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Perspektiven der Bevölkerungsentwicklung in
Deutschland und Europa - Konsequenzen für
die sozialen Sicherungssysteme
Herwig Birg
Unterlagen für den Vortrag bei der Sachverständigenanhörung
des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe,
4. Juli 2000
Prof. Dr. Herwig Birg
Demograph, Volkswirt und Publizist,
Professor emeritus für Bevölkerungswissenschaft der Universität Bielefeld und
Leiter der Interdisziplinären Forschungsgruppe für
Demographie/Bevölkerungswissenschaft
www.herwig-birg.de
Originalunterlage als PDF-Datei
Die Hervorhebungen stammen NICHT
vom Autor sondern wurden von der web-Redaktion eingefügt.
1. Einführung
Die aus den Idealen des politischen Liberalismus und den
Traditionen des deutschen Korporatismus entstandene Gesellschaftsform der
sozialen Marktwirtschaft versucht, die beiden Verhaltensorientierungen der
ökonomischen Konkurrenz und der mitmenschlichen Solidarität miteinander zu
verbinden. Das erste Verhaltensprinzip zielt auf die Exklusion des ökonomischen
Mitkonkurrenten, das zweite auf die Inklusion des Mitmenschen im Anderen. Die
beiden Verhaltensprinzipien sind nicht nur wesensverschieden, sondern
wesensfremd. Der Versuch ihrer Verschmelzung in einer gemischten Wirtschafts-
und Gesellschaftsform erzwingt Abstriche an beiden Prinzipien, deshalb ist die
soziale Marktwirtschaft aus prinzipieller Sicht niemals vollkommen zu
verwirklichen, sie ist also streng genommen eine Utopie. Diese Utopie brachte
zwar in der bisherigen Geschichte wesentlich weniger Nachteile mit sich als die
kommunistische Zentralverwaltungswirtschaft, dieser Unterschied sollte aber
nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich ihre relative Stärke nicht aus der
inneren Harmonie ihrer Verhaltensprinzipien ergibt, sondern aus der Schwäche
der kommunistischen Gegenutopie mit ihrer menschenverachtenden Grundphilosophie.
Mitmenschliche Solidarität ist als Prinzip der
Sozialpolitik ein Wert an sich. Aber in der sozialen Marktwirtschaft hat
Sozialpolitik über diesen Wert hinaus auch die pragmatische Aufgabe, die
negativen Nebenwirkungen des ökonomischen Konkurrenzprinzips so weit wie
möglich auszugleichen bzw. für die schwächeren Marktteilnehmer bessere Startbedingungen zu schaffen, damit sie am ökonomischen Wettbewerb überhaupt
teilnehmen können.
Wie die Lebenswirklichkeit der sozialen Marktwirtschaft
zeigt, stehen die für eine gedeihliche Entwicklung der Familien erforderlichen
Voraussetzungen - das sind die Stabilität der Partnerbeziehungen und die
biographische Planungssicherheit der Individuen bei langfristigen Festlegungen
im Lebenslauf durch die Geburt von Kindern - in diametralem Gegensatz zu den
marktwirtschaftlichen Forderungen nach größtmöglicher Flexibilität und
Mobilität der Individuen. Deren Rolle ist aus wirtschaftlicher Sicht darauf
reduziert, als „Produktionsfaktor Arbeit“ das Angebot an Arbeitsleistung auf
dem Arbeitsmarkt zu garantieren, und zwar ohne Rücksicht auf die
Entwicklungsmöglichkeiten der Familien und die Folgen für die Stabilität der
Gesellschaft.
Um den Konkurrenzbedingungen der Arbeitswelt gewachsen zu
sein, wird die Verwirklichung der familialen Ziele von den Individuen in aller
Regel aufgeschoben, was sich am Beginn des Lebenslaufs darin äußert, dass die
Ziele der Familiengründung hinter die Ausbildungsziele zurücktreten. In den
späteren Phasen der Biographie steigt der Anpassungsdruck der Arbeitsmärkte im
gleichen Maße an, in dem die Individuen in ihrer Erwerbskarriere vorankommen.
Die Folge ist, dass langfristige Bindungen an Partner vermieden und
Kinderwünsche nicht verwirklicht werden. Bei Ehen und nichtehelichen
Lebensgemeinschaften führt der Anpassungsdruck an die Zwänge des Arbeitsmarktes nicht nur zum Aufschieben von Kinderwünschen, sondern auch zur bewußten
Entscheidung für eine lebenslange Kinderlosigkeit.
Wenn sich die millionenfachen individuellen Entscheidungen
zu einer niedrigen Geburtenrate kumulieren und die Geburtenzahl jahrzehntelang
permanent abnimmt, so dass sich schließlich die Altersstruktur durch die
abnehmende Größe der nachwachsenden jüngeren Jahrgänge stark verändert, dann
ist der Punkt erreicht, bei dem die gesellschaftliche Reparaturfunktion der
Sozialpolitik so über die eigentlich übergeordneten Solidaritätsziele
dominiert, dass der fundamentale Zusammenhang zwischen der demographischen Entwicklung und dem System der sozialen Sicherung nur noch als ein reines Funktionsproblem der Gesellschaft erscheint. In Wahrheit ist aber die Idee der
Sozialpolitik selbst durch die demographische Entwicklung in Frage gestellt und
mit ihr die ethischen Werte, auf der alles menschliche Handeln einschließlich
des politischen beruht.
2. Prinzipielle Zusammenhänge zwischen
der demographischen Entwicklung und der Funktionsweise des sozialen
Sicherungssystems
Die Unvereinbarkeit der Verhaltensprinzipien der Exklusion
des Anderen durch Konkurrenz auf der einen Seite und der Inklusion des
Mitmenschen durch Solidarität auf der anderen hat konkrete Auswirkungen in
jedem Lebenslauf:
Die miteinander unvereinbaren Ziele der
Ausbildungsbiographie, der Erwerbsbiographie und der Familienbiographie müssen
aufeinander abgestimmt werden. Das Ergebnis ist in den meisten Fällen, dass die
Entscheidungen in der Ausbildungs- und Erwerbsbiographie über die Ziele der familialen Biographie dominieren. Der Gegensatz tritt auch auf
gesellschaftlicher Ebene in Erscheinung. Er äußert sich in dem gegenläufigen
Zusammenhang zwischen dem Entwicklungsstand eines Landes (gemessen z.B. durch
die Lebenserwartung) und der Stabilität der Familien, die sich z.B. mit der
Geburtenrate messen läßt. Bereinigt man die von den Zufälligkeiten der
momentanen Altersstruktur eines Landes abhängige absolute Geburtenzahl, indem
man beim Vergleich verschiedener Länder oder verschiedener Zeitpunkte künstlich
die gleiche Altersstruktur unterstellt, so erhält man die Zahl der Lebendgeborenen pro Frau (Total Fertility Rate) - ein aussagekräftiges Maß, mit
dem sich sowohl das Fortpflanzungsverhalten der Individuen als auch die
Stabilität der Familien in einer Gesellschaft quantitativ beschreiben läßt.
Der gegenläufige Zusammenhang zwischen der Kinderzahl pro
Frau und dem Entwicklungsstand eines Landes, gemessen durch die
Lebenserwartung, zeigt sich sowohl bei einem Vergleich eines bestimmten Landes
zu verschiedenen Zeitpunkten als auch bei einem Vergleich verschiedener Länder
zu einem gegebenen Zeitpunkt. Für die 30 größten Länder, die zusammen 80% der
Weltbevölkerung umfassen, ist dieser Vergleich in Schaubild 1 veranschaulicht.

Schaubild 1
Wiederholt
man das Schaubild für verschiedene Zeitpunkte, erhält man stets die gleiche,
fallende Anordnung der Länder. Der dort dargestellte Zusammenhang hat
offensichtlich eine internationale bzw. globale Gültigkeit, er ist in allen
Ländern der Welt wirksam, und zwar unabhängig von ihrem Wirtschafts- und
Gesellschaftssystem und unabhängig von ihrer geschichtlichen Entwicklung,
Religion und Kultur. Es muß sich also um einen fundamentalen
Wirkungsmechanismus handeln, dessen Stringenz und Kraft sich aus dem
unüberbrückbaren Gegensatz zwischen den grundlegenden menschlichen
Handlungsprinzipien der Konkurrenz bzw. der Exklusion auf der einen Seite und
der Solidarität bzw. Inklusion auf der anderen ergibt.
