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Weitere Gedanken zum Thema Gerechtigkeit
"Im Kern besteht das Problem darin, dass das Steuer- und Sozialsystem,
insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung, mögliche Erträge des Aufziehens
der Kinder in großem Umfang sozialisiert und ohne die Berücksichtigung der
individuellen Übernahme von Kinderkosten an alle Angehörigen der jeweiligen
Elterngeneration weiterleitet. Die Sozialisierung des "Kindernutzens" erzeugt im
Ergebnis die Illusion, das eigene Alter sei dank der kollektiven
Sicherungssysteme auch ohne eigene Kinder gesichert. Diese Illusion ist
inzwischen zum allgemeinen politischen Besitzstand geworden. Dies erklärt nicht
nur den Widerstand, der gegen jede Veränderung des bestehenden Systems geleistet
wird. Es erklärt auch das wachsende Gefühl der Ausbeutung derjenigen, die einen
Teilabschnitt ihres Arbeitslebens der Erziehung ihrer Kinder widmen, zu diesem
Zweck auf eine Vollzeittätigkeit verzichten, statt dessen unbezahlte
Familienarbeit leisten und aus diesen Gründen vom geltenden Rentensystem auf
eine Altersrente verwiesen werden, die in mittlerer bis fernerer Zukunft
regelmäßig unter dem gegenwärtigen Niveau der Sozialhilfe liegen wird. Die
Aussicht, auf diese Weise für eine Arbeit "bestraft" zu werden, die zwar nicht
besonders angesehen, für die Zukunft des Landes und seine soziale Ordnung aber
unverzichtbar ist, wird die ohnehin vorhandene Neigung zusätzlich verstärken,
auf Kinder weitgehend zu verzichten." (Quelle: Bericht der Kommission "Familie
und demographischer Wandel" im Auftrag der Robert Bosch Stiftung
Weitere Aussagen:
- Die Tatsache, daß eine Regelung gerade noch verfassungsmäßig ist,
bedeutet noch lange nicht, daß sie deshalb auch ausreichend oder gar richtig
ist" (Roman Herzog
1991)
- 7. Familienbericht der Bundesregierung (2006):
- 5. Familienbericht der Bundesregierung (1995):
- Wiesbadener
Entwurf von Dr. Jürgen Borchert
- Nicht einmal ansatzweise eine Lösung beinhalten jedenfalls die
"Babyjahr"-Regelungen nach gegenwärtiger Rechtslage, weil sie zu einem
In-sich-Transfer zwischen den belasteten Kindern und begünstigten Müttern,
nicht jedoch zum intragenerationellen Ausgleich zwischen Kinderlosen und
Eltern auf derselben Jahrgangsstufe führen. Das intragenerationelle Unrecht
wird nur intergenerationell verschoben. Zwar hat das BVerfG im
"Trümmerfrauenurteil" vom 7. Juli 1992 den Weg der Anrechnung von
Kindererziehungszeiten für grundsätzlich gangbar gehalten, dies aber damals
bereits unter Vorbehalt gestellt ("erst in ferner Zukunft wirksam"). Die
Frage der "Beitragsäquivalenz der Kindererziehung", der das BVerfG
seinerzeit noch ausgewichen war ("Kindererziehung nicht gleichartig"), hat
es im Beschluss von 12. März 1996 sowie im Pflegeurteil vom 3. April 2001
immer deutlicher bejaht und dabei nicht zuletzt den Aspekt des
Konsumverzichts betont. In der Tat stellte sich ja die Frage, weshalb der
Konsumverzicht für die Kindererziehung, also die Investitionen in das
Humanvermögen, ausgerechnet für die Altersvorsorge (und damit in Richtung
Zukunft) geringer bewertet wird als der Konsumverzicht für die
Rentenleistungen der gegenwärtig Alten (und damit in Richtung
Vergangenheit). Weil die Kindererziehung somit per se Beitrag ist, erweist
sich auch die Zahlung von Bundesbeiträgen für Kindererziehung als
verfassungswidrig. Zudem beinhalten Zahlungen des Bundes zur Abdeckung der
Erziehungszeitenanrechnungen einen Verstoß gegen die Notwendigkeit eines
Freiheits- /Verantwortungsbezuges und damit gegen Freiheitsrechte, weil
damit die Allgemeinheit anstelle der materiell verantwortlichen Kinderlosen
belastet wird. 171 Hinsichtlich weiterer verteilungspolitisch verfehlter wie
verfassungsrechtlich bedenklicher Regelungen der GRV wird im übrigen auf die
Ausführungen zu Teil 2 II. Ziff. 7 und 8 verwiesen. (Seite 84)
- Bitte lesen Sie unbedingt diesen Wiesbadener
Entwurf. Dies ist eine hervorragende, tiefgehende Analyse der
verteilungspolitischen Ungerechtigkeiten mit einer unglaublichen Vielzahl
von Aspekten.
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