vorrangiges Ziel des Familienlastenausgleichs betrachtet werden muß, einen
Einkommensausgleich zwischen Familien unterschiedlicher Einkommensschichten
herbeizuführen, sondern zwischen Familien und Kinderlosen, so ist es doch ein
Problem der Verteilungsgerechtigkeit, daß eine ganze Reihe familienorientierter
Leistungen in ihrer Höhe so durch den Einkommensteuertarif und die Höhe des
steuerpflichtigen Einkommens bestimmt wird, daß die absolute Besserstellung
durch den Tatbestand "Kinder" umso größer ist, je höher das Einkommen der
Steuerpflichtigen ist. Der starke Einfluß des Steuersystems auf der
Familienlastenausgleich sollte daher durch eine Reform der Ehe- und
Familienbesteuerung reduziert werden. Dies erscheint auch deswegen geboten, weil
die vergleichsweise niedrigen Familieneinkommen in den neuen Bundesländern
vergleichsweise geringe Familienlastenausgleichsleistungen bewirken
- Als reformbedürftig erscheint auch die Förderung der Bildung von Wohneigentum für Familien, da
das derzeitig angewandte Fördersystem nicht die Eigentumsbildung für
junge und einkommensschwache Familien erleichtert, sondern für
einkommensstarke Familien (vgl. dazu auch Abschnitt 3.2 dieses Kapitels). Auch
die ungenügende Berücksichtigung von Familien, insbesondere von
Mehrkinderfamilien im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, sollte korrigiert werden.
- Angesichts des gestiegenen Anteils Studierender an den jüngeren
Alterskohorten und der Länge der Ausbildungszeiten sollte dem Ziel der
Vereinbarkeit von Ausbildung und Familientätigkeit erhöhte Aufmerksamkeit
gewidmet werden
(vgl. dazu Kapitel IX). Es erscheint geboten, über Möglichkeiten der Förderung kindererziehender und -versorgender, noch im Bildungsprozeß stehender jüngerer
Menschen nachzudenken.
4.8 Inanspruchnahme familienbezogener Transfers
Die
gestiegene Vielfalt der verschiedenen Leistungsarten der verschiedenen sozialen
Sicherungssysteme und die steigende Differenziertheit der Zielgruppen- sowie der
Lebensphasenorientierung der Bedingungen, unter denen die Leistungen gewährt
werden, geben Anlaß zu der Frage, ob die Leistungen die potentiellen Empfänger
in der gewünschten Weise tatsächlich erreichen. Zusätzliche Aktualität gewinnt
diese Frage durch die Übertragung der westdeutschen Sicherungssysteme auf die
östlichen Bundesländer. Informationen über die Erfahrungen von Familien bei der
Inanspruchnahme familienbezogener
Transferleistungen für West- und Ostdeutschland wurden durch persönliche
Befragungen und eine Reihe von Fachgesprächen sowie eine schriftliche
Expertenbefragung gewonnen (Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung
1993).
Obwohl der Informationsstand in Bezug auf die Transferleistungen von den
Befragten bei vier von acht Leistungsarten mehrheitlich als mindestens gut und
bei den übrigen vier Leistungsarten als mindestens ausreichend angesehen wird,
wünschen sich die Befragten mit jeweils über 40 % zusätzliche Informationen, vor
allem bei Sozialhilfeleistungen, beim Kindergeldzuschlag und beim Wohngeld. Die
Beratung und die Unterstützung der potentiellen Leistungsempfänger und
-empfängerinnen durch die zuständigen Ämter werden für fast alle Leistungsarten
von rund zwei Drittel der befragten Familien als gut oder sehr gut bezeichnet.
Ihnen würde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Ämter zu ihrem Recht verholfen, bestätigen bei sechs von acht Leistungsarten
jeweils mehr als drei Viertel der Befragten. In Bezug auf die Sozialhilfe fühlen
sich allerdings mehr als ein Drittel der Befragten bei den zuständigen Ämtern
nicht gut aufgehoben.
