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Von den finanziellen Aufwendungen einer Familie für ihre Kinder profitiert
die Gesellschaft! Man kann diese Investitionen als Teil der allgemeinen
Rentenvorsorge begreifen, denn ohne diese Aufwendungen bricht jede (nicht
nur die gesetzliche) Rentenversicherung zusammen. Wenn nun ein kinderloses Doppelverdiener-Ehepaar
mit je einem durchschnittlichen Einkommen die
finanziellen Mittel, die eine Familie für ihre zwei Kinder aufwendet, für seine
private Rentenvorsorge anspart, erhält es im Alter von 68 Jahren
ein
Vermögen von 1,3 Million Euro. Wenn es sie in Form einer Rürup-Rente
anlegt, bekommt es später eine Rente aus dem Vermögen von 1,75
Millionen Euro.
Die grafische Darstellung des
Ergebnisses können Sie hier ansehen.
Die Berechnung können
Sie hier mit Excel nachvollziehen.
Für den Fall, dass Sie keinen Zugriff auf Excel haben, ist die Tabelle
hier abgebildet.
Bewertung:
- Ein Ehepaar, das sich gegen Kinder entscheidet, erhält zum
Renteneintritt gegenüber der kindorientierten Familie eine "Belohnung" von
1,3 Millionen Euro.
- Von staatlicher "Belohnung" zu sprechen ergibt sich
aus der Tatsache, dass es das staatliche Steuer- und
Sozialabgabensystem ist, das Kinderlosen dieselben Leistungen
zuspricht wie Eltern, obwohl sie weitaus weniger dafür
aufgewandt haben.
- Selbst beim Modell der Bundesregierung (beide Eltern sind
bis auf das Jahr, in dem Elterngeld bezogen wird, maximal
berufstätig) beträgt die "Belohnung" noch 1 Million Euro.
Dass es den Familien besser ginge, wenn beide Eltern arbeiten
würden, ist also ein Märchen.
- D.h. bei einem durchschnittlichen Einkommen machen die
Opportunitätskosten
nur 23% der Gesamtkinderkosten aus.
- Will man also die extreme Ungerechtigkeit gegenüber Familien beseitigen, müssen die Existenzminima der Kinder von allen
Gesellschaftsmitgliedern getragen werden.
Anmerkungen:
- Der reale Unterschied zwischen Kinderlosen und Familien wird in der
Realität eher noch höher ausfallen als hier berechnet:
- In der Berechnung wurde nur das Kinderexistenzminimum angesetzt, also
die Mindestvoraussetzungen zur Schaffung eines menschenwürdigen Daseins.
Jede Familie weiß, dass die wirklichen Kosten für Kinder höher sind. Nur
ein Beispiel von vielen: Die Kinderlosen fahren mit Nebensaisontarifen
in den Urlaub, die Familien können die meiste Zeit nur zu
Hochsaisontarifen Urlaub machen, wenn das Geld dafür überhaupt reicht.
- Die angesetzten Sozialhilfesätze (= Existenzminimum) sind keinesfalls zu
hoch. Zitat aus dem
7. Familienbericht der Bundesregierung: "Allerdings
gibt zu denken, dass auch ausgebildete Oekotrophologinnen und
Oekotrophologen nicht im Stande waren, die Familienhaushalte mit dem
verfügbaren Sozialhilfebudget länger als bis zum 24. Tag eines laufenden
Monats nach den Grundsätzen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu
beköstigen." (PDF-Seite 211, im Dokument Seite 169).
- In der Berechnung des Sozialhilfesatzes für Kinder wird als
durchschnittlicher Regelsatz für ein Kind = 64,44 % des Regelsatzes
eines Haushaltsvorstands angesetzt. Daher ist die der Berechnung
zugrunde liegende Annahme, der finanzielle Anteil eines Kindes am frei
verfügbaren Einkommen betrage die Hälfte eines Erwachsenenanteils eine
wiederholte Reduzierung des Kindbedarfes. Es ist somit wiederum eine
Annahme zugunsten der Kinderlosen.
- Wenn im Kindorientierten Modell der Elternteil 2 nach der Familienzeit wieder ins Erwerbsleben einsteigt, dann
wahrscheinlich nicht auf demselben Niveau wie der konstant durcharbeitende
bzw. auf dem Niveau der Kinderlosen.
Also ist das reale Einkommen eher niedriger und der reale Unterschied noch
höher als hier berechnet.
- Es werden immer wieder die zu langen Ausbildungszeiten beklagt. In der
Realität wird also häufig für Kinder länger als bis zum 19. bzw. 21. Lebensjahr
Unterhalt gezahlt.
- Sonstige familienbezogene Leistungen des Staates (Baukindergeld,
Kinderzuschlag zum Arbeitslosengeld etc.), die in die Berechnung nicht
einbezogen wurden, sind an besondere Lebensumstände gebunden und somit
für eine Betrachtung durchschnittlicher Verhältnisse nicht anwendbar.
Sie sind im übrigen vom Umfang her verschwindend gegenüber der hier
aufgezeigten Benachteiligung von Familien und damit vernachlässigbar.
- Es ist immer die Rede von durchschnittlich 1,3 Kindern pro Frau. Da es
viele kinderlose Familien gibt, muss es folglich auch viele Familien mit mehr
als zwei Kindern geben. Dann wird die Schieflage noch bedenklicher.
