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Abkürzungen
| BSG |
Bundessozialgericht |
| BVerfG |
Bundesverfassungsgericht |
| BVerfGE |
Bundesverfassungsgerichtsentscheidung |
| GKV |
Gesetzliche Krankenversicherung |
| GRV |
Gesetzliche Rentenversicherung |
| i.V.m. |
in Verbindung mit |
Begriffe
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Durchschnittseinkommen |
Das ist der Durchschnitt aus allen Einkommen, das
Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung in dem jeweiligen
Bezugsjahr verdienten. Für das Jahr 2008 liegt es bei 30.084 Euro pro
Jahr. |
| Existenzminimum |
siehe hier |
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Familienlastenausgleich, Familienleistungsausgleich |
Familienpolitische Leistungen, die aus dem Kriterium
der Bedarfsgerechtigkeit und der Lebensstandardsicherung abgeleitet
sind, zielen darauf ab, bestimmte Belastungen der Eltern zu
kompensieren, die durch die Geburt und Erziehung der Kinder entstehen.
Diese Instrumente lassen sich unter dem Oberbegriff des
Familienlastenausgleichs zusammenfassen. Daneben ist es eine weitere
Aufgabe der staatlichen Familienpolitik, jene Leistungen zu
kompensieren, die die Familien für die Gesellschaft erbringen, die aber
nicht über den Markt abgegolten werden. Diese Leistungen fasst man als
Familienleistungsausgleich zusammen. (Quelle:
7. Familienbericht, PDF-Seite
98, im Dokument Seite 56) |
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Familienrealsplitting |
Beim Familienrealsplitting stehen die gegenseitigen
Unterhaltsverpflichtungen innerhalb der Familie im Vordergrund. In Folge
der Unterhaltsverpflichtungen vermindert sich dieser Argumentation nach
das disponible Einkommen und damit die Leistungsfähigkeit; daher müsse
die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer zur Herstellung horizontaler
Steuergerechtigkeit entsprechend modifiziert werden. Die
steuersystematische Berücksichtigung der gegenseitigen Verpflichtungen
und die Familienförderung werden diesem Ansatz folgend getrennt. (Quelle
Otto-Wolff-Institut) |
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Familientarifsplitting |
Bei einem Familientarifsplitting werden alle
Familienmitglieder analog zum Ehegattensplitting gemeinsam veranlagt.
Ein Kinderfreibetrag wird dementsprechend nicht mehr gewährt. Das
Gesamteinkommen der Familie wird auf die einzelnen Familienmitglieder
aufgeteilt; der angewendete Splittingfaktor und damit die konkrete
Aufteilung des Einkommens auf die einzelnen Familienmitglieder ist eine
politische Entscheidung.
Nach dieser Aufteilung des Einkommens wird der progressive Steuertarif
angewendet, anschließend die Steuerschuld entsprechend des
Splittingfaktors multipliziert. Mit steigender Anzahl von
Familienmitgliedern wird die Progression zunehmend abgemildert, d. h.
die (absolute) Entlastungswirkung steigt mit der Kinderzahl. (Quelle
Otto-Wolff-Institut) |
| frei verfügbares Einkommen |
siehe
hier |
| Kohorte |
In der Bevölkerungswissenschaft werden Geburtsjahrgänge
als "Kohorten" bezeichnet, z. B. der Jahrgang 2003. |
| Opportunitätskosten |
Opportunitätskosten sind der Nutzenentgang, der bei
mehreren
Alternativen durch die Entscheidung für die eine und gegen die
andere Möglichkeit entsteht. Unter Opportunitätskosten von Kindern
versteht man somit die Menge Geld, die einem entgeht, wenn man sich für
Kinder und gegen Erwerbsarbeit / Karriere entscheidet. |
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