Ganz anders sehen die Erfahrungen von Familien
bei der Inanspruchnahme familienbezogener Transferleistungen aus, wenn man den
Fokus auf die persönlichen Erfahrungen mit den Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeitern der Ämter legt. Offensichtlich führen Streßfaktoren
unterschiedlichster Art auf beiden Seiten, aber auch überhöhtes Anspruchsdenken
auf der einen und wenig flexible Gesetzes- und Verwaltungsregelungen sowie
strukturelle Defizite bei den organisatorischen und den Arbeitsbedingungen der
Behörden auf der anderen Seite dazu, daß die Atmosphäre der Begegnung im
menschlichen Bereich häufig zu wünschen übrig läßt. Nur knapp ein Viertel aller
befragten Familien geben an, gute oder sehr gute Erfahrungen im Umgang mit
Ämtern und Behörden bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht zu
haben. Aber immerhin deutlich über die Hälfte der Befragten meinen, ihr Kontakt
zu den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sei schlecht oder sehr schlecht.
Das berichten junge Familien mit Kleinkindern ebenso wie Alleinerziehende,
arbeitslose Familien oder Familien in der Altersphase. In ihren Urteilen stimmen
die Familien in den westlichen und in den östlichen Bundesländern weitgehend
überein.
Überhaupt sind die Unterschiede zwischen westlichen
und östlichen Bundesländern auch bezüglich des Informationsverhaltens
und der Beurteilung der Beratung und Unterstützung wenig
ausgeprägt. Dies weist einerseits auf eine große Konsistenz der Ergebnisse
und andererseits auf die strukturelle Bedingtheit der in Ost und West
gemeinsam gemachten Erfahrungen hin. Die Befragungsergebnisse widersprechen auch
dem öffentlich verbreiteten Meinungsbild über die Probleme, die mit der Einführung der Sozialordnung der
Bundesrepublik in den östlichen Bundesländern verbunden sind.
Aus den
Erfahrungen der Familien und den Meinungen der Fachleute aus den Dienststellen
lassen sich folgende Handlungsansätze ableiten.
Aus der Perspektive von
Familien ist es erforderlich, daß schon in der Informations- und Beratungsphase unnötige Wege und unnötiger Verdruß vermieden werden
und daß Informationen und Beratungsinhalte mehr auf die Lebenssituation der Menschen zugeschnitten und weniger von der einzelnen Leistungsart
bestimmt werden. Mehrere Handlungsansätze zeichnen sich - weitgehend im Einklang
mit der Expertinnen- und Expertenbefragung - ab:
- Familieninformationszentren,
die in die bestehende Verwaltungsstruktur zu integrieren sind, sollen durch
sachgerechte Informationen sowie durch gezielte Weitervermittlung sowohl zu
einer Verminderung der Weg-Zeit-Kosten bei der Informationssuche als auch zu
einer Vermeidung unnötigen Ärgers auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger und
einer unnötigen Arbeitsbelastung bei den Ämtern beitragen. Um mögliche Barrieren
abzubauen, sollte es sich zudem um ein möglichst "niederschwelliges" Angebot
handeln, das als eigenständige, räumlich abgegrenzte, unbürokratisch arbeitende
Funktionseinheit konzipiert ist.
- Die Kooperation und Kommunikation zwischen
Ämtern sollte z.B. durch den Ausbau eines Informationsnetzes, das - mit
Einverständnis der betroffenen Familien - auch den Austausch leistungsbegründender Daten umfaßt, verbessert werden.
- Um die Zugangsbarrieren zu den Beratungsleistungen abzubauen, weite Wege
und "Beratungsstreß" auf beiden
Seiten der Schreibtische zu vermindern und eine angemessene Berücksichtigung der
Lebenssituation und lebensräumlichen Bedingungen von Familien bei der Beratung
und Leistungsentscheidung zu ermöglichen, sollte eine Dezentralisierung vor
allem im Bereich der relevanten Dienststellen der Kommunalverwaltung möglichst
in Verbindung mit der Arbeitsverwaltung gefördert und wohnungsnahe
Beratungsangebote vermehrt geschaffen werden. Die bislang in der Beratung
vorherrschenden "Komm-Strukturen" werden so durch Strukturen, die dem
"Bring-Prinzip" folgen, ergänzt.