Durch die ökonomische Globalisierung werden die Grenzen der
nationalen Arbeits- und Gütermärkte ausgeweitet, die Individuen konkurrieren
als Arbeitskräfte direkt zwar immer noch vorwiegend auf den nationalen
Arbeitsmärkten miteinander, aber zusätzlich zur direkten Konkurrenzbeziehung
gibt es eine weniger deutliche, indirekte, die sich aus dem globalen Wettbewerb
auf den internationalen Gütermärkten ergibt: Die von den nationalen Unternehmen
produzierten Güter eines Landes konkurrieren mit den entsprechenden Gütern
anderer Länder auf dem Weltmarkt, wobei die Güterpreise im Wettbewerb umso
günstigere Positionen bieten, je niedriger die in ihnen enthaltenen
Kostenbestandteile sind, die die Unternehmen und die Arbeitskräfte für die
Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung (= sogenannte “Lohnnebenkosten”)
aufwenden, wobei in Deutschland die Pflegeversicherung als ein weiterer
Bestandteil der Lohnnebenkosten hinzukommt. Dabei spielt es für die reale,
demographisch bedingte Belastung keine Rolle, ob diese Kosten als prozentuale
Anteile von den Löhnen und Gehältern berechnet werden, wie dies in Deutschland
der Fall ist, oder als Anteile von den Gewinnen (“Maschinensteuer”), denn ihre kostenerhöhende Wirkung und die Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit ist
in beiden Fällen gleich, lediglich die Art ihrer betriebswirtschaftlichen Kalkulation und Verbuchung differiert.
Je älter eine Gesellschaft ist, desto höher sind die
Pro-Kopf-Aufwendungen für die sozialen Sicherungssysteme bzw. die Anteile der
für die Preiskalkulation wichtigen Lohnnebenkosten an den Lohnstückkosten
insgesamt, und desto ungünstiger ist die demographisch bedingte Position einer
Volkswirtschaft im internationalen Wettbewerb. Die hochentwickelten Länder mit
ihren hohen Pro-Kopf-Einkommen und hohen, demographisch bedingten
Lohnnebenkosten können jedoch im Wettbewerb nicht einfach von den Ländern mit
niedrigen Einkommen und Lohnebenkosten verdrängt werden, weil hohe Einkommen
ihre Ursache in einer höheren Produktivität haben, durch die sich Lohnkostennachteile kompensieren und überkompensieren lassen. Auf diese Weise
führen hohe bzw. steigende Realeinkommen nicht nur nicht zu einer Verdrängung
der Hochlohnländer durch weniger entwickelte Länder im internationalen
Wettbewerb, sondern es bietet sich sogar für jedes Land ein ziemlich großer
Spielraum, um seine Position in der Rangskala der Produktivität und des
Pro-Kopf-Einkommens zu verbessern. Bisher hat sich der Abstand zwischen den
entwickelten Volkswirtschaften mit demographisch ungünstigen Bedingungen zu den
weniger entwickelten mit günstiger, jüngerer Altersstruktur in der Mehrzahl der
Länder sogar vergrößert.
Auf den nationalen Arbeitsmärkten wirkt sich der Wettbewerb
zwischen den Volkswirtschaften um einen günstigen Rangplatz in hohen
Investitionen der Arbeitskräfte in die berufliche Qualifikation aus, so dass
das durchschnittliche Niveau der Reallöhne permanent steigt.
Die Kehrseite
dieser Entwicklung ist, dass die Einkommen, die einer Frau entgehen, wenn sie
zugunsten der Erziehung von Kindern auf Erwerbsarbeit verzichtet, im gleichen
Maße steigen wie die Realeinkommen. Deshalb ist im weltweiten Vergleich die
Geburtenzahl pro Frau in jenen Ländern am niedrigsten, in denen die Pro-
Kopf-Einkommen am höchsten sind. Ich habe diesen Sachverhalt als
“demo-ökonomisches Paradoxon” bezeichnet. Die demographische Konsequenz dieses
Paradoxons ist, dass die niedrige Geburtenrate in den hochentwickelten Ländern
zu einer inversen Altersstruktur geführt hat, bei der nicht mehr wie bei einer
klassischen Alterspyramide die jungen Altersgruppen am stärksten besetzt sind,
sondern die mittleren Altersgruppen bzw. in Zukunft die der über 70jährigen.
Die in Deutschland im Zuge der Bismarck’schen
Sozialreformen schon am Ende des 19. Jahrhunderts eingeführte moderne
Sozialversicherung galt einmal international als vorbildlich, aber sie war auf
eine Altersstruktur zugeschnitten, die einer klassischen Bevölkerungspyramide mit breiter Basis entspricht.
Das soziale Sicherungssystem hat fast ein Jahrhundert lang so gut funktioniert, dass in Deutschland schließlich niemand
mehr eigene Kinder haben mußte, um im Alter und bei Krankheit abgesichert zu
sein. Weil die Innovation auf dem Gebiet der Sozialpolitik ihre Dienste für
viele Jahrzehnte so gut verrichtete, trug sie eben dadurch dazu bei, dass das
System seine Funktionsfähigkeit schließlich verlor, indem sich die
Altersstruktur durch die niedrige Geburtenrate entscheidend veränderte. Die
moderne Sozialversicherung ist zwar nicht der einzige Grund für die Abnahme der
Geburtenrate, aber sie ist einer der entscheidenden Faktoren, die die
ungestörte Funktionsweise des demo-ökonomischen Paradoxons mit seinen Folgen
für die Abnahme der Geburtenrate garantierte.
3. Perspektiven der
Bevölkerungsentwicklung in Deutschland und Europa im 21. Jahrhundert
Um die allgemeine Unsicherheit von Voraussagen über die
Zukunft zu illustrieren, wird oft auf die schlechte Trefferquote von
Wetterprognosen hingewiesen, aber gerade am Beispiel der Wetterprognosen läßt
sich eine Besonderheit der demographischen Projektionsrechnungen demonstrieren,
die sie von Wirtschaftsprognosen und anderen Voraussagen über die Zukunft
vorteilhaft unterscheidet: Über den Wechsel der Jahreszeit, der z.B. eine
Änderung der Temperatur nach sich zieht, kann viele Monate im voraus eine Aussage getroffen werden, deren Wahrscheinlichkeit größer ist als die einer
Aussage über die Temperatur in der nächsten Woche. Die Regel, dass eine Aussage
umso unsicherer ist, je weiter sie in die Zukunft reicht, stimmt zwar im
Allgemeinen, aber in der Klimatologie und der Demographie hat diese Regel
wichtige Ausnahmen. Eine der wichtigsten Ausnahmen ist das Phänomen der
demographischen Trägheit bzw. der Eigendynamik des Bevölkerungswachstums und
der Bevölkerungsschrumpfung: Eine Abnahme der absoluten Geburtenzahl, die auf
einer Änderung des Fortpflanzungsverhaltens beruht und nicht auf einer Änderung
der Zahl der Frauen in der für die Geburtenzahl wichtigen Altersgruppe von 15
bis 45, hat eine weitere Abnahme der Geburtenzahl zur Folge, auch wenn das
Fortpflanzungsverhalten nach der eingetretenen Änderung wieder konstant bleibt.
Die auslösende Ursache am Anfang ist die Änderung des Fortpflanzungsverhaltens,
die sich anschließenden Abwärtsbewegungen der absoluten Geburtenzahl in Form
von Wellentälern, die im Abstand von einer Generation aufeinander folgen,
beruhen nicht mehr auf einer abermaligen Änderung des Fortpflanzungsverhaltens, sondern darauf, dass die Nichtgeborenen keine Nachkommen haben. Diese Wirkung
der abnehmenden Zahl potentieller Eltern auf die Geburtenzahl in der Zukunft tritt mit ähnlicher Sicherheit ein wie eine Aussage über den Wechsel der
Jahreszeiten in der Zukunft, also praktisch mit 100%. So verwundert es nicht,
dass demographische Prognosen wesentlich zuverlässiger sind als z.B.
wirtschaftliche. Die Prognose der Bevölkerungsentwicklung für die alten
Bundesländer auf der Basis der Volkszählung von 1970 bis zur Wiedervereinigung
hatte z.B. einen Fehler von 1%.