- In der heutigen, grenzenlos dynamischen Wirtschaft ist ebenso
grenzenlose Flexibilität und Mobilität gefragt. Das sind Eigenschaften, die
sich mit Familienleben nur schlecht vertragen. Also wird die
Wirtschaftsleistung der Kinderlosen allein wegen der fehlenden Kinder
im Schnitt höher sein als die von Eltern. Dadurch dürfte der Unterschied in
der Realität noch höher ausfallen als hier berechnet.
Voraussetzungen:
- Alle beteiligten Erwachsenen sind zu Beginn der Betrachtung in
Vollzeitstellen erwerbstätig und erhalten jeweils ein
Durchschnittseinkommen. Hier werden 30.000
Euro pro Jahr angenommen.
- Für jedes Jahr wird eine Einkommenssteigerung von 1 Prozent angenommen
(in den letzten Jahren lag die Steigerung in der Gegend von 2%).
- Die Paare sollen jeweils verheiratet sein.
- Laut
http://www.statistisches-bundesamt.de lag 2005 das durchschnittliche Alter
der Mütter bei der Geburt ihrer lebendgeborenen Kinder bei 30,1 Jahren. Für
zwei Kinder im Abstand von zwei Jahren wird daher die Rechnung mit dem Alter von
29 Jahren begonnen.
- Jedes Jahr wird für alle zu vergleichenden Lebensmodelle das frei verfügbare Einkommen berechnet.
- Um die Lebensmodelle vergleichen zu können wird das frei verfügbare
Einkommen der Familie auf zwei bzw. einen Erwachsenen umgerechnet. Dabei
soll auf Kinder die Hälfte eines Erwachsenenanteils entfallen.
- Die Kinderlosen legen nun jeweils so viel Geld ihres frei verfügbaren
Einkommens auf ein Sparbuch, bis sie pro Jahr genauso viel übrig haben wie
die Familien, mit denen sie verglichen werden.
- Für jedes Jahr wird ein gleichbleibender Zinssatz von 4 Prozent
angenommen. Das ist angesichts der Summen und der Laufzeiten, um die es geht,
bestimmt nicht zu hoch angesetzt.
- Da der finanzielle Aspekt des Kinderunterhalts einen konstitutiven
Beitrag zum umlagefinanzierten Sozialversicherungssystem der gesetzlichen
Rentenversicherung darstellt (siehe
Bundesverfassungsgericht, Pflegeurteil), wird auch die von Kinderlosen
angesparte Summe als Rentenbeitrag aufgefasst, allerdings als einen Beitrag
zu einer privaten Rentenversicherung.
- Somit erfolgt die "Abrechnung" im Alter von 68 Jahren, dem angenommenen
Renteneintrittsalter.
- Bei der Berechnung des
Elterngeldes haben wir uns viel Mühe gegeben. Allerdings ist sie durch
den Progressionsvorbehalt ziemlich kompliziert, so dass wir nicht ganz
sicher sind, ob die berechneten Beträge wirklich stimmen. Wenn jemand der
Leser das sicher beherrscht, wären wir für eine Berechnung incl.
Rechenweg sehr dankbar.
Kindorientiertes Modell:
- Ab der Geburt bleibt ein Elternteil mit Elterngeld ein Jahr zuhause.
- Im nächsten Jahr nimmt der Partner die zwei "Partnermonate".
- Da die Familie nicht vor hat, das Kind im Alter von 14 Monaten in die
Kinderbetreuung zu geben, und die Mutter erneut schwanger wird, als das
erste Kind 15 Monate alt ist, wird sie bis zur Geburt des zweiten Kindes
nicht wieder anfangen zu arbeiten.
- Im dritten Jahr wird das zweite Kind geboren. Da von der Mutter im Vorjahr kein Erwerbseinkommen erzielt wurde, gibt es nur 300 Euro
mtl. Elterngeld, also 3.600 Euro pro Jahr.
- Ab dem vierten Jahr teilen sich beide Eltern die Kinderbetreuung. D.h.
beide reduzieren ihre Arbeitszeit auf eine Halbtagsstelle.
- Wenn das jüngste Kind in die Grundschule eintritt geht der ein Partner
zurück zur Vollzeitstelle. Der andere Partner bleibt auf der
Halbtagesstelle.
- Da das erste Jahr auf der weiterführenden Schule erfahrungsgemäß einen
hohen Elterneinsatz fordert, erweitert der zweite Elternteil seine Stelle
erst wieder auf eine 3/4-Stelle, wenn das jüngste Kind die zweite Klasse der
weiterführenden Schule besucht.
- Als das jüngste Kind 14 wird, arbeiten wieder beide Eltern Vollzeit.
- Wenn das jüngste Kind 19 ist wird ein Ende der Unterhaltspflicht für die Kinder
angenommen.
Modell Bundesregierung:
- Hier sind beide Eltern mit Ausnahme der Zeiten, in denen Elterngeld
bezogen wird, maximal erwerbstätig.
- Für die Kosten für Kinderbetreuung bei voll berufstätigen Eltern wurde Hamburg
als Vorbild genommen:
- Für die nicht schulpflichtigen Kinder sind 9 Stunden Betreuung
erforderlich. Bei den hier vorliegenden Einkommensverhältnissen ist 396 + 13 Essensgeld zu zahlen.
- Für die schulpflichtigen Kinder bis 14 Jahre werden 5 Stunden Betreuung
angesetzt. Das kostet 207 + 13 Euro Essensgeld.
- Für das zweite, ältere Geschwisterkind ist ein Drittel zu zahlen.
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