- Information und Beratung sollten sich nicht
allein an den Transferleistungen, sondern auch an den Lebenssituationen der rat-
und hilfesuchenden Familien orientieren. Es soll geprüft werden, auf welche
Weise bessere Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, die
Beratungsleistungen auch unteren Sozialschichten leichter zugänglich zu machen.
Bei Überlegungen zur Verbesserung der Situation im Bereich von Dienststellen und
bei Verwaltungsregeln geht es nicht in erster Linie um eine Verbesserung der
Beratungsinhalte, d.h. um eine verstärkte fachliche Schulung der
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, sondern um einen schrittweisen Abbau
zumindest der objektiven Hindernisse, die einer Entlastung der emotional
angespannten Beratungssituation entgegenstehen können. Objektive Hindernisse,
und damit Handlungsansätze, ergeben sich bereits bei der räumlichen Nutzung und
Ausstattung der Ämter. Von den Expertinnen und Experten wurden dabei mehrheitlich
Überlegungen favorisiert, die
- auf eine räumliche Verkleinerung der Wartezonen durch eine Dezentralisierung
der Wartebereiche in den Ämtern oder sogar
- auf eine zeitliche Entzerrung der
Besucherströme mit der Folge kürzerer Wartezeiten und ebenfalls weniger
überfüllter Wartezonen hinauslaufen. Dazu könnte gehören, für Mütter und Väter
mit Kleinkindern besondere Sprechzeiten (nach Vereinbarung) anzubieten.
- Weiterhin sind auch unter datenschutzrechtlichen Aspekten räumliche
Voraussetzungen für Einzelberatungsgespräche zu schaffen, damit Publikumsverkehr
in Büroräumen mit mehreren Arbeitsplätzen vermieden werden kann.
Andere Handlungsansätze ergeben sich mit Blick auf die
Personalsituation
der Ämter. Dabei geht es nicht nur (aber auch) um die quantitative
Seite der Kapazitäten, sondern ebenso um Fragen der materiellen und
immateriellen Leistungsanerkennung, der Leistungsmotivation, der Verminderung
der Fluktuation und der verstärkten Qualifikation.
- Unter den Expertinnen und
Experten gilt es als besonders dringend, das Image der mit Transferleistungen befaßten Ämter, hier
vor allem der Sozialämter, zum Beispiel durch finanzielle
Zulagen, eine höhere stellenmäßige Bewertung sowie durch Aufstiegsmöglichkeiten
zu verbessern. Damit würde zumindest ein größerer Teil der gegenwärtigen
Personalfluktuation gestoppt werden können, die auf Dauer einen erhöhten
fachlichen Qualifizierungsaufwand bzw. eine Verringerung der Arbeitsqualität
bedeutet.
- Ein erhöhter Qualifizierungsaufwand ergibt sich auch
vor allem in psychologischer Hinsicht. Hier wird angeregt, sowohl die in den
Ämtern tätigen Menschen regelmäßig weiterzubilden als auch den Verwaltungsnachwuchs praxisnäher auszubilden, d. h. stärker als bisher auf den psychologischen Umgang mit Antragstellerinnen und Antragstellen vorzubereiten und mögliche Konfliktsituationen bereits während der Ausbildung zu trainieren.
- In Bezug
auf die Verwaltungsstrukturen ist schließlich die Verteilung von Verantwortlichkeiten weniger hierarchisch zu regeln. Das setzt einen entsprechenden, fachlich qualifizierten Mitarbeiterstamm und geringere Fluktuation voraus.
Insbesondere Gesetze müssen, wenn es um die Definition von
Anspruchsberechtigten und Leistungsvoraussetzungen geht, (ideal-)typische
Situationen und Wirkungsannahmen zugrunde legen. Ein solcher Anspruch ist jedoch
in der täglichen Praxis meist eine Fiktion. Eine Konsequenz aus der Diskrepanz
zwischen Anspruch und Realität wäre, auch im Falle von Sozialhilfeleistungen
schon das Antragsprinzip einzuführen. Dies würde erfordern, schon im Vorfeld einer
möglichen Inanspruchnahme so umfassend zu informieren, daß bei Eintreten
einer Notlage die Rechte auch tatsächlich erkannt und eingefordert werden
können.