In Westeuropa ist die Zahl der Lebendgeborenen pro Frau
nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst leicht gestiegen, danach aber stark
gesunken. Sie nahm vom Zeitraum 1950-55 bis 1960-65 von 2,39 auf 2,66 zu,
danach sank sie bis 1995-00 auf 1,48. In Deutschland (alte und neue
Bundesländer zusammen) stieg die Zahl der Lebendgeborenen pro Frau von 1950-55
bis 1960-65 von 2,16 auf 2,49, danach ging sie bis 1995-00 auf 1,30 zurück. Für
Europa insgesamt mit seinen 729 Mio. Einwohnern im Jahr 2000 lauten die Zahlen:
2,57 (1950-55), 2,56 (1960-65) und 1,42 (1995-00). [Fußnote: UN (Ed.), World
Population Prospects -The 1998 Revision, Vol. 1, New York 1999.]
Der generelle Abnahmetrend der Geburtenzahl pro Frau in
Europa nach 1960-65 beruhte auf einer Änderung des Fortpflanzungsverhaltens,
wobei ein breites Spektrum von Ursachen zu nennen ist, darunter der sogenannte
Wertewandel, die sexuelle Befreiung, die Emanzipation und der Anstieg der
Erwerbsbeteiligung der Frau sowie die damit einhergehende Zunahme der
entgangenen Einkommen bei einem Verzicht der Frau auf Erwerbstätigkeit
zugunsten der Erziehung von Kindern (sogenannte “Opportunitätskosten von
Kindern”), die immer perfektere Absicherung gegen die elementaren Lebensrisiken durch die moderne Sozialversicherung, die eigene Kinder als eine Art
familienbasierte Sozialversicherung entbehrlich macht, bis hin zu Faktoren wie
die Einführung moderner empfängnisverhütender Mittel. Diese Faktoren bieten
zwar streng genommen noch keine Erklärung der Änderung des
Fortpflanzungsverhaltens, weil sie voneinander abhängen und ihrerseits
erklärungsbedürftig sind. Aber unabhängig davon, wie man diese Faktoren zu
einer schlüssigen Theorie des Fortpflanzungsverhaltens zusammenfügt, lassen
sich die Auswirkungen der eingetretenen Verhaltensänderungen auf die Zahl der
nachwachsenden potentiellen Eltern und auf die absolute Geburtenzahl in den nächsten Jahrzehnten ziemlich genau berechnen.
[Fußnote: Einen Überblick über
moderne Fortpflanzungstheorien aus unterschiedlichen wissenschaftlichen
Disziplinen bietet E. Voland (Hrsg.), Fortpflanzung: Natur und Kultur im
Wechselspiel - Versuch eines Dialogs zwischen Biologen und
Sozialwissenschaftlern, Frankfurt a.M. 1992. Vgl. darin die biographische
Theorie des generativen Verhaltens, die eine Synthese zwischen den
disziplinären Ansätzen versucht: H. Birg, Differentielle Reproduktion aus der
Sicht der biographischen Theorie der Fertilität, S. 189-215.]
Selbst wenn man bei diesen Berechnungen annimmt, dass die
Zahl der Lebendgeborenen pro Frau in den nächsten Jahrzehnten - aus welchen
Gründen auch immer - wieder zunimmt, so wie dies in den Berechnungen der UN
vorausgesetzt wird, ist eine Abnahme der absoluten Geburtenzahl in der Zukunft
wegen des im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts bereits eingetretenen
Rückgangs der Geburtenzahl unvermeidlich - es sei denn, dass man millionenfache
Einwanderungen aus außereuropäischen Ländern unterstellt, mit denen sich - rein
rechnerisch - jedes Geburtendefizit der Industrieländer ausgleichen läßt.
Allein in Indien beträgt der jährliche Geburtenüberschuß z.B. rd. 16 Mio., das
entspricht der Summe aller Geburtendefizite in Deutschland in sämtlichen Jahren bis 2035.
Ohne Ein- und Auswanderungen würde sich die Einwohnerzahl
Europas bis 2050 stark verringern, und zwar selbst dann, wenn man wie die UN
einen Anstieg der Zahl der Lebendgeborenen pro Frau zwischen 1995-00 und
2040-50 von 1,42 auf 1,77 unterstellt: Die Bevölkerungszahl würde trotzdem von
729 Mio. (2000) auf 628 Mio. (2050) abnehmen. Für Deutschland wird in diesen
Berechnungen der UN ohne Angabe von Gründen ein Wiederanstieg der Kinderzahl
pro Frau zwischen 1995-00 und 2040-50 von 1,30 auf 1,64 unterstellt. Aber trotz
der angenommenen Zunahme der Geburtenrate würde die Bevölkerungszahl ohne Ein-
und Auswanderungen von 81,7 Mio. (1995) auf 58,8 Mio. (2050) schrumpfen. Die
entsprechenden Zahlen für weitere europäische und außereuropäische Länder sind
in Tabelle 1 zusammengestellt. Bezüglich der Annahmen über die dabei
unterstellte gemäßigte Zunahme der Lebenserwartung sei auf die entsprechenden Berechnungen der UN verwiesen.
[Fußnote: UN (Ed.), Replacement Migration, New
York, March 2000.]
Tabelle 1
Bevölkerungsentwicklung ohne
Wanderungen bei einem hypothetischen Wiederanstieg der Kinderzahl pro Frau (in
Mio.)
(Der angenommene Anstieg der Kinderzahl pro Frau von
1995-00 bis 2040-50 ist in Klammen angegeben) |
| |
1995 |
2050 |
| Frankreich (1,71 → 1,96) |
58,0 |
59,4 |
| Deutschland (1,25 → 1,64) |
81,7 |
58,8 |
| Italien (1,20 → 1,66) |
57,3 |
40,7 |
| Japan (1,43 → 1,75) |
125,5 |
104,9 |
| Südkorea (1,65 → 1,90) |
44,9 |
51,8 |
| Russische Förderation (1,35 →
1,70) |
148,1 |
114,2 |
| England (1,72 → 1,90) |
58,3 |
55,6 |
| U S A (1,99 → 1,90) |
267,0 |
290,6 |
| Europa (1,42 → 1,77) |
727,9 |
600,5 |
| E U (1,44 → 1,80) |
371,9 |
310,8 |
Die oben aufgeführten Faktoren, die bisher die Veränderung
des Fortpflanzungsverhaltens bewirkten, werden sich in der Zukunft nicht außer
Kraft setzen lassen, deshalb spricht nichts dafür, dass ihre Wirkung erlischt
und die Kinderzahl pro Frau wieder zunimmt, wie es die UN in ihren Berechnungen
unterstellen. Läßt man die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wegen ihres
Ausnahmecharakters außer Betracht, so kann für die zweite Hälfte des 20.
Jahrhunderts folgende Regel festgestellt werden: Die Kinderzahl pro Frau nahm
mit steigendem Lebensstandard und Pro- Kopf-Einkommen ab, nicht zu. Dieser als
“demographisch-ökonomisches Paradoxon” bezeichnete, gegenläufige Zusammenhang zwischen dem Entwicklungsstand und der Geburtenrate eines Landes stimmt mit der
modernen Theorie des generativen Verhaltens überein, er wird auch in Zukunft
wirksam sein. [Fußnote: H. Birg, E.-J. Flöthmann, I. Reiter, Biographische
Theorie der demographischen Reproduktion, Fankfurt a.M. u. New York 1995.]
Die Annahme eines Wiederanstiegs der Kinderzahl pro Frau
wird von den UN nicht näher begründet. Welche Bevölkerungsentwicklung ergibt
sich, wenn man von anderen Annahmen als die UN ausgeht? Die entsprechenden
Berechnungen des Verfassers werden im folgenden in ihren wesentlichen
Ergebnissen dargestellt. Dabei werden zwei Varianten mit und ohne Wanderungen
durchgerechnet (Varianten A und B). Jede Variante besteht aus 6 Untervarianten.
Die Untervarianten sollen zeigen, wie sich die Bevölkerung entwickeln würde,
wenn man - ähnlich wie die UN - von einem rein hypothetischen Wiederanstieg der
Kinderzahl pro Frau ausgeht. Aber anders als in den Berechnungen der UN ist der
Zeitpunkt des Beginns des Anstiegs in den 6 Varianten gestaffelt, beginnend
entweder mit dem Jahr 2000 oder alternativ mit 2010, 2020, usf. bis 2050. Dabei
soll die Kinderzahl pro Frau jeweils innerhalb von 15 Jahren von 1,25 (1995)
auf 1,50 zunehmen. Mit den Ergebnissen jener Untervariante, bei der die
Geburtenrate bis 2050 konstant bleibt, weil der Anstieg erst im Jahr 2050
beginnt, läßt sich die Frage beantworten, wie sich die Bevölkerung bis 2050
ohne den von den UN unterstellten Anstieg der Geburtenrate entwickeln würde:
Ohne Wanderungen würde die Bevölkerungszahl bis 2050 auf 50,7 Mio. und bis 2100
auf 24,3 Mio. schrumpfen. Selbst bei einem unterstellten jährlichen
Wanderungssaldo (= Überschuß der Zuwanderungen über die Abwanderungen) von 250
Tsd. ergäbe sich eine Abnahme bis 2050 auf 66,1 Mio. und bis 2100 auf 50,0 Mio.
Der dabei angenommene Wanderungssaldo von 250 Tsd. ist im Vergleich zum
Durchschnitt des Wanderungssaldos in den letzten Jahrzehnten (= 170 Tsd.)
relativ hoch. Wäre der Wanderungssaldo niedriger, dann wäre die
Bevölkerungsschrumpfung entsprechend intensiver (Schaubilder 2 u. 3)

Schaubild 2 |

Schaubild 3 |

Schaubild4 |
Die starke Bevölkerungsabnahme trotz eines unterstellten
Wanderungssaldos von 250 Tsd. pro Jahr zeigt die hohe Eigendynamik der
Bevölkerungsschrumpfung, die darauf beruht, dass die Nichtgeborenen als
potentielle Eltern in der nächsten Generation entfallen usf. Durch die
Eigendynamik der Schrumpfung vervielfacht sich das Geburtendefizit (= Überschuß
der Zahl der Sterbefälle über die Zahl der Geburten) von derzeit rd. 100 Tsd.
auf ein Maximum von rd. 700 Tsd. zur Mitte des 21. Jahrhunderts. Auch mit einem
jährlichen Wanderungssaldo von z.B. 225 Tsd. und einer Geburtenrate auf dem seit
einem Vierteljahrhundert bestehenden Niveau von rd. 1,4 Lebendgeborenen pro Frau
ist ein Anstieg des Geburtendefizits bis 2050 auf rd. 700 Tsd. unvermeidlich
(Schaubild 4). Wollte man dieses Geburtendefizit, so wie bisher,
durch Einwanderungen ausgleichen, wäre ein permanent wachsender
Einwanderungssaldo erforderlich, der - je nach der angenommenen Zahl der
Geburten pro Frau - auf 700 Tsd. bis 800 Tsd. im Jahr 2050 zunehmen müßte. Das
ist wesentlich mehr als der einmalig hohe Wanderungssaldo Deutschlands nach dem
Zusammenbruch des Ostblocks. [Fußnote: H. Birg: „Demographisches Wissen und
politische Verantwortung -Überlegungen zur Bevölkerungsentwicklung Deutschlands
im 21. Jahrhundert“. In: Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft, Nr. 3, 1998,
Abb. 8, S. 238.]
4. Konsequenzen der demographischen Entwicklung für
die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland
4.1 Das Ausmaß der demographischen Alterung und der
Bevölkerungsrückgang im 21. Jahrhundert
Die Abnahme der absoluten Bevölkerungszahl auf der einen
Seite und die Veränderung der Altersstruktur auf der anderen haben je eigene,
unterschiedliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Für die sozialen
Sicherungssysteme ist vor allem die Veränderung der Altersstruktur ein
Jahrzehnte im voraus kalkulierbares Problem. Die Auswirkungen des Rückgangs der
absoluten Bevölkerungszahl sind schwerer einzuschätzen, zumal die Zahl der
Älteren in den nächsten Jahrzehnten noch zunimmt, während die Zahl der Jüngeren
bereits schrumpft, so dass die Netto-Abnahme der Bevölkerungszahl in den
nächsten zwanzig Jahren noch relativ gering ist.
Danach ist jedoch mit einer zunehmenden Eigendynamik der Schrumpfung zu rechnen. Sie wird immer stärkere negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und dadurch indirekt auch
Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit der Sozialausgaben z.B. durch Steuern
haben. Die Wirkungen des wachstumsdämpfenden Einflusses der demographischen
Entwicklung auf das Wirtschaftswachstum lassen sich nicht exakt
vorausberechnen. Im Gegensatz dazu sind die Auswirkungen der zunehmenden
Alterung auf die Einnahmen und Ausgaben der sozialen Sicherungssysteme
(Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) klar zu überblicken. Hierauf soll
die folgende Betrachtung konzentriert werden.
Unter dem Begriff “demographische Alterung” versteht man
den Anstieg des Durchschnittsalters der Bevölkerung, wobei als Maß für das
Durchschnittsalter z.B. das sogenannte Medianalter verwendet wird, das heute in
Deutschland 38 Jahre beträgt: Jeder zweite Mann ist älter als 37, jede zweite
Frau älter als 40. Das Medianalter nimmt infolge der abnehmenden Größe der
nachwachsenden Jahrgänge und durch die wachsende Lebenserwartung zu: Im Jahr
2050 wird jeder zweite Mann in Deutschland älter als 51, jede zweite Frau älter
als 55 Jahre sein. Dabei ist schon unterstellt, dass jährlich netto rd. 150
Tsd. jüngere Menschen nach Deutschland einwandern, sonst betrüge das
Medianalter im Jahr 2050 bei den Männern 53, bei den Frauen 58 (Schaubild 5). [Fußnote: Dies ist das Ergebnis weiterer Simulationsrechnungen, s. H. Birg, E.-J. Flöthmann, Th. Frein,
K. Ströker: Simulationsrechnungen zur
Bevölkerungsentwicklung in den alten und neuen Bundesländern im 21.
Jahrhundert. Materialien des Instituts für Bevölkerungsforschung und
Sozialpolitik, Bd. 45, Universität Bielefeld, Bielefeld 1998,
Bevölkerungsvarianten 2 und 5, S. A6 und A21.]

Schaubild 5
Die
Auswirkungen der demographischen Alterung auf die sozialen Sicherungssysteme lassen sich am klarsten erkennen, wenn man die demographische Alterung nicht
nur durch das Medianalter, sondern auch durch den
Altenquotienten mißt, der
meist als Zahl der 60jährigen und älteren auf 100 Menschen im Alter von 20 bis
unter 60 definiert wird. Der Altenquotient wird bis zum Jahr 2050 - je nach der
Entwicklung der Geburtenrate, der Lebenserwartung und dem Einwanderungssaldo -
um den Faktor zwei bis drei steigen. Sogar bei einer hypothetisch als konstant
angenommenen Lebenserwartung würde er sich mindestens verdoppeln. Legt man die
Ergebnisse der im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft für die Rentenreform 2000 durchgeführten
demographischen Projektionsrechnungen zugrunde, erhält man folgende Eckwerte:
Die Zahl der über 60jährigen wächst von 1998 bis 2050 von 17,9 Mio. auf 27,8
Mio., die der 20 bis unter 60jährigen schrumpft von 46,5 Mio. auf 30,4 Mio.,
d.h. der Altenquotient steigt von 38,6 auf 91,4, was einem Anstieg um den
Faktor 2,4 entspricht (= mittlere Variante). [Fußnote: H. Birg und A. Börsch-Supan: Für eine neue Aufgabenverteilung zwischen gesetzlicher und
privater Altersversorgung - eine demographische und ökonomische Analyse.
Gutachten für den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, Berlin
1999, Bevölkerungsprojektion Nr. 5, S. 164.]
4.2 Die Veränderung der Altersstruktur
In dem zitierten
Gutachten im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft hat der Verfasser Dutzende von demographischen Vorausberechnungen unter
alternativen Annahmen für die Geburtenrate, den Einwanderungsüberschuß und die
Entwicklung der Lebenserwartung durchgeführt. Im folgenden werden die
Ergebnisse über die Veränderungen der Altersstruktur aus der mittleren Variante
(= Bevölkerungsprojektion Nr. 5) zusammengefasst. [Fußnote: Die in dem
Gutachten durchgerechneten Bevölkerungsprojektionen und ihre Annahmen sind nach den 4 Teilpopulationen Deutsche/alte Bundesländer, Deutsche/neue Bundesländer,
Zugewanderte/ alte Bundesländer und Zugewanderte/neue Bundesländer
differenziert. Für Deutschland insgesamt lassen sich die für die 4
Teilpopulationen zugrunde gelegten Annahmen wie folgt zusammenfassen: (1) Das
durchschnittliche Niveau der Zahl der Lebendgeborenen pro Frau beträgt bei den Deutschen 1,25, bei den Zugewanderten 1,64. (2) Die Lebenserwartung eines
Neugeborenen steigt von 74,0 auf 80,9 (Männer) bzw. von 80,8 auf 86,9 (Frauen),
wobei die Lebenserwartung der Zugewanderten wegen des günstigen
Selektionseffekts der Migration zunächst um rd. 5 Jahre höher liegt als bei den
Deutschen, sich aber allmählich angleicht. (3) Der Einwanderungsüberschuß
beträgt im Mittel 170 Tsd. pro Jahr. Bei diesen Annahmen sind die Rückwirkungen
der ökonomischen Entwicklung auf die Geburtenrate und die Migration
berücksichtigt (= Rückkopplungsprojektion).]