Sollte allerdings die derzeitige Regelung bestehen bleiben, dann müssen
die Voraussetzungen verbessert werden, z.B. indem über eine vermehrte
Dezentralisierung der Sozialhilfe und eine Verstärkung der "zugehenden Beratung"
nachgedacht wird.
- Die Diskussion um die Dezentralisierung der
Sozialhilfedienststellen wird gegenwärtig weitgehend nur unter dem Aspekt der
Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsstruktur geführt. Eine Dezentralisierung der
Sozialhilfe würde jedoch wesentlich dazu beitragen, den Kontakt zu den
betroffenen Familien und damit die Kenntnis der Lebenssituation und lebensräumlichen Eingebundenheit der Rat- und Hilfesuchenden nachhaltig zu
verbessern. Dezentrale Strukturen würden es erleichtern, Notlagen zu erkennen,
zwischen berechtigten und unberechtigten Ansprüchen zu unterscheiden sowie dem
präventiven Auftrag des BSHG Rechnung zu tragen.
- Die Intensivierung
"Zugehender Beratung" hat zum Ziel, Menschen, die nicht gelernt haben, sich
zu artikulieren oder mit den Verwaltungsstrukturen umzugehen, aktiv
anzusprechen und über ihre Rechte zu informieren. Zugehende Beratung soll
potentiell Hilfebedürftige darauf vorbereiten, Hilfe überhaupt annehmen zu
können. Der hohe Anteil "versteckter" oder "verschämter" (Alters-) Armut zeigt, daß bei der
Umsetzung des gesetzlichen Auftrags Lücken geschlossen werden müssen.
Weitere Beispiele für Handlungsansätze sind:
- Die in unterschiedlichen Gesetzen oder
Vereinwaltungsvorschriften aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit
unterschiedlich definierten Einkommensbegriffe und/oder ihre
Nachweismethoden sind ein Beispiel für "gute Absichten" auf der Ebene des
Gesetzgebers, aber für "problematische Wirkungen" auf der Ebene von
Ämtern und Familien. Daher hat der Vorschlag, den Einkommensbegriff zu
vereinheitlichen, eine der höchsten
Zustimmungen in der Befragung der Fachleute überhaupt gefunden.
- Beim Austausch leistungsbegründender Daten zwischen Ämtern sehen einige Ämter selbst dann datenschutzrechtliche Probleme, zwischen wenn die betroffenen
Familien ihr Einverständnis geben würden. Es wäre daher zu überlegen,
die Möglichkeiten des Datenaustausches unter bestimmten Voraussetzungen in die
gesetzlichen Regelungen einzubeziehen und so die offensichtlich bestehende
Rechtsunsicherheit zu beseitigen.
Ein auf zentraler Ebene zu behandelnder Vorschlag ist,
bereits im Schulunterricht die Grundlagen und Leistungen des sozialen Sicherungssystems eingehender als derzeit zu behandeln. In diesem Zusammenhang sollte auch
die Kompetenz zur privaten Akten- und Buchführung gefördert werden.
Über diese
Handlungsansätze hinaus empfiehlt die Familienberichtskommission die Erarbeitung
eines "Handbuches der Sozialleistungsansprüche" , das aus der Perspektive des
Rat- und Hilfesuchenden leicht verständliche Antworten auf grundlegende Fragen
nach Anspruchsvoraussetzungen, Art und Höhe des möglichen Leistungsbezugs,
Leistungsgrenzen, vor allem aber nach den für eine eingehendere Beratung auf
örtlich-regionaler Ebene zuständigen Informations- und Beratungsstellen gibt.
Das Handbuch sollte außerdem Muster und Erläuterungen zu Antragsformularen und
benötigten Belegen enthalten.
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