Die Zahl der Jugendlichen (unter 20 Jahre) nimmt von 1998
bis 2050 kontinuierlich von 17,7 Mio. auf 9,7 Mio. ab, während die Zahl der
über 80jährigen im gleichen Zeitraum stetig von 3,0 Mio. bis auf rd. 10 Mio.
wächst. Die Gruppe der unter 40jährigen ist 1998 noch deutlich größer als die
der über 60jährigen (42,3 Mio. versus 17,9 Mio.). In der Zukunft kehrt sich das
Verhältnis um: Die Gruppe der über 60jährigen ist größer als die der unter
40jährigen (Tabellen 2 u. 3):
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Tabelle 2
Bevölkerungszahl (in Mio.)
(Jahresanfang) |
| Alter |
1998 |
2030 |
2050 |
2080 |
| unter 20 |
17,7 |
12,0 |
9,7 |
7,8 |
| 20 bis unter 40 |
24,6 |
16,3 |
13,4 |
10,4 |
| 40 bis unter 60 |
21,9 |
19,9 |
17,1 |
13,1 |
| 60 und älter |
17,9 |
29,4 |
27,8 |
21,7 |
| 80 und älter |
3,0 |
6,6 |
10,0 |
7,6 |
| Gesamtbevölkerung |
82,1 |
77,5 |
68,0 |
53,1 |
|
Tabelle 3
Prozentuale Anteile der Altersgruppen |
| Alter |
1998 |
2030 |
2050 |
2080 |
| unter 20 |
21,6 |
15,5 |
14,3 |
14,6 |
| 20 bis unter 40 |
30,0 |
21,0 |
19,7 |
19,6 |
| 40 bis unter 60 |
26,7 |
25,7 |
25,2 |
24,7 |
| 60 und älter |
21,8 |
37,9 |
40,9 |
40,9 |
| 80 und älter |
3,7 |
8,5 |
14,7 |
14,3 |
| Gesamtbevölkerung |
100,0 |
100,0 |
100,0 |
100,0 |
Der Anteil der unter 20jährigen nimmt bis 2050 von 21,6%
auf 14,3% ab, gleichzeitig steigt der Anteil der über 60jährigen von 21,8% auf
40,9%. Besonders stark ist die Zunahme des Anteils der Betagten und
Hochbetagten (80 und älter) von 3,7% auf 14,7%. Ab dem Jahr 2050 ist der Anteil
der über 80jährigen etwa gleich groß wie der Anteil der unter 20jährigen.
4.3 Konsequenzen für die gesetzliche Rentenversicherung
a) Die Funktionsweise des Umlageverfahrens
Die gesetzliche Rentenversicherung beruht in Deutschland
zum weitaus überwiegenden Teil auf dem sogenannten Umlageverfahren: Die
heutigen Beitragszahler bekommen ihre Rentenbeiträge nicht im Ruhestand als
Rente wieder, sondern ihre Beitragszahlungen werden ohne zeitlichen Umweg
sofort an die heutigen Rentner ausbezahlt. Wenn die heutigen Beitragszahler das
Rentenalter erreicht haben, sind ihre früher eingezahlten Beiträge bereits
ausgegeben, ihre Renten müssen aus den Beitragseinnahmen der dann im
Erwerbsleben stehenden Bevölkerung finanziert werden.
Eine Erhöhung des Verhältnisses der Zahl der zu
versorgenden älteren Menschen zur Zahl der Versorgenden um einen Faktor von
z.B. 2,4 bedeutet, dass die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung
um den gleichen Faktor angehoben - oder dass das Rentenniveau (= Verhältnis der
Durchschnittsrente zum Durchschnittseinkommen) um den Faktor 1/2,4 verringert
werden müßte. Für die Rentenversicherung folgt daraus eine Erhöhung des
Beitragssatzes auf mehr als das Doppelte oder alternativ eine Senkung des
Rentenniveaus von z.Zt. 70% auf weniger als die Hälfte, es sei denn, dass die
Einnahmen der Rentenversicherung zu einem immer höheren Anteil aus Steuern
finanziert werden, wie das heute bereits geschieht.
Diese Perspektiven sind politisch ebenso irreal wie
sachlich unabweisbar. Deshalb wurde in den letzten 10 Jahren eine von den
meisten Menschen nicht wahrgenommene schrittweise Verringerung des
Leistungsumfangs der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen, die den
erforderlichen Anstieg des Beitragssatzes dämpft, indem sie das bisher gewohnte
Rentenniveau beträchtlich verringert. Zu den weitgehend unbekannten gesetzlichen Änderungen des Leistungsumfangs gehören Maßnahmen wie höhere
Abschläge bei einem früheren Renteneintritt, Anrechnung von maximal 3 statt
bisher 7 Jahren Schulausbildung, niedrigere Bewertung der ersten Berufsjahre,
Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie die generelle
Absenkung des Rentenniveaus durch den sogenannten „Demographiefaktor“, mit dem
eine automatische Kürzung des Renteniveaus in Abhängigkeit von der
demographischen Alterung bezweckt wird. Wenn behauptet wird, dass der
Beitragssatz von heute rd. 20% bis 2030 auf “nur” 25% statt auf über 40%
angehoben werden muß, so liegt dies zum einen an der schon beschlossenen
Verringerung des Rentenniveaus, ohne die der Beitragssatz bereits heute
deutlich höher läge, zum anderen aber auch daran, dass ein immer größerer Teil
der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung aus Steuern finanziert wird, wodurch die wahre Höhe des Beitragssatzes ebenfalls verschleiert wird. Auch die
Einführung der Ökosteuer ist ein Versuch, den in der Zukunft erforderlichen
weiteren Anstieg des Beitragssatzes durch eine Steuerfinanzierung der Ausgaben
statt durch Beitragseinnahmen zu dämpfen.
Aber der Anstieg der demographisch
bedingten, realen Belastung der Menschen läßt sich durch die Steuerfinanzierung
der Beiträge nicht umgehen, denn ob die Beitragszahler ihre Rentenbeiträge wie
bisher an die Rentenkasse abführen oder indirekt über einen höheren Benzinpreis
an den Tankstellen entrichten, macht für die reale Belastung keinen
Unterschied.
b) Handlungsoption I: Beitragserhöhung oder
Rentenniveausenkung
Der durch das Umlageverfahren bedingte, grundsätzliche
Zusammenhang zwischen dem Beitragssatz der Rentenversicherung, dem
Altenquotienten und dem Rentenniveau ist in Schaubild 6 graphisch dargestellt.

Schaubild 6
Will
man den Beitragssatz senken, muß das Rentenniveau verringert werden und
umgekehrt. Die Wahlmöglichkeiten sind als Punkte auf einer Geraden ablesbar,
deren Steigung vom Altenquotient bestimmt wird. Heute ist die demographische
Alterung noch relativ gering, z.Zt. gilt die unterste Gerade. Aber ihre
Steigung erhöht sich in Zukunft im selben Maße wie der Altenquotient zunimmt. Der Altenquotient steigt allein schon wegen der schrumpfenden Zahl der Personen
in der Altersgruppe 20-60, also auch dann, wenn die Lebenserwartung konstant
bleiben würde. Im 20. Jahrhundert hat sich die Lebenserwartung eines
Neugeborenen jedoch verdoppelt, sie wächst immer noch um 6 bis 8 Wochen pro
Jahr. Auch wenn sich die Zunahme in der Zukunft abflacht, ist bis 2050 ein
weiterer Anstieg um mindestens 5 bis 6 Jahre ziemlich wahrscheinlich. In dem
zitierten Gutachten für die Rentenreform 2000 wurde in der mittleren Variante
der Berechnungen ein Zuwachs bei den Männern von 74,0 auf 80,9 und bei den
Frauen von 80,8 auf 86,9 vorausberechnet. Dadurch wird die Steigung der Geraden
in Schaubild 6 noch steiler bzw. der für eine Beibehaltung des jetzigen
Renteniveaus erforderliche Beitragssatz wird höher als bei einer Konstanz der Lebenserwartung.
Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesminister für
Wirtschaft hat in seinem Gutachten sogar unter der unrealistischen Bedingung
einer Konstanz der Lebenserwartung eine Erhöhung des Beitragssatzes von z.Zt.
20% auf rd. 40% errechnet, falls das heutige Rentenniveau von 70% beibehalten
werden soll. [Fußnote: Bundesministerium für Wirtschaft (Hrsg.): Grundlegende
Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Gutachten des Wissenschaftlichen
Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft, Studien reihe des BMW, Nr. 99,
Bonn, April 1998, S. 37.] Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch die Analyse in
Schaubild 6. Wenn jedoch die Lebenserwartung zunimmt, ist eine Erhöhung auf
deutlich mehr als 40% erforderlich, wie sich im Schaubild ablesen lässt, nämlich auf d. 46%. Alternativ dazu könnte der Beitragssatz konstant gehalten
und dafür das Rentenniveau auf rd. 30% gesenkt werden. Dabei ist die versteckte
Beitragssatzerhöhung durch die Steuerfinanzierung der Beiträge explizit
ausgewiesen.
In der Öffentlichkeit ist weitgehend unbekannt, dass die
letzte Rentenreform auf der demographischen Vorausberechnung des Statistischen
Bundesamtes beruht (sogenannte “8. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung”),
die die unrealistische Annahme enthält, dass die Lebenserwartung in Deutschland
ab dem 1.1.2000 nicht mehr zunimmt. Das Gutachten des Wissenschaftlichen
Beirats stützt sich ebenfalls noch auf diese irreale Zahlenbasis. Erst in
seiner folgenden Vorausschätzung vom Juni 2000 (“9. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung”) hat auch das Statistische Bundesamt eine Zunahme der Lebenserwartung berücksichtigt. Sie ist in Schaubild 6 bereits
vorweggenommen.
c) Handlungsoption II: Erhöhung des Ruhestandsalters
Aus der zwingenden Logik der demographischen Alterung gibt
es keinen Ausweg: Will man weder das Rentenniveau senken noch den Beitragssatz
steigern, ist eine drastische Anhebung des Ruhestandsalters unumgänglich.
Berechnet man den Altenquotienten für ein nach oben variables Ruhestandsalter
von alternativ 61, 62, 63, ..., 73, so läßt sich die Frage beantworten, wann
das Ruhestandsalter um wie viel Jahre erhöht werden müßte, damit der variabel
definierte Altenquotient konstant bleibt. Aus den im Auftrag des Gesamtverbands
der Deutschen Versicherungswirtschaft durchgeführten demographischen
Projektionsrechnungen (Projektionsvariante Nr. 5) ergeben sich die in Tabelle 4
dargestellten Anhebungen des Ruhestandsalters.
|
Tabelle 4
Die für die Konstanz des variablen Altenquotienten erforderliche Erhöhung des Ruhestandsalters
|
| Erhöhung des Ruhestandsalters von ... auf ... |
Die Erhöhung ist erforderlich im Jahr ... |
| 60 → 61 |
2000 |
| 61 → 62 |
2002 |
| 62 → 63 |
2006 |
| 63 → 64 |
2014 |
| 64 → 65 |
2018 |
| 65 → 66 |
2022 |
| 66 → 67 |
2026 |
| 67 → 68 |
2029 |
| 68 → 69 |
2031 |
| 69 → 70 |
2036 |
| 70 → 71 |
2039 |
| 71 → 72 |
2042 |
| 72 → 73 |
2074 |
Das Ruhestandsalter von heute real rd. 60 müßte
bis zum Jahr 2018 kontinuierlich auf 65, bis zum Jahr 2036 auf 70 und
schließlich bis zum Jahr 2074 auf 73 angehoben werden, andernfalls ist ein
Anstieg des für den Beitragssatz entscheidenden Altenquotienten unvermeidlich
(Schaubild 7 und Tabelle 4).

Schaubild 7
Eine so starke
Erhöhung des Ruhestandsalters ist nicht nur unpopulär, sie ist auch
unrealistisch, denn zum einen wäre nur eine Minderheit der älteren
Bevölkerung gesundheitlich dazu in der Lage, bis zum Alter 65 oder gar 73 einer
Erwerbstätigkeit nachzugehen - die Lebenserwartung der Männer
liegt heute bei 74, künftig bei 80 -, zum anderen werden auch von der
Wirtschaft vorwiegend jüngere Arbeitskräfte nachgefragt. In vielen Berufen,
nicht nur bei Piloten und Informatikern, gelten Arbeitskräfte im Alter 40 oder
50 schon als alt. Je dynamischer sich die Volkswirtschaften im Zuge der
Globalisierung entwickeln, desto stärker sinkt die sogenannte Halbwertzeit des
durch eine Berufsausbildung erworbenen Wissens, und desto weniger zählt das mit
dem Alter wachsende Kapital an Erfahrung.
d) Handlungsoption III: Einwanderung und Erhöhung der
Geburtenrate
Wollte man den Anstieg des Altenquotienten statt durch eine
Erhöhung des Ruhestandsalters allein durch Einwanderungen Jüngerer verhindern,
so wäre nach den Berechnungen der UN in Deutschland bis zum Jahr 2050 eine
Netto-Einwanderung von insgesamt 188 Mio. Menschen nötig. [Fußnote: UN (Ed.), Replacement Migration, a.a.O., S. 39 und mein kommentierender Artikel in der
FAZ vom 12.4.2000, S. 15.] Die Zahl ist deshalb so hoch, weil die
Zugewanderten den Altenquotienten lediglich vorübergehend verringern und nach
dem Erreichen des Ruhestandsalters selbst zu seiner Erhöhung beitragen, so dass
der Netto- Entlastungseffekt nur gering ist, zumal auch die Geburtenrate der
Zugewanderten nicht ausreicht, um die Bevölkerungsstruktur nachhaltig zu
verjüngen: Wenn sowohl die Mutter als auch der Vater eine ausländische
Staatsangehörigkeit haben, beträgt die Zahl der Lebendgeborenen pro Frau 1,5.
Wenn dagegen nur die Mutter eine ausländische und der Vater eine ausländische
oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind es 1,9 Lebendgeborene pro
Frau. [Fußnote Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Gebiet und Bevölkerung 1997,
Wiesbaden 1999, S. 51.] In beiden Fällen liegt die Geburtenrate unter der für
die langfristige Bestandserhaltung erforderlichen Zahl von 2,1 Lebendgeborenen
pro Frau. Dennoch würde die zugewanderte Bevölkerung in Deutschland auch ohne
weitere Zuwanderungen in den kommenden Jahrzehnten wegen ihrer jungen
Altersstruktur vorübergehend noch von 7,4 Mio. (1998) auf 10,0 Mio. (2050)
wachsen, danach aber bis 2100 auf 6,8 Mio. abnehmen. [Fußnote: H. Birg u. A. Börsch-Supan,a.a.O., Bevölkerungsprojektion Nr. 1, S. 150.]
Fazit: Mit Einwanderungen jüngerer Menschen kann die
demographische Alterung nicht aufgehalten, sondern nur gemildert werden.
Ein ähnlich ernüchterndes Ergebnis erhält man aus folgendem
Gedankenexperiment: Wollte man den Anstieg des Altenquotienten allein durch
eine Erhöhung der Geburtenrate verhindern, wäre eine Erhöhung der Zahl der
Lebendgeborenen pro Frau von z.Zt. rd. 1,3 auf 3,8 erforderlich. [Fußnte: H.
Birg u. H. Koch: Der Bevölkerungsrückgang in der Bundesrepublik Deutschland,
Frankfurt a.M. 1987, S. 144f. und Tabelle TE7, S. 159.] Dieses Ziel ist
utopisch, denn selbst in den Entwicklungsländern, in denen die Geburtenrate
weltweit am höchsten ist, entfallen im Durchschnitt pro Frau nur noch 3,0
Lebendgeborene.
Hieraus ergibt sich folgendes Zwischenfazit:
Die
demographische Alterung ist infolge des bereits eingetretenen
Geburtenrückgangs, der unausweichlich weitere große Geburtenrückgänge in der
Zukunft nach sich ziehen wird, weder mit Familienpolitik noch durch die
Einwanderung Jüngerer aus dem Ausland zu verhindern. Die demographische Alterung der Gesellschaft kann durch demographische Maßnahmen nur noch
gemildert, aber nicht mehr aufgehalten werden. Die deutsche Rentenversicherung
wurde am Ende des 19. Jahrhunderts für eine damals junge Altersstruktur
konzipiert. Der Rückgang der Geburtenrate im 20. Jahrhundert wird das
Verhältnis der älteren Bevölkerung zur Zahl der Erwerbsbevölkerung im 21.
Jahrhundert stark erhöhen. Wollte man das bisherige Umlageverfahren ohne
Beitragserhöhungen und ohne Kürzung des Rentenniveaus beibehalten, müßte das
Ruhestandsalter auf 70 Jahre und mehr angehoben werden.
Die Konsequenz ist, dass die auf dem Umlageverfahren
beruhende gesetzliche Rentenversicherung reformiert und an die sich ändernde
Altersstruktur angepaßt werden muß. Um sowohl eine übermäßige Erhöhung des
Beitragssatzes als auch eine untragbare Verringerung des Rentenniveaus zu
vermeiden, muß eine zusätzliche, auf Eigenvorsorge durch private Ersparnis
beruhende Altervorsorge eingeführt werden, die von der demographischen Alterung
wesentlich unabhängiger ist als das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung. Die umlagefinanzierte Rentenversicherung kann jedoch durch
eine private Zusatzversicherung nicht ersetzt, sondern nur ergänzt werden. Ein vollständiger Ersatz würde bedeuten, dass an die Stelle der demographisch
verbürgten Sicherheit im Alter durch die Erziehung von Kindern eine nur auf den
Kapitalmarkt vertrauende Vorsorge träte, die naturgemäß umso weniger Sicherheit
bietet, je ertragreicher und damit riskanter die Kapitalanlagen sind, die
zunehmend im Ausland investiert werden müßten.
4.4 Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung
Die demographisch bedingten Einnahmeausfälle und
Ausgabensteigerungen der gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich –
wenigstens hypothetisch - durch eine Anhebung des Ruhestandsalters begrenzen,
bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist nicht einmal dieser rein
theoretische Ausweg vorhanden, weil die mit steigendem Alter zunehmenden
Pro-Kopf-Ausgaben für die Gesundheit unausweichlich sind, selbst wenn das
Ruhestandsalter problemlos erhöht werden könnte.
Die Pro-Kopf-Ausgaben für die Gesundheit sind im höheren
Alter etwa um den Faktor 8 größer als im Alter von 20. [Fußnote: Ministerium
für Gesundheit und Soziales NRW (Hrsg.), Gesundheitsreport 1994, Bielefeld 1995,
S. 174f.] Dies liegt zum einen daran, dass ältere Menschen häufiger erkranken
als jüngere, zum anderen aber steigen die Kosten auch deshalb, weil der Anteil
der Todesfälle an der Bevölkerung mit steigendem Alter stark wächst, wobei die Kosten mit der Nähe des Todes sprunghaft steigen: Von 1000 20 bis 25jährigen
Männern starb 1997 nur eine Person, bei den 1000 80 bis 85jährigen Männern
waren es 111, und bei 1000 90jährigen und älteren 256. [Fußnote: Statistisches
Bundesamt (Hrsg.): Gebiet und Bevölkerung 1997, Wiesbaden 1999, Tabelle 5.2,
S. 222.] Hinzu kommt, dass sich das Altersprofil der
Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben durch den medizinisch-technischen Fortschritt
insgesamt ständig nach oben verschiebt. Das Verhältnis der Pro-Kopf-Ausgaben
zwischen Jung und Alt betrug 1992 noch 1:8, es könnte sich aber durch diese
Verschiebungen bis 2040 auf über 1:20 erhöhen, wie die Enquete-Kommission
“Demographischer Wandel” des Deutschen Bundestages unter Bezugnahme auf
Untersuchungen des Prognos-Instituts feststellte. [Fußnote: Enquete-Kommission
“Demographischer Wandel” des Deutschen Bundestages, Zweiter Zwischenbericht vom
5.10.1998, Abb. 8, S. 230.]
Die demographische Alterung erhöht die Ausgaben und senkt
die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Einnahmen schrumpfen
wegen der demographisch bedingt abnehmenden Zahl der Personen im erwerbstätigen
Alter, von der die Zahl der Beitragszahler abhängt, bis 2040 um rd. 30%.
Gleichzeitig nehmen die Ausgaben aufgrund von zwei Faktoren zu, zum einen
erhöht sich die Zahl der älteren Personen, zum anderen steigen die Ausgaben auf
Grund der mit höherem Alter zunehmenden Pro- Kopf-Ausgaben für die Gesundheit.
Wie eigene Simulationsrechnungen ergeben, wachsen die Ausgaben dadurch bis 2040
um rd. 22%.
Die sich öffnende Schere zwischen zunehmenden Ausgaben bei
sinkenden Einnahmen erfordert eine Erhöhung des Beitragssatzes der gesetzlichen
Krankenversicherung von rd. 12% auf etwa 21% - es sei denn, dass das
Versorgungsniveau verringert oder die Eigenbeteiligung stark erhöht wird.
Dieses Ergebnis beruht auf der Annahme, dass der medizinisch-technische
Fortschritt in der Zukunft keinerlei kostensteigernde Wirkung entfaltet bzw.
dass das Altersprofil der Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben sich künftig nicht
weiter nach oben verschiebt. Würde sich die Relation der
Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben von 1:8 auf z.B. 1:20 erhöhen, müßte der
Beitragssatz statt auf 21% auf 24% angehoben werden. Die relativ geringe
Differenz von nur drei Prozentpunkten trotz der drastischen Verschiebung des
Altersprofils durch den medizinischen Fortschritt zeigt, daß die erforderliche
Beitragssatzerhöhung stärker von den schrumpfenden Einnahmen bestimmt wird als
von den steigenden Ausgaben, deren Dynamik dadurch begrenzt wird, dass die Zahl
der über 60jährigen nur bis 2030/35 wächst, danach aber wieder abnimmt (Schaubild 8).

Schaubild 8
4.5 Auswirkungen auf die Pflegeversicherung
Die
demographische Alterung hat ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung einnahmensenkende und
ausgabenerhöhende Auswirkungen. Auch hier steigen die Pro-Kopf-Ausgaben für
Pflegeleistungen mit zunehmendem Alter steil an: 1996 waren in der Altersklasse
der 35-39jährigen 4 von 1000 Versicherten Empfänger von Leistungen der
gesetzlichen Pflegeversicherung, in der Altersgruppe der 65-69jährigen waren es
24 und bei den über 80jährigen 280. Demographische Simulationsrechnungen
verschiedener Institute ergaben, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen
Pflegeversicherung von 1,7% bis 2040 auf rd. 3 bis 6% erhöht werden müßte.
[Fußnote: Berechnungen des Prognos-Instituts und des
Ifo-Instituts. Zweiter Zwischenbericht der Enquete- Kommission “Demographischer
Wandel”, a.a.O., Tab. 38, S. 126.] Wahrscheinlich ist selbst ein Prozentsatz von 6% nicht ausreichend, wie die
folgenden, neuen Berechnungen über den Anstieg des demographischen Altenpflegequotienten zeigen.
Der hier verwendete Begriff „demographischer
Altenpflegequotient“ ist als die Zahl der Menschen in der für die Zahl der
Pflegebedürftigen wichtigen Altersgruppe der Hochbetagten definiert, die auf je
100 Menschen in der um 20 bis 40 Jahre jüngeren Altersgruppe entfallen, von
denen die meisten Pflegeleistungen erbracht werden. Dabei wird die Zahl der
Hochbetagten alternativ als Gruppe der 80jährigen und älteren bzw. als Gruppe
der 81jährigen und älteren usf. bis zu den 90jährigen und älteren definiert, die der um 20 bis 40 Jahre jüngeren potenziellen Pflegepersonen entsprechend
alternativ als 40 bis 60jährige, 41 bis 61jährige usf.:
| Altenpflegequotient
B80/(40 - 60) = |
Bevölkerung im Alter 80+
|
* 100 |
| Bevölkerung im Alter 40 - 60 |
| Altenpflegequotient B80/(41 - 61) = |
Bevölkerung im Alter 81+
|
* 100 |
| Bevölkerung im Alter 41 - 61 |
u.s.f.
| Altenpflegequotient
B80/(50 - 70) = |
Bevölkerung im Alter 90+
|
* 100 |
| Bevölkerung im Alter 50 - 70 |
Die Berechnungen auf der Grundlage der für den Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft durchgeführten mittleren Projektionsvariante führen zu
folgenden Ergebnissen:
| 1. |
Die Gruppe der 80jährigen und älteren Menschen, zu der die meisten
Pflegebedürftigen gehören, verdreifacht sich von 1998 bis 2050 infolge
der nachrückenden geburtenstarken Jahrgänge der 60er Jahre von 3,0 Mio.
auf 9,9 Mio. |
| 2. |
Die Zahl der 80jährigen und älteren Männer ist heute infolge der
kriegsbedingten Sterbefälle wesentlich niedriger als die der Frauen (0,8
Mio. Männer versus 2,2 Mio. Frauen). Die Zahl der 80jährigen und älteren
Männer normalisiert sich in der Zukunft, sie wächst bis 2050 auf 3,9
Mio., die der Frauen auf 6,0 Mio. |
| 3. |
Der demographische Altenpflegequotient (= Zahl der über 80jährigen
auf 100 Menschen im Alter von 40 bis 60) erhöht sich von 1998 bis 2050
von 12,6 auf 55,0, d.h. er vervierfacht sich. Auf jede zweite Person in
der Altersgruppe von 40 bis unter 60 entfällt dann eine Person in der
für die Zahl der Pflegefälle wichtigen Altersgruppe der 80jährigen und
älteren. Der Zuwachs ist bei den Männern wesentlich stärker als bei den
Frauen. |
| 4. |
Der Altenpflegequotient, der die Zahl der über 90jährigen auf 100
Personen in der Altersgruppe von 50 bis unter 70 bezieht, betrug 1998
2,3; er erhöht sich bis 2050 auf 10,8 und bis 2059 um das Sechsfache auf
14,1. |
| 5. |
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die fernere Lebenserwartung
der Menschen in einem hohen Alter von 70, 80, 90 und mehr wesentlich
stärker erhöht als die fernere Lebenserwartung der jüngeren Menschen,
bei denen die Sterblichkeit bereits früher stark gesunken war. Der Trend
wird sich im 21. Jahrhundert fortsetzen. Dadurch wird die für
Pflegeleistungen wichtige Zahl der 100jährigen und älteren, die 1998
schätzungsweise 11 Tsd. betrug, bis 2050 auf 70 Tsd. bzw. bis 2067 auf
ein Maximum von 115 Tsd. zunehmen (Schaubild 11). [Fußnote: Das
Statistische Bundesamt stellt genaue Angaben über die Zahl der
90jährigen und älteren zur Verfügung. Zahlen über die Aufteilung der
über 90jährigen in die beiden Gruppen der 90 bis 100jährigen und der
100jährigen und älteren wurden vom Statistischen Bundesamt nicht
veröffentlicht, weil die Angabe des Geburtsjahres bei sehr alten
Menschen nicht immer genau genug ist. Die hier gemachten Angaben beruhen
auf eigenen Berechnungen über die Aufteilung der 90jährigen und älteren
in den beiden Teilgruppen der 90 bis 100jährigen und der über
100jährigen auf der Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes. Die
Ergebnisse wurden in der Bevölkerungsvorausberechnung im Auftrag des
Gesamtverbands des deutschen Versicherungswirtschaft verwendet.] |
Der
Altenpflegequotient misst den rein demographisch bedingten Anstieg der
Belastungen im Pflegebereich, der sich aus den Veränderungen der Altersstruktur
ergibt. Weitere, ebenfalls demographisch bedingte Belastungen entstehen daraus,
dass der Anteil der Personen, die lebenslang kinderlos bleiben, dramatisch
gestiegen ist: Von den jüngeren Frauengenerationen bleibt jede dritte Frau
zeitlebens kinderlos. Die Tendenz zur lebenslangen Kinderlosigkeit ist nach wie
vor steigend. Der weitaus überwiegende Teil der Pflegeleistungen wird von den
Familienmitgliedern der Pflegebedürftigen und von deren Kindern erbracht.
Die
Zahl der Pflegebedürftigen, die kinderlos bleiben und außerfamiliale Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen, wird sich besonders stark erhöhen. Dies führt zu dem Problem, dass das Prinzip der Beitragsgerechtigkeit verletzt wird, wenn die Zahl der Nachkommen und deren Pflegeleistungen bei der
Tarifgestaltung nicht berücksichtigt wird.

Schaubild 9 |

Schaubild 10 |

Schaubild 11a |

Schaubild 11b |
5. Schlußbetrachtung
Die jüngeren, nach 1960 geborenen Frauenjahrgänge in
Deutschland bleiben zu einem Drittel zeitlebens kinderlos, bei ihren Eltern lag
dieser Anteil erst bei rd. 10 Prozent. Der hohe und weiter wachsende Anteil der
Kinderlosigkeit ist der entscheidende Grund für den niedrigen, langjährigen
Durchschnitt von 1,2 bis 1,4 Lebendgeborenen je Frau im letzten Viertel des 20.
Jahrhunderts. Bei den zwei Dritteln der Frauen unter den jüngeren Jahrgängen,
die nicht kinderlos bleiben, entfallen 2,1 Kinder auf jede Frau - eine unter
mehreren Gesichtspunkten ideale Zahl. [Fußnote: H. Birg u. E.-J.
Flöthmann, "Entwicklung der Familienstrukturen und ihre Auswirkungen auf die Belastungs- bzw. Transferquotienten zwischen den Generationen". Studienbericht
im Auftrag der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages
"Demographischer Wandel". Materialien des In stituts für
Bevölkerungsforschung und Sozialpolitik, Bd. 38, Universität Bielefeld,
Bielefeld 1996, Tabellen 3 u. 4, S. 31 u. 35.]
In entwickelten Gesellschaften mit
niedriger Sterblichkeit wird das für die Finanzierung des sozialen
Sicherungssystems günstigste Verhältnis der Zahl der über 60jährigen zur Zahl
der 20 bis unter 60jährigen genau dann erreicht, wenn die Geburtenrate im
Durchschnitt rd. 2,1 Lebendgeborene pro Frau beträgt. Dieses stringent
beweisbare, ermutigende Ergebnis der Bevölkerungsmathematik bedeutet, dass das
entscheidende Ziel einer an demographischen Strukturen orientierten Politik
darin bestehen sollte, die lebenslange Kinderlosigkeit zu verringern.
[Fußnote: Zum Beweis s. Kapitel 4, S. 44ff. der vorstehenden Quelle.] Wenn das
Drittel der kinderlosen Frauen pro Kopf im Durchschnitt ebenso viele Kinder
hätte wie die zwei Drittel mit Kindern, wäre die Altersstruktur langfristig
optimal, die demographisch bedingten Belastungen für die sozialen
Sicherungssysteme würden ein Minimum erreichen, permanente Einwanderungen wären
nicht erforderlich.
Es genügt allerdings nicht, dass wieder ein größerer
Anteil der Menschen Kinder hat und erzieht, sondern diese Erziehung muß von
einer demographisch nachhaltigen Art sein, so dass die Kinder ihrerseits Kinder
zur Welt bringen usf. Das war in der Tausendjährigen Geschichte Deutschlands und
Europas eine Selbstverständlichkeit, warum sonst hätten z.B. die Menschen im
Jahr 1245 mit dem Bau des Kölner Doms beginnen sollen, wenn sie nicht über ihre
eigene Generation hinaus gedacht und gehandelt hätten? Es gibt einen Punkt, an
dem alle Kulturen der Welt miteinander verglichen werden können, das ist die
Fähigkeit, über das eigene Leben hinaus zu denken, zu planen und entsprechende
Entscheidungen zu treffen. Deutschland erfüllt diese Aufgabe schon seit
Jahrzehnten nicht mehr zufriedenstellend, und das demographische Defizit wird im
21. Jahrhundert noch dramatisch zunehmen.
Alles scheint von der Kultur abzuhängen, aber mit der Kultur hat es eine
eigene Bewandtnis. Wenn einer Kultur die Fähigkeit fehlt, um in ihren Kindern
weiter zu leben, woraus sollen dann Appelle für eine Änderung der kulturellen
Werte ihre Kraft schöpfen? Bloße Appelle können nicht aus der Sackgasse der
demographischen Schrumpfung und Alterung herausführen. Eine Änderung der
Wertebasis zu fordern, scheint deshalb einen Widerspruch zu bergen. Aber es
gibt keine andere Quelle, aus der sich eine Kultur erneuern kann, als die Kraft
dieser Kultur selbst